Mietrecht: Fristen, Rechner und Muster für jede Situation

Alle gesetzlichen Fristen in einer Tabelle, dazu für jede Mietsituation der Ratgeber, die Gesetzeserklärung und das passende Werkzeug.

Zur Fristen-Tabelle
1

Kündigung durch Mieter

3 Monate

Zugang bis 3. Werktag · § 573c BGB

2

Nebenkostenabrechnung

12 Monate

nach Abrechnungsende · § 556 BGB

In 60 Sekunden verstehen
  • Kündigung nur schriftlich mit Unterschrift (§ 568 BGB); Mieter haben immer 3 Monate Frist, Vermieter 3, 6 oder 9 Monate.
  • Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete frühestens nach 15 Monaten, höchstens 20 % (teils 15 %) in 3 Jahren.
  • Mangel sofort anzeigen (§ 536c BGB); die Miete ist dann kraft Gesetzes gemindert, eine Frist braucht es nicht.
  • Mietschulden: Zahlung bis 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage macht die fristlose Kündigung unwirksam.
Fristen

Fristen im Mietrecht

Maßgeblich ist fast immer der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Brief. Jede Zeile führt zur Seite, die die Frist erklärt oder berechnet.

Fristen im Mietrecht

Stand: 27.09.2026

Fristen im Mietrecht
FristDauer und Folge
Kündigung durch den Mieter§ 573c Abs. 1 BGB3 MonateZugang bis zum 3. Werktag, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats. Längere Fristen zulasten des Mieters sind unwirksam.
Kündigung durch den Vermieter§ 573c Abs. 1 S. 2 BGB3, 6 oder 9 Monate6 Monate ab 5 Jahren, 9 Monate ab 8 Jahren seit Überlassung der Wohnung.
Widerspruch gegen die Kündigung§§ 574, 574b BGB2 Monate vor MietendeIn Textform. Fehlt der Hinweis des Vermieters (§ 568 Abs. 2 BGB), noch im ersten Räumungstermin.
Zustimmung zur Mieterhöhung§ 558b BGBBis Ende des 2. Monats nach ZugangNeue Miete ab dem 3. Monat. Danach kann der Vermieter binnen 3 Monaten auf Zustimmung klagen.
Sperrfrist vor der Mieterhöhung§ 558 Abs. 1 und 3 BGB15 Monate unverändertHöchstens 20 % in 3 Jahren, in ausgewiesenen Gebieten 15 %.
Indexmiete anpassen§ 557b Abs. 2 und 3 BGBMindestens 1 Jahr unverändertErklärung in Textform; neue Miete ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
Nebenkostenabrechnung§ 556 Abs. 3 S. 2–3 BGB12 Monate nach AbrechnungsendeDanach keine Nachforderung, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Einwendungen gegen die Abrechnung§ 556 Abs. 3 S. 5–6 BGB12 Monate nach ZugangSpätere Einwendungen sind ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.
Mängelanzeige§ 536c BGBUnverzüglichKonnte der Vermieter deshalb nicht abhelfen, entfallen insoweit Minderung und Schadensersatz.
Schonfrist bei Mietschulden§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB2 Monate nach Zustellung der RäumungsklageZahlung macht nur die fristlose Kündigung unwirksam, höchstens einmal in 2 Jahren.
Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz§ 721 ZPO, § 765a ZPOHöchstens 1 Jahr RäumungsfristVerlängerung spätestens 2 Wochen vor Ablauf; § 765a-Antrag spätestens 2 Wochen vor dem Räumungstermin.
Schadensersatz nach Auszug§ 548 BGB6 Monate ab RückgabeErsatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Wohnung verjähren dann.

Quellen: § 548 BGB · § 556 BGB · § 557b BGB · § 558 BGB · § 558b BGB · § 569 BGB · § 573c BGB · § 574b BGB · § 721 ZPO · § 765a ZPO

Miete bei Einzug

Miete bei Vertragsbeginn zu hoch

In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Vertragsbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Zu viel gezahlte Miete gibt es nur nach einer Rüge in Textform zurück (§ 556g BGB).

Mangel & Minderung

Mangel in der Wohnung

Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert, solange ein erheblicher Mangel besteht (§ 536 BGB). Zeigen Sie den Mangel unverzüglich an und dokumentieren Sie ihn (§ 536c BGB).

Kündigung erhalten

Kündigung vom Vermieter erhalten

Der Vermieter braucht Schriftform, ein berechtigtes Interesse und die Frist nach Wohndauer (§§ 568, 573, 573c BGB). Gegen eine Härte hilft der Widerspruch bis 2 Monate vor Mietende.

Selbst kündigen

Selbst kündigen

Als Mieter kündigen Sie immer mit 3 Monaten Frist, unabhängig von der Wohndauer. Stehen mehrere Mieter im Vertrag, müssen alle unterschreiben.

Nebenkosten

Nebenkostenabrechnung erhalten

Der Vermieter muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, Ihre Einwendungen müssen binnen 12 Monaten nach Zugang kommen (§ 556 Abs. 3 BGB). Vor dem Zahlen lohnt die Belegeinsicht.

Auszug & Kaution

Auszug und Kaution

Die Kaution beträgt höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB). Eine feste Rückzahlungsfrist gibt es nicht; Schadensersatz wegen der Wohnung verjährt 6 Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB).

Räumung

Mietschulden und Räumungsklage

Wer den Rückstand bis 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage zahlt, macht die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Nach dem Urteil bleiben Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz.

Nachbarn & Lärm

Nachbarn und Lärm

Erheblicher Lärm kann ein Mangel der Wohnung sein. Ohne Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Dauer lässt sich eine Minderung kaum belegen.

Wohnung nutzen

Untervermietung, Tiere und Balkonkraftwerk

Bei berechtigtem Interesse können Sie die Erlaubnis verlangen, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten (§ 553 BGB). Auch ein Steckersolargerät muss der Vermieter grundsätzlich erlauben (§ 554 BGB).

Werkzeuge

Alle Rechner

Jeder Rechner läuft auf der verlinkten Seite und liefert einen Orientierungswert, keine Einzelfallprüfung.

Alle Rechner im Mietrecht

Alle Rechner im Mietrecht
RechnerErgebnis
KappungsgrenzeHöchstmiete nach der 20- oder 15-%-Grenze
Wohnflächen-KorrekturWirkung einer falschen Quadratmeterzahl
IndexmieteNeue Kaltmiete aus dem Verbraucherpreisindex
ModernisierungsumlageUmlage nach § 559 BGB mit Kappung je m²
Mietminderung bei SchimmelMinderungsbetrag aus Miete und Quote
Kündigungsfrist für MieterMietende aus dem Zugangsdatum
Regelfall nach § 573c BGBFrühestes Mietende für beide Seiten
Eigenbedarf: 3/6/9 MonateKündigungsfrist nach Wohndauer
RäumungsfristenSpätester Antragstag und Schonfrist
MietkautionHöchstkaution und drei Raten
Verzugszinsen auf die KautionZinsen bei verspäteter Rückzahlung
Grundsteuer-AnteilIhr Anteil an der umgelegten Grundsteuer
Werkzeuge

Alle Muster

Die Muster stehen auf der verlinkten Seite und lassen sich an Ihren Fall anpassen.

Alle Muster im Mietrecht

Alle Muster im Mietrecht
MusterWofür
Einwendungen gegen eine MieterhöhungVergleichsmiete oder Begründung bestreiten
Einwendung wegen falscher WohnflächeKorrektur der Fläche verlangen
Antwort auf eine IndexmieterhöhungFormfehler oder Rechenfehler rügen
Härteeinwand bei ModernisierungFinanzielle Härte nach § 559 Abs. 4 BGB
Mängelanzeige und MietminderungSchimmel anzeigen, Minderung erklären
Kündigung des MietvertragsAuch für mehrere Mieter
Kündigungsschreiben mit FristhinweisMieterkündigung nach § 573c BGB
Widerspruch gegen EigenbedarfHärtefall nach § 574 BGB geltend machen
Einwendungen und BelegeinsichtBetriebskostenabrechnung beanstanden
Einwendungen HeizkostenHeizkostenabrechnung beanstanden
Beleganfrage GrundsteuerUmlage der Grundsteuer nachprüfen
Kaution zurückfordernAbrechnung und Auszahlung mit Frist
Kautionsabrechnung verlangenUnstreitigen Betrag auszahlen lassen
Renovierungsforderung abwehrenUnwirksame Schönheitsreparaturklausel
Räumungsfrist und VollstreckungsschutzAnträge nach § 721 und § 765a ZPO
Lärmprotokoll und MängelanzeigeRuhestörung belegen und melden
Antrag auf Untervermietung oder TierhaltungErlaubnis beim Vermieter beantragen
Anschreiben BalkonkraftwerkZustimmung für ein Steckersolargerät
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Mieter?

Drei Monate, egal wie lange Sie dort wohnen: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, das Mietverhältnis endet mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine längere vertragliche Frist für Mieter ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Nur der Vermieter muss nach fünf und acht Jahren Wohndauer sechs bzw. neun Monate einhalten.

Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?

Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB), also eines eigenhändig unterschriebenen Schreibens (§ 126 BGB). Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger; sichern Sie ihn durch Boten, Übergabe gegen Quittung oder Einwurf-Einschreiben.

Wie stark darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein; in drei Jahren darf sie um höchstens 20 % steigen, in per Landesverordnung bestimmten Gebieten um höchstens 15 % (§ 558 BGB). Für die Zustimmung haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, die neue Miete gilt ab dem dritten Monat (§ 558b BGB). Für Index- und Modernisierungserhöhungen gelten eigene Regeln (§§ 557b, 559 BGB).

Muss ich eine Mietminderung vorher ankündigen?

Nein. Bei einem erheblichen Mangel ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB); eine Ankündigung oder Fristsetzung ist keine Voraussetzung. Den Mangel müssen Sie aber unverzüglich anzeigen: Konnte der Vermieter wegen fehlender Anzeige nicht abhelfen, entfällt insoweit die Minderung (§ 536c Abs. 2 BGB). Behalten Sie bei unklarer Quote lieber zu wenig ein, denn ein zu hoher Einbehalt kann zu einem kündigungsrelevanten Rückstand führen.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, für das Kalenderjahr 2025 also bis 31. Dezember 2026. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ihre Einwendungen müssen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB).

Wie hoch darf die Kaution sein, und wann bekomme ich sie zurück?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung, zahlbar in drei Monatsraten (§ 551 BGB). Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht. Ist eine Nachzahlung aus der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung zu erwarten, darf der Vermieter einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückhalten (BGH, Urteil vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05).

Was hilft bei einer fristlosen Kündigung wegen Mietschulden?

Zahlen Sie den gesamten fälligen Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, oder lassen Sie eine öffentliche Stelle wie das Jobcenter die Übernahme zusagen. Dann wird die fristlose Kündigung unwirksam, außer das ist in den letzten zwei Jahren schon einmal geschehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Eine zugleich erklärte ordentliche Kündigung bleibt nach geltendem Recht bestehen (BGH, Urteil vom 23.10.2024 – VIII ZR 106/23); der Regierungsentwurf „Mietrecht II“ vom April 2026 will das ändern, ist aber noch nicht in Kraft.

Kann ich der Kündigung des Vermieters widersprechen?

Ja, wenn der Auszug für Sie, Ihre Familie oder Haushaltsangehörige eine Härte bedeuten würde, die auch mit den Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist, etwa weil kein zumutbarer Ersatzwohnraum zu finden ist (§ 574 BGB). Der Widerspruch muss in Textform spätestens zwei Monate vor dem Mietende beim Vermieter sein (§ 574b BGB). Unabhängig davon braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf (§ 573 BGB).

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Fall?

SpecterAI hilft Ihnen, Ihre Situation zu strukturieren, wichtige Fakten zu sammeln und allgemeine Optionen zu verstehen – verständlich erklärt und sofort verfügbar.