Mietrecht: Fristen, Rechner und Muster für jede Situation
Alle gesetzlichen Fristen in einer Tabelle, dazu für jede Mietsituation der Ratgeber, die Gesetzeserklärung und das passende Werkzeug.
Kündigung durch Mieter
3 Monate
Zugang bis 3. Werktag · § 573c BGB
Nebenkostenabrechnung
12 Monate
nach Abrechnungsende · § 556 BGB
- Kündigung nur schriftlich mit Unterschrift (§ 568 BGB); Mieter haben immer 3 Monate Frist, Vermieter 3, 6 oder 9 Monate.
- Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete frühestens nach 15 Monaten, höchstens 20 % (teils 15 %) in 3 Jahren.
- Mangel sofort anzeigen (§ 536c BGB); die Miete ist dann kraft Gesetzes gemindert, eine Frist braucht es nicht.
- Mietschulden: Zahlung bis 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage macht die fristlose Kündigung unwirksam.
Fristen im Mietrecht
Maßgeblich ist fast immer der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Brief. Jede Zeile führt zur Seite, die die Frist erklärt oder berechnet.
Fristen im Mietrecht
Stand: 27.09.2026
| Frist | Dauer und Folge |
|---|---|
| Kündigung durch den Mieter§ 573c Abs. 1 BGB | 3 MonateZugang bis zum 3. Werktag, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats. Längere Fristen zulasten des Mieters sind unwirksam. |
| Kündigung durch den Vermieter§ 573c Abs. 1 S. 2 BGB | 3, 6 oder 9 Monate6 Monate ab 5 Jahren, 9 Monate ab 8 Jahren seit Überlassung der Wohnung. |
| Widerspruch gegen die Kündigung§§ 574, 574b BGB | 2 Monate vor MietendeIn Textform. Fehlt der Hinweis des Vermieters (§ 568 Abs. 2 BGB), noch im ersten Räumungstermin. |
| Zustimmung zur Mieterhöhung§ 558b BGB | Bis Ende des 2. Monats nach ZugangNeue Miete ab dem 3. Monat. Danach kann der Vermieter binnen 3 Monaten auf Zustimmung klagen. |
| Sperrfrist vor der Mieterhöhung§ 558 Abs. 1 und 3 BGB | 15 Monate unverändertHöchstens 20 % in 3 Jahren, in ausgewiesenen Gebieten 15 %. |
| Indexmiete anpassen§ 557b Abs. 2 und 3 BGB | Mindestens 1 Jahr unverändertErklärung in Textform; neue Miete ab dem übernächsten Monat nach Zugang. |
| Nebenkostenabrechnung§ 556 Abs. 3 S. 2–3 BGB | 12 Monate nach AbrechnungsendeDanach keine Nachforderung, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. |
| Einwendungen gegen die Abrechnung§ 556 Abs. 3 S. 5–6 BGB | 12 Monate nach ZugangSpätere Einwendungen sind ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. |
| Mängelanzeige§ 536c BGB | UnverzüglichKonnte der Vermieter deshalb nicht abhelfen, entfallen insoweit Minderung und Schadensersatz. |
| Schonfrist bei Mietschulden§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB | 2 Monate nach Zustellung der RäumungsklageZahlung macht nur die fristlose Kündigung unwirksam, höchstens einmal in 2 Jahren. |
| Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz§ 721 ZPO, § 765a ZPO | Höchstens 1 Jahr RäumungsfristVerlängerung spätestens 2 Wochen vor Ablauf; § 765a-Antrag spätestens 2 Wochen vor dem Räumungstermin. |
| Schadensersatz nach Auszug§ 548 BGB | 6 Monate ab RückgabeErsatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Wohnung verjähren dann. |
Quellen: § 548 BGB · § 556 BGB · § 557b BGB · § 558 BGB · § 558b BGB · § 569 BGB · § 573c BGB · § 574b BGB · § 721 ZPO · § 765a ZPO
Mieterhöhung erhalten
Bestimmen Sie zuerst die Art: Vergleichsmiete (§ 558), Indexmiete (§ 557b) oder Modernisierung (§ 559). Zustimmen müssen Sie nur bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete.
