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Trennung, Scheidung oder Unterhalt?Klären Sie Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt und Scheidungsablauf mit schnellen Sprungmarken in die passenden Detailartikel.

Unterhalt berechnen
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7 Kernartikel

Scheidung · Unterhalt · Sorgerecht

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Zeitraum

Trennung bis Scheidung

mit Checklisten & Vorlagen

In 60 Sekunden verstehen
  • Diese Seite bietet Ihnen einen kompletten Überblick über alle wichtigen Familienrechtsthemen – von der Trennung über die Scheidung bis hin zu Unterhalt und Sorgerecht.
  • Sie finden hier ausführliche Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, die Düsseldorfer Tabelle und Umgangsregelungen.
  • Alle Artikel enthalten praktische Checklisten und Beispielrechnungen, die Ihnen helfen, Ihre eigene Situation besser einzuschätzen.
  • Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist als Referenz verlinkt und wird in den Artikeln ausführlich erklärt.
Fahrplan

Trennung bis Scheidung – der Ablauf

Eine Scheidung können Sie in der Regel erst nach einem Jahr Trennung einreichen. Dieses Trennungsjahr beginnt, sobald Sie getrennte Haushalte führen – entweder durch einen Auszug oder durch eine klare Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung mit getrennten Kassen und Zimmern. Wichtig ist, dass Sie das Trennungsdatum möglichst schriftlich festhalten und dokumentieren, denn davon hängen später auch Fristen und Ansprüche ab. Im Scheidungsverfahren wird automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt – das bedeutet, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen Ihnen aufgeteilt werden. Nur bei sehr kurzen Ehen oder durch eine notarielle Vereinbarung können Sie darauf verzichten. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus Ihrem gemeinsamen Einkommen und Vermögen berechnet. Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

  • Trennungsdatum sichern: Nachricht, Auszug, getrennte Konten oder Zeugen dokumentieren.
  • Unterlagen sammeln: Einkommen, Vermögen, Schulden, Renteninformationen und Kinderkosten.
  • Dringlichkeit prüfen: Gewalt, Kontosperre, Kindeswohl oder Unterhalt können Sofortmaßnahmen verlangen.
UnterhaltEin Unterhaltsrechner ist in Planung. Bis dahin finden Sie in den Artikeln ausführliche Beispielrechnungen.

Kindes-, Trennungs- & nachehelicher Unterhalt

Beim Kindesunterhalt richtet sich die Höhe nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, dem Einkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Das Kindergeld wird regelmäßig anteilig berücksichtigt. Wichtig: Es gibt einen Selbstbehalt – das ist der Mindestbetrag, der dem Zahlenden zum Leben bleiben muss. Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte existieren und das Einkommen nicht reicht, gilt eine gesetzliche Rangfolge. Trennungsunterhalt kann der wirtschaftlich schwächere Partner während der Trennungszeit bis zur Scheidung verlangen. Die Höhe orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt fällig werden – etwa für die Kinderbetreuung, bei Arbeitslosigkeit, zur Aufstockung eines geringen Einkommens oder im Alter. Um Unterhalt durchzusetzen, sollten Sie sich einen Titel besorgen – etwa durch eine Jugendamtsurkunde oder einen gerichtlichen Beschluss.

  • Auskunft verlangen: Einkommen, Bonus, Selbstständigkeit, Wohnvorteil und Vermögen offenlegen lassen.
  • Unterhalt ab Aufforderung sichern: Schreiben mit Datum, Nachweis und konkreter Auskunftsbitte senden.
  • Titel schaffen: Jugendamtsurkunde oder Beschluss verhindert, dass Ansprüche nur auf dem Papier stehen.
Kindeswohl

Sorgerecht & Umgang regeln

Nach einer Trennung behalten in der Regel beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen über das Kind – wie Schulwahl, medizinische Behandlungen oder Umzüge – gemeinsam getroffen werden müssen. Alleiniges Sorgerecht wird nur ausnahmsweise gewährt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Eltern so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit unmöglich ist. Beim Umgang gibt es verschiedene Modelle: Das Residenzmodell bedeutet, dass das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und den anderen regelmäßig besucht. Beim Wechselmodell lebt das Kind zu etwa gleichen Teilen bei beiden Eltern. Ein Wechselmodell funktioniert aber nur, wenn beide Eltern kooperieren können, die Entfernungen es zulassen und das Kind stabile Strukturen hat. Am besten halten Sie alle Umgangsregelungen – inklusive Ferienzeiten, Feiertagen und Krankheitsregelungen – schriftlich in einer Umgangsvereinbarung fest.

Cluster

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Schnelle Sprungmarken zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinn.

Scheidung Fahrplan

Ablauf, Fristen, Versorgungsausgleich, Kosten

Umgang nach Trennung

Wechselmodell, Residenzmodell, Kindeswohl

Trennung & Zugewinn

Ablauf, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögen

Unterhalt berechnen

Düsseldorfer Tabelle, Selbstbehalt, Beispiele

Unterhalt nach Trennung

Trennungsunterhalt, Bedarf, Leistungsfähigkeit

Unterhalt bei Scheidung

Nachehelicher Unