Familienrecht 2026: Unterhaltszahlen und Ratgeber

Mindestunterhalt, Selbstbehalte und Kindergeld 2026 in einer Tabelle, dazu alle Ratgeber, Gesetzeserklärungen und Rechner zu Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft.

Unterhalt berechnen
1

Mindestunterhalt 2026

ab 486 €

Zahlbetrag ab 356,50 € (0–5 Jahre)

2

Kindergeld 2026

259 €

je Kind und Monat

In 60 Sekunden verstehen
  • Kindesunterhalt: Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle 2026, bei Minderjährigen abzüglich 129,50 € halbem Kindergeld.
  • Gegenüber minderjährigen Kindern bleiben dem Pflichtigen 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 €.
  • Trennungsunterhalt: meist 45 % der Einkommensdifferenz, rückwirkend nur ab Aufforderung (§ 1613 BGB).
  • Scheidung in der Regel nach einem Trennungsjahr; die gemeinsame Sorge bleibt nach der Trennung bestehen.
Zahlen 2026

Mindestunterhalt, Selbstbehalt und Kindergeld 2026

Der Zahlbetrag ist der Tabellenbetrag abzüglich Kindergeldanteil. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Unterhaltszahlen 2026

Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 · Richtlinie ohne Gesetzeskraft

Unterhaltszahlen 2026
PositionBetrag 2026
Mindestunterhalt 0–5 Jahre§ 1612a BGB, 1. Einkommensgruppe486 €Zahlbetrag 356,50 € nach halbem Kindergeld
Mindestunterhalt 6–11 Jahre558 €Zahlbetrag 428,50 €
Mindestunterhalt 12–17 Jahre653 €Zahlbetrag 523,50 €
Volljähriges Kind im Elternhaushalt1. Einkommensgruppe698 €Zahlbetrag 439 € nach vollem Kindergeld
Studierendes Kind mit eigener Wohnung990 €darin bis 440 € Warmmiete
Kindergeldje Kind, seit 01.01.2026259 €bei Minderjährigen zur Hälfte (129,50 €) angerechnet
Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindernauch Schüler bis 21 im Elternhaushalt1.450 € / 1.200 €erwerbstätig / nicht erwerbstätig
Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern1.750 €sonstige volljährige Kinder
Selbstbehalt gegenüber dem Ehegattengetrennt lebend oder geschieden1.600 € / 1.475 €erwerbstätig / nicht erwerbstätig
Selbstbehalt gegenüber Eltern2.650 €plus 70 % des darüber liegenden Einkommens
EhegattenunterhaltAnm. B I der Tabelle45 %der Differenz der Erwerbseinkommen; Halbteilung bei sonstigen Einkünften

Quellen: Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf) · Kindergeld 2026 (Bundesagentur für Arbeit) · § 1612a BGB

Trennung & Scheidung

Trennung und Scheidung

Getrennt leben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich (§ 1567 Abs. 1 BGB). Ab der Trennung kann Trennungsunterhalt verlangt werden, nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB).

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Gegenüber minderjährigen Kindern müssen Eltern alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder verwenden (§ 1603 Abs. 2 BGB). Wer weniger als den Mindestunterhalt zahlen will, muss seine fehlende Leistungsfähigkeit belegen.

Elternunterhalt

Unterhalt für Eltern

Das Sozialamt greift erst ab 100.000 € Jahresgesamteinkommen des Kindes auf Unterhalt zurück (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Sorgerecht & Umgang

Sorgerecht und Umgang

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist dazu verpflichtet und berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Alltagsfragen entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt (§ 1687 BGB).

Vaterschaft

Vaterschaft anfechten oder anerkennen

Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände angefochten werden, die gegen sie sprechen (§ 1600b Abs. 1 BGB).

Elterngeld & Betreuung

Elterngeld und Kinderbetreuung

Elterngeld, Elternzeit und der neue Anspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.

Getrennt lebend

Verheiratet, aber getrennt lebend: Anspruch auf Grundsicherungsgeld?

Entscheidend ist, ob Sie dauernd getrennt leben. Nur nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten bilden eine Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a SGB II); sonst wird das Einkommen Ihres Ehegatten nicht als Partnereinkommen angerechnet.