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete prüfenRechner + Muster
Kappungsgrenze, Mietspiegel, Zustimmungsfrist
§ 558 BGB einfach erklärt§ 558
15-Monats-Sperre, Begründung, Kappungsgrenze
Falsche Wohnfläche in der ErhöhungRechner + Muster
Fläche nachrechnen, Einwendung schreiben
Indexmieterhöhung nachrechnenRechner + Muster
VPI-Rechner, 12-Monats-Frist, Musterantwort
§ 557b BGB einfach erklärt§ 557b
Wann eine Indexmiete wirksam ist
Indexmiete prüfen
VPI-Berechnung, Formfehler, Widerspruch
Modernisierungsumlage prüfenRechner + Muster
8 % der Kosten, Kappung je m², Härteeinwand
§ 559 BGB einfach erklärt§ 559
Voraussetzungen der Modernisierungsumlage
Miete bei Vertragsbeginn zu hoch
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Vertragsbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Zu viel gezahlte Miete gibt es nur nach einer Rüge in Textform zurück (§ 556g BGB).
Mangel in der Wohnung
Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert, solange ein erheblicher Mangel besteht (§ 536 BGB). Zeigen Sie den Mangel unverzüglich an und dokumentieren Sie ihn (§ 536c BGB).
Kündigung vom Vermieter erhalten
Der Vermieter braucht Schriftform, ein berechtigtes Interesse und die Frist nach Wohndauer (§§ 568, 573, 573c BGB). Gegen eine Härte hilft der Widerspruch bis 2 Monate vor Mietende.
Selbst kündigen
Als Mieter kündigen Sie immer mit 3 Monaten Frist, unabhängig von der Wohndauer. Stehen mehrere Mieter im Vertrag, müssen alle unterschreiben.
Nebenkostenabrechnung erhalten
Der Vermieter muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, Ihre Einwendungen müssen binnen 12 Monaten nach Zugang kommen (§ 556 Abs. 3 BGB). Vor dem Zahlen lohnt die Belegeinsicht.
Auszug und Kaution
Die Kaution beträgt höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB). Eine feste Rückzahlungsfrist gibt es nicht; Schadensersatz wegen der Wohnung verjährt 6 Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB).
Mietschulden und Räumungsklage
Wer den Rückstand bis 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage zahlt, macht die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Nach dem Urteil bleiben Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz.
Nachbarn und Lärm
Erheblicher Lärm kann ein Mangel der Wohnung sein. Ohne Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Dauer lässt sich eine Minderung kaum belegen.
Untervermietung, Tiere und Balkonkraftwerk
Bei berechtigtem Interesse können Sie die Erlaubnis verlangen, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten (§ 553 BGB). Auch ein Steckersolargerät muss der Vermieter grundsätzlich erlauben (§ 554 BGB).
Alle Rechner
Jeder Rechner läuft auf der verlinkten Seite und liefert einen Orientierungswert, keine Einzelfallprüfung.
Alle Rechner im Mietrecht
| Rechner | Ergebnis |
|---|---|
| Kappungsgrenze | Höchstmiete nach der 20- oder 15-%-Grenze |
| Wohnflächen-Korrektur | Wirkung einer falschen Quadratmeterzahl |
| Indexmiete | Neue Kaltmiete aus dem Verbraucherpreisindex |
| Modernisierungsumlage | Umlage nach § 559 BGB mit Kappung je m² |
| Mietminderung bei Schimmel | Minderungsbetrag aus Miete und Quote |
| Kündigungsfrist für Mieter | Mietende aus dem Zugangsdatum |
| Regelfall nach § 573c BGB | Frühestes Mietende für beide Seiten |
| Eigenbedarf: 3/6/9 Monate | Kündigungsfrist nach Wohndauer |
| Räumungsfristen | Spätester Antragstag und Schonfrist |
| Mietkaution | Höchstkaution und drei Raten |
| Verzugszinsen auf die Kaution | Zinsen bei verspäteter Rückzahlung |
| Grundsteuer-Anteil | Ihr Anteil an der umgelegten Grundsteuer |
Alle Muster
Die Muster stehen auf der verlinkten Seite und lassen sich an Ihren Fall anpassen.
Alle Muster im Mietrecht
| Muster | Wofür |
|---|---|
| Einwendungen gegen eine Mieterhöhung | Vergleichsmiete oder Begründung bestreiten |
| Einwendung wegen falscher Wohnfläche | Korrektur der Fläche verlangen |
| Antwort auf eine Indexmieterhöhung | Formfehler oder Rechenfehler rügen |
| Härteeinwand bei Modernisierung | Finanzielle Härte nach § 559 Abs. 4 BGB |
| Mängelanzeige und Mietminderung | Schimmel anzeigen, Minderung erklären |
| Kündigung des Mietvertrags | Auch für mehrere Mieter |
| Kündigungsschreiben mit Fristhinweis | Mieterkündigung nach § 573c BGB |
| Widerspruch gegen Eigenbedarf | Härtefall nach § 574 BGB geltend machen |
| Einwendungen und Belegeinsicht | Betriebskostenabrechnung beanstanden |
| Einwendungen Heizkosten | Heizkostenabrechnung beanstanden |
| Beleganfrage Grundsteuer | Umlage der Grundsteuer nachprüfen |
| Kaution zurückfordern | Abrechnung und Auszahlung mit Frist |
| Kautionsabrechnung verlangen | Unstreitigen Betrag auszahlen lassen |
| Renovierungsforderung abwehren | Unwirksame Schönheitsreparaturklausel |
| Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz | Anträge nach § 721 und § 765a ZPO |
| Lärmprotokoll und Mängelanzeige | Ruhestörung belegen und melden |
| Antrag auf Untervermietung oder Tierhaltung | Erlaubnis beim Vermieter beantragen |
| Anschreiben Balkonkraftwerk | Zustimmung für ein Steckersolargerät |
Mietrecht nach Stadt
Lokaler Mietspiegel, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse mit offiziellen Quellen.
Mietrecht Berlin
Berlin · Mietspiegel 2026
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Häufig gestellte Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Mieter?
Drei Monate, egal wie lange Sie dort wohnen: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, das Mietverhältnis endet mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine längere vertragliche Frist für Mieter ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Nur der Vermieter muss nach fünf und acht Jahren Wohndauer sechs bzw. neun Monate einhalten.
Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB), also eines eigenhändig unterschriebenen Schreibens (§ 126 BGB). Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger; sichern Sie ihn durch Boten, Übergabe gegen Quittung oder Einwurf-Einschreiben.
Wie stark darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein; in drei Jahren darf sie um höchstens 20 % steigen, in per Landesverordnung bestimmten Gebieten um höchstens 15 % (§ 558 BGB). Für die Zustimmung haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, die neue Miete gilt ab dem dritten Monat (§ 558b BGB). Für Index- und Modernisierungserhöhungen gelten eigene Regeln (§§ 557b, 559 BGB).
Muss ich eine Mietminderung vorher ankündigen?
Nein. Bei einem erheblichen Mangel ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB); eine Ankündigung oder Fristsetzung ist keine Voraussetzung. Den Mangel müssen Sie aber unverzüglich anzeigen: Konnte der Vermieter wegen fehlender Anzeige nicht abhelfen, entfällt insoweit die Minderung (§ 536c Abs. 2 BGB). Behalten Sie bei unklarer Quote lieber zu wenig ein, denn ein zu hoher Einbehalt kann zu einem kündigungsrelevanten Rückstand führen.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, für das Kalenderjahr 2025 also bis 31. Dezember 2026. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ihre Einwendungen müssen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB).
Wie hoch darf die Kaution sein, und wann bekomme ich sie zurück?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung, zahlbar in drei Monatsraten (§ 551 BGB). Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht. Ist eine Nachzahlung aus der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung zu erwarten, darf der Vermieter einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückhalten (BGH, Urteil vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05).
Was hilft bei einer fristlosen Kündigung wegen Mietschulden?
Zahlen Sie den gesamten fälligen Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, oder lassen Sie eine öffentliche Stelle wie das Jobcenter die Übernahme zusagen. Dann wird die fristlose Kündigung unwirksam, außer das ist in den letzten zwei Jahren schon einmal geschehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Eine zugleich erklärte ordentliche Kündigung bleibt nach geltendem Recht bestehen (BGH, Urteil vom 23.10.2024 – VIII ZR 106/23); der Regierungsentwurf „Mietrecht II“ vom April 2026 will das ändern, ist aber noch nicht in Kraft.
Kann ich der Kündigung des Vermieters widersprechen?
Ja, wenn der Auszug für Sie, Ihre Familie oder Haushaltsangehörige eine Härte bedeuten würde, die auch mit den Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist, etwa weil kein zumutbarer Ersatzwohnraum zu finden ist (§ 574 BGB). Der Widerspruch muss in Textform spätestens zwei Monate vor dem Mietende beim Vermieter sein (§ 574b BGB). Unabhängig davon braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf (§ 573 BGB).
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