Direkte Einordnung
Welche Regel gilt für Ihre Miete in Stuttgart?
Der städtische Durchschnitt ist nicht automatisch die zulässige Miete Ihrer Wohnung. Entscheidend ist zuerst, ob Ihr Vermieter die laufende Miete erhöhen will oder ob Sie einen neuen Mietvertrag prüfen. Danach wird die konkrete Wohnung im Mietspiegel eingeordnet – anhand von Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung.
Laufender Mietvertrag
Bei einer normalen Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen Vergleichsmiete, Begründung, Wartefrist und Kappungsgrenze zusammen passen. In Stuttgart gilt eine Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.
Neuer Mietvertrag
In Stuttgart gilt die Mietpreisbremse: Die Ausgangsmiete liegt grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Vormiete, Neubau und umfassende Modernisierung können Ausnahmen auslösen.
Überschlägige Beispiele
So unterscheiden sich die beiden Grenzen
Bestandsmiete: Kappungsgrenze
700 € Nettokaltmiete × 1,15 = höchstens 805,00 € nach der Prozentgrenze. Liegt die Vergleichsmiete darunter, ist bereits dort Schluss.
Neuvertrag: Mietpreisbremse
8,00 €/m² Vergleichsmiete × 1,10 = grundsätzlich 8,80 €/m². Vor einer Forderung müssen jedoch Vertragsbeginn und mögliche gesetzliche Ausnahmen geprüft werden.
Die Beispiele zeigen nur den Rechenweg. Sie ersetzen weder das konkrete Mietspiegelfeld noch die Prüfung des Schreibens oder Vertrags.
Schritt für Schritt
So prüfen Sie Ihren Fall in Stuttgart
- 1
Zuerst unterscheiden: Geht es um eine Mieterhöhung im laufenden Mietvertrag oder um die Miethöhe bei einem neuen Vertrag? Die 15-%-Kappungsgrenze gilt für den Bestand, die 10-%-Mietpreisbremse für die Neuvermietung.
- 2
Bei einer Bestandsmieterhöhung nach § 558 BGB: Die Miete muss bei Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert sein, das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen und die Erhöhung bleibt auf 15 % in drei Jahren sowie die Vergleichsmiete begrenzt.
- 3
Bei einer Neuvermietung: Stuttgart gehört 2026 zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Die Anfangsmiete darf grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; Vormiete, Neubau und umfassende Modernisierung als mögliche Ausnahmen gesondert belegen.
- 4
Die Landesverordnungen laufen am 31.12.2026 aus. Der Ministerrat hat am 22.09.2026 Entwürfe zur nahtlosen Verlängerung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in die Anhörung gegeben; bis zum Beschluss gilt das Datum 31.12.2026.
- 5
Der offizielle Rechner verlangt Baujahr des Gebäudes, Wohnfläche, Lage und Ausstattung. Die Lage lässt sich zusätzlich im städtischen Kartenviewer bestimmen; erst danach ist die Mietspiegel-Spanne belastbar.
- 6
Der Stuttgarter Mietspiegel arbeitet mit Lagekategorien wie Mitte, Filder, Neckar und Nord sowie Zuschlägen und Abschlägen für Wohnwertmerkmale. Eine frei geschätzte Angebotsmiete ist kein Ersatz für diese Einordnung.
- 7
Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB folgen eigenen Regeln und gehören nicht in die einfache 15-%-Berechnung nach § 558 BGB. Schreiben, Vertrag, letzte Erhöhung und Modernisierungsankündigung vollständig sichern.
Vor dem Rechner
Diese Angaben sollten Sie bereithalten
- Mietvertrag, aktuelle Nettokaltmiete und Vertragsbeginn
- Mieterhöhungsschreiben sowie Datum der letzten Erhöhung
- Adresse, Wohnfläche, Baujahr und Wohnlage der Wohnung
- Ausstattung, Modernisierungen und Ergebnis des offiziellen Rechners
Das können Sie fragen
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Lokale Eckdaten
Mietspiegel und zuständiger Gerichtsbezirk
- Qualifizierter Mietspiegel Stuttgart 2025/2026 (gültig 01.01.2025–31.12.2026)
- Kappungsgrenze für Bestandsmieten 15 % in 3 Jahren bis 31.12.2026
- Mietpreisbremse für Neuvermietungen grundsätzlich höchstens 10 % über der Vergleichsmiete bis 31.12.2026.
Stuttgart hat zwei Amtsgerichte: Für Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf und Zuffenhausen ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig, für alle übrigen Stadtbezirke das Amtsgericht Stuttgart. Über Berufungen entscheidet das Landgericht Stuttgart.
Passende Vertiefung
Checklisten und Muster für den nächsten Schritt
Amtliche Grundlagen
Quellen für Stuttgart
- Mietspiegel Stuttgart 2025/2026 & Kartenviewer
- Qualifizierter Mietspiegel Stuttgart 2025/2026 (PDF)
- Mietspiegelrechner Stuttgart 2025/2026 (Service-BW)
- Zulässige Mietpreise und Mietspiegel Stuttgart
- Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Fassung 2026)
- Kappungsgrenze Baden-Württemberg
- Mietpreisbremse Baden-Württemberg und geplante Verlängerung
- Gerichtsbezirk Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Weitere Städte

