Mietvertrag, Mietspiegel, Rechner und Vergleichsdaten zur Prüfung einer Mieterhöhung

Mieterhöhung nach § 558 BGB prüfen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Fristen

Hier geht es um die normale Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Mietspiegel, Kappungsgrenze, Begründung und Fristen – inklusive Muster.

Erste Nutzung kostenlos

Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Die normale Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des tatsächlichen Wohnwerts prüfen.

Kappungsgrenze

Den niedrigeren Deckel aus Vergleichsmiete und 15 bzw. 20 % in drei Jahren ermitteln.

Begründung & Fristen

Textform, zulässiges Begründungsmittel sowie 12-/15-Monats- und Zustimmungsfristen kontrollieren.

Mietspiegel Ihrer Stadt

Aktuellen Mietspiegel prüfen (Lage, Baujahr, Ausstattung, Größe).

Von SpecterAI Redaktion

Kurzantwort: Was wird hier geprüft?

Eine normale Mieterhöhung nach § 558 BGB darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gehen. Entscheidend sind die richtige Vergleichsmiete, die Kappungsgrenze, eine nachvollziehbare Begründung und die gesetzlichen Fristen.

Sie haben drei Möglichkeiten: zustimmen, nur bis zum berechtigten Betrag teilweise zustimmen oder die Zustimmung verweigern. Stimmen Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB).

Bei einer Staffelmiete steigt die Miete nur zu den im Vertrag bezifferten Terminen; zusätzliche Erhöhungen auf die Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung sind während der Laufzeit ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB).

Diese Seite behandelt nicht Indexmieten, Modernisierungsumlagen oder eine falsche Wohnfläche. Dafür führen die passenden Spezialseiten weiter:

Mieterhöhung prüfen – einfach & verständlich

Sie haben ein Schreiben zur Mieterhöhung erhalten? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie prüfen, ob die Forderung zulässig ist – mit klaren Regeln, Fristen und einem kopierfähigen Musterschreiben. Kurze, hochgestellte Ziffern verweisen direkt auf die Quellen am Ende.

Sofortprüfung: Diese 5 Punkte entscheiden fast immer

Anwendungsbereich

Diese Prüfung gilt nur für Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB.

Begründung

Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten müssen nachvollziehbar sein.

Fristen

12/15-Monatsregel und Zustimmungsfrist sauber berechnen.

Kappungsgrenze

20 % oder abgesenkt 15 % innerhalb von 3 Jahren prüfen.

Maximalbetrag

Neue Miete darf Vergleichsmiete und Deckel nicht überschreiten.

1Gilt § 558 BGB für Ihr Schreiben?

Diese Prüfung passt, wenn der Vermieter die Nettokaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete begründet – etwa durch Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten. Dann müssen Form, Begründung, Fristen und Kappungsgrenze eingehalten sein12. Nennt das Schreiben stattdessen einen Verbraucherpreisindex, eine Mietstaffel oder konkrete Modernisierungskosten, nutzen Sie die oben verlinkte Spezialprüfung.

2Check bei § 558 BGB (Vergleichsmiete)

Prüfpunkt
Typischer Fehler
Ihr Nachweis
Reaktion
Mietspiegel
Falsches Baujahr, falsche Lage, falsche Ausstattung
Mietspiegel-Auszug, Fotos, Vertrag
Korrektur verlangen
Vergleichswohnungen
Zu wenige oder nicht vergleichbare Wohnungen
Adresse, Größe, Ausstattung vergleichen
Begründung rügen
Kappungsgrenze
Erhöhung über 15/20 % in 3 Jahren
Bisherige Nettokaltmiete und alte Erhöhungen
Nur zulässigen Betrag akzeptieren
Frist
Erhöhung zu früh nach letzter Anpassung
Letztes Erhöhungsschreiben, Zugangsnachweis
Zustimmung verweigern
  • Form & Begründung: Textform und nachvollziehbare Begründung (qualifizierter Mietspiegel, mind. drei Vergleichswohnungen oder Gutachten)2.
  • Warte-/Sperrfrist: Verlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; wirksam wird die neue Miete frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung1.
  • Kappungsgrenze: Max. +20 % in 3 Jahren; in vielen Gemeinden durch Landesverordnung auf 15 % abgesenkt1. Ob Ihre Gemeinde erfasst ist, ergibt sich aus der aktuell geltenden Landesverordnung.
  • Zustimmungs-/Wirksamkeitsfrist: Mieter dürfen bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang zustimmen; die erhöhte Miete gilt ab Beginn des dritten Monats3.