  • Maßstab des Jobcenters: Im Zweifel zählt, ob Sie noch gemeinsam wirtschaften. Eine nur räumliche Trennung, etwa aus beruflichen Gründen oder wegen Krankheit, reicht nicht (Fachliche Weisungen der BA zu § 7 SGB II, Rz. 7.76).
  • Folge: Sie erhalten den Regelbedarf für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) statt Stufe 2 für Partner (§ 20 Abs. 2 und 4 SGB II).
  • Unterhalt: Tatsächlich gezahlter Trennungsunterhalt zählt als Einkommen. Ein offener Unterhaltsanspruch geht für die Zeit des Leistungsbezugs bis zur Höhe der Leistungen auf das Jobcenter über (§ 33 SGB II).
  • Seit 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II).
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt der Mindestbedarf 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre) und 653 € (12–17 Jahre). Nach Abzug des halben Kindergeldes von 129,50 € zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil mindestens 356,50 €, 428,50 € bzw. 523,50 €. Für volljährige Kinder im Elternhaushalt beträgt der Bedarf 698 €; hier wird das volle Kindergeld von 259 € angerechnet, der Zahlbetrag liegt bei 439 €.

Wie viel Kindesunterhalt zahle ich bei drei Kindern?

Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus; bei mehr Berechtigten kann eine Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe angemessen sein (Anm. A I). Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts von 1.450 € (erwerbstätig) nicht für alle, wird der Rest anteilig verteilt (Mangelfall, Anm. C). Im Beispiel der Tabelle bleiben bei 1.750 € bereinigtem Netto 300 € für drei Kinder, verteilt als 107,60 €, 105,02 € und 87,38 €.

Wann kann ich die Scheidung einreichen?

In der Regel nach einem Trennungsjahr: Beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB). Ohne Zustimmung muss das Scheitern sonst belegt werden; nach drei Jahren Trennung wird es vermutet (§ 1566 Abs. 2 BGB). Vor Ablauf eines Jahres geht es nur bei unzumutbarer Härte (§ 1565 Abs. 2 BGB). Den Scheidungsantrag stellt ein Anwalt; für die bloße Zustimmung braucht der andere keinen (§ 114 FamFG).

Ab wann kann ich Unterhalt rückwirkend verlangen?

Ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft über Einkommen und Vermögen aufgefordert wurde, in Verzug kam oder der Anspruch rechtshängig wurde, und zwar ab dem Ersten dieses Monats (§ 1613 Abs. 1 BGB). Für Trennungsunterhalt gilt das entsprechend (§ 1361 Abs. 4, § 1360a Abs. 3 BGB). Ein datiertes Auskunftsschreiben mit Zugangsnachweis sichert den Anspruch.

Wann verjährt Unterhalt?

Rückstände verjähren in drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB), bei tituliertem laufendem Unterhalt ebenso (§ 197 Abs. 2 BGB). Die Verjährung ist aber gehemmt, solange die Ehe besteht, und zwischen Kind und Eltern bis zum 21. Geburtstag des Kindes (§ 207 Abs. 1 BGB). Unabhängig davon können Rückstände schon früher verwirkt sein, wenn sie länger als etwa ein Jahr nicht verfolgt werden und der Pflichtige sich darauf einstellen durfte (BGH, Urteil vom 23.10.2002 – XII ZR 266/99).

Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?

Nach der Düsseldorfer Tabelle erhält der Berechtigte 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen; für sonstige Einkünfte wie Mieten oder Renten gilt die Halbteilung, insgesamt begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Kindesunterhalt wird in der Regel vorab vom Einkommen abgezogen. Dem Pflichtigen bleiben mindestens 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig).

Bleibt nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht?

Ja, die Trennung ändert die gemeinsame Sorge nicht. Über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, etwa Schulwahl oder planbare Operationen, entscheiden die Eltern weiter gemeinsam; Fragen des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt (§ 1687 Abs. 1 BGB). Die alleinige Sorge überträgt nur das Familiengericht auf Antrag (§ 1671 BGB).

Muss ich für meine pflegebedürftigen Eltern zahlen?

Das Sozialamt kann Unterhalt für Sozialhilfeleistungen an Ihre Eltern nur von Ihnen verlangen, wenn Ihr jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt; bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass es darunter liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Liegt es darüber, bleiben Ihnen nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 mindestens 2.650 € monatlich plus 70 % des darüber liegenden Einkommens.

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