Dortmund · Mietrecht

Mietrecht Dortmund 2026: Mieterhöhung, Mietpreisbremse & Mietspiegel

Dortmunder Mietrecht mit dem qualifizierten Mietspiegel 2025/2026 prüfen: Bestandsmieterhöhung und neue Vertragsmiete auseinanderhalten, die seit 2025 geltenden NRW-Grenzen anwenden und Nebenkosten sauber dokumentieren.

Mietspiegel

Qualifiziert 2025/2026

gültig bis 31.12.2026; Stadt Dortmund

Mietpreisbremse (Neuvertrag)

max. 10 % über Vergleichsmiete

Dortmund seit 01.03.2025; NRW-Verordnung bis 31.12.2029

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % / 3 Jahre

MietSchVO NRW bis 28.02.2030; nur bis zur Vergleichsmiete

Mietspiegel-Basis

Nettokaltmiete

ohne Heiz- und Betriebskosten; Mietspannen statt pauschaler Angebotsmiete

Anwendungsbereich

20–145 m²

Mietspiegeltabelle für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen

Von SpecterAI Redaktion

Direkte Einordnung

Welche Regel gilt für Ihre Miete in Dortmund?

Dortmund, Nordrhein-Westfalen

Der städtische Durchschnitt ist nicht automatisch die zulässige Miete Ihrer Wohnung. Entscheidend ist zuerst, ob Ihr Vermieter die laufende Miete erhöhen will oder ob Sie einen neuen Mietvertrag prüfen. Danach wird die konkrete Wohnung im Mietspiegel eingeordnet – anhand von Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung.

Mietspiegel•2025/2026 · 1.1.2025 – 31.12.2026Mietpreisbremse•gültig bis 31.12.2029Kappungsgrenze•15 % · bis 28.2.2030
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Laufender Mietvertrag

Bei einer normalen Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen Vergleichsmiete, Begründung, Wartefrist und Kappungsgrenze zusammen passen. In Dortmund gilt eine Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.

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Neuer Mietvertrag

In Dortmund gilt die Mietpreisbremse: Die Ausgangsmiete liegt grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Vormiete, Neubau und umfassende Modernisierung können Ausnahmen auslösen.

Überschlägige Beispiele

So unterscheiden sich die beiden Grenzen

Bestandsmiete: Kappungsgrenze

700 € Nettokaltmiete × 1,15 = höchstens 805,00 € nach der Prozentgrenze. Liegt die Vergleichsmiete darunter, ist bereits dort Schluss.

Neuvertrag: Mietpreisbremse

8,00 €/m² Vergleichsmiete × 1,10 = grundsätzlich 8,80 €/m². Vor einer Forderung müssen jedoch Vertragsbeginn und mögliche gesetzliche Ausnahmen geprüft werden.

Die Beispiele zeigen nur den Rechenweg. Sie ersetzen weder das konkrete Mietspiegelfeld noch die Prüfung des Schreibens oder Vertrags.

Schritt für Schritt

So prüfen Sie Ihren Fall in Dortmund

  1. 1

    Zuerst unterscheiden: Geht es um eine Mieterhöhung im laufenden Mietvertrag oder um die Miethöhe bei einem neuen Vertrag? In Dortmund gilt die 15-%-Kappungsgrenze für den Bestand, die 10-%-Mietpreisbremse für Neuverträge.

  2. 2

    Bei einer Bestandsmieterhöhung nach § 558 BGB: letzte Erhöhung, 15 Monate unveränderte Miete und die ortsübliche Vergleichsmiete prüfen. Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung in Dortmund auf 15 % innerhalb von drei Jahren; Modernisierungs- und Betriebskostenanpassungen folgen eigenen Regeln.

  3. 3

    Bei einer Neuvermietung: Dortmund gehört seit 01.03.2025 zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW. Die Anfangsmiete darf grundsätzlich höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen; Vormiete, Neubau und umfassende Modernisierung als Ausnahmen mit Unterlagen prüfen.

  4. 4

    Der amtliche Mietspiegel arbeitet mit Mietspannen nach Baujahr und berücksichtigt Wohnfläche, Wohnungstyp, Lage, Ausstattung sowie energetische Beschaffenheit. Er weist Nettokaltmieten aus und ersetzt keine pauschale Angebotsmiete.

  5. 5

    Für die Tabelle gelten grundsätzlich 20 bis 145 m² in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen; Ein- und Zweifamilienhäuser sowie möblierte Wohnungen sind im Dortmunder Mietspiegel nicht regulär abgebildet.

  6. 6

    Die Adresse in der amtlichen Dortmunder Wohnlagenkarte einem der sieben Gebiete zuordnen und Mietvertrag, aktuelle Miethöhe, letzte Erhöhung, Wohnfläche, Baujahr sowie Ausstattungsmerkmale zusammentragen. Bei einer Nebenkostenabrechnung die Prüfung getrennt von der Nettokaltmiete dokumentieren.

Vor dem Rechner

Diese Angaben sollten Sie bereithalten

  • Mietvertrag, aktuelle Nettokaltmiete und Vertragsbeginn
  • Mieterhöhungsschreiben sowie Datum der letzten Erhöhung
  • Adresse, Wohnfläche, Baujahr und Wohnlage der Wohnung
  • Ausstattung, Modernisierungen und Ergebnis des offiziellen Rechners
SpecterAI

Das können Sie fragen

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Lokale Eckdaten

Mietspiegel und zuständiger Gerichtsbezirk

  • Qualifizierter Mietspiegel Dortmund 2025/2026 (veröffentlicht 20.12.2024, gültig bis 31.12.2026)
  • Mietpreisbremse für Neuverträge seit 01.03.2025 grundsätzlich höchstens 10 % über der Vergleichsmiete bis 31.12.2029
  • Kappungsgrenze für Bestandsmieten 15 % in 3 Jahren bis 28.02.2030.
Gerichtsbezirk

Amtsgericht Dortmund / Landgericht Dortmund

Für außergerichtliche Unterstützung kommen örtliche Mietervereine und Schlichtungsstellen in Betracht.

Passende Vertiefung

Checklisten und Muster für den nächsten Schritt

Amtliche Grundlagen

Quellen für Dortmund

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