Kappungsgrenze berechnen (15 % / 20 % in 3 Jahren)

Wie berechnet man die Kappungsgrenze? Die Regel steht in § 558 Abs. 3 BGB: Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist dieser Wert per Landesverordnung auf 15 % abgesenkt. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen (§§ 559–560 BGB) bleiben dabei unberücksichtigt1.

So berechnen Sie die Mietsteigerung Schritt für Schritt: Nehmen Sie die Ausgangsmiete – die Nettokaltmiete, die vor drei Jahren galt – und multiplizieren Sie sie mit dem zulässigen Prozentsatz. Die Kappungsgrenze ist dabei eine zweite, von der Vergleichsmiete unabhängige Obergrenze: Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte.

Beispiel: Kappungsgrenze berechnen

Ausgangsmiete vor drei Jahren: 800 €. Angespannter Wohnungsmarkt, also 15 %.

  • Höchstmiete = 800 € × (1 + 15 / 100) = 800 € × 1,15 = 920 €
  • Zulässige Mietsteigerung in 3 Jahren = 920 € − 800 € = 120 €
  • Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete darunter (z. B. 900 €), ist 900 € die Grenze – nicht 920 € (§ 558 BGB).

Formel: Höchstmiete = Ausgangsmiete × (1 + Kappungsgrenze in % ⁄ 100), gedeckelt auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Ohne angespannten Wohnungsmarkt rechnen Sie statt mit 15 % mit 20 % (× 1,20).

Kappungsgrenze berechnen

Geben Sie die Ausgangsmiete (Nettokaltmiete vor drei Jahren) ein. Der Rechner zeigt die Höchstmiete nach Kappungsgrenze – und deckelt optional auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Höchstmiete nach Kappungsgrenze: 920,00 €

Zulässige Mietsteigerung in drei Jahren: 120,00 € (15,0 %).

Ob in Ihrer Stadt 15 % oder 20 % gelten, hängt von der jeweiligen Landesverordnung ab. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Verordnung Ihres Bundeslandes und verlassen Sie sich nicht auf veraltete Gemeindelisten.

3Mietspiegel richtig nutzen

Ein Mietspiegel ist die Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und hat besondere Beweiswirkung. Prüfen Sie Merkmale wie Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage – und ob der Mietspiegel qualifiziert ist.645.

Achtung: Allgemeine Internet-Anzeigen sind als Begründungsmittel kein Ersatz für Mietspiegel, konkrete Vergleichswohnungen oder Gutachten.2.

4Muster – Einwendungen gegen Mieterhöhung

Betreff: Einwendungen gegen Ihre Mieterhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen das Mieterhöhungsverlangen vom [Datum] erhebe ich Einwendungen.
Begründung (Beispiele):
– Der herangezogene Mietspiegel bzw. die Vergleichswohnungen bilden Lage/Ausstattung nicht zutreffend ab.
– Die Kappungsgrenze (15/20 % in drei Jahren) wäre überschritten.
– Form, Begründung oder Fristen sind nicht eingehalten.

Bitte übermitteln Sie eine nachvollziehbare Berechnung und Begründung.


Mit freundlichen Grüßen
[Name/Adresse]

Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Mietvertrag, kommunale Kappungsgrenzen-Verordnung und den aktuellen Mietspiegel Ihrer Stadt.

Quellen & weiterführende Links

  1. § 558 BGB – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (inkl. Kappungsgrenze-Grundsatz) Gesetze im Internet dejure.org
  2. § 558a BGB – Form und Begründung der Mieterhöhung Gesetze im Internet
  3. § 558b BGB – Zustimmung, Fristen und Wirksamkeit Gesetze im Internet dejure.org
  4. § 558d BGB – Qualifizierter Mietspiegel (Vermutungswirkung) Gesetze im Internet
  5. Mietspiegel-VO/Hinweise – Methodik und Qualitätssicherung Mietspiegel-Verordnung
  6. § 558c BGB – Mietspiegel (Definition) Gesetze im Internet

Checkliste

12‑Monats‑Sperrfrist seit letzter Erhöhung
Kappungsgrenze (15/20%) in 3 Jahren eingehalten
Form & Begründung (Mietspiegel/3 Vergleichswohnungen/Gutachten)
Wohnungsmerkmale korrekt (Lage, Baujahr, Ausstattung, Größe)
Fristen ab Zugang richtig berechnet

Mieterhöhung prüfen

Ergebnis: Über Vergleichsmiete

Liegt über ortsüblicher Vergleichsmiete.

Maximal zulässige Miete: 900,00 €

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