Ab dem 1. Januar 2025 startet in Deutschland die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern. Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen bis 2027/2028 sowie besondere Ausnahmen, zum Beispiel für Kleinunternehmer.(Quelle: Haufe)
Wichtig: Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Rechnung per E-Mail! Eine echte E-Rechnung muss nach § 14 Abs. 1 UStG in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht.(Quelle: IHK Rhein-Neckar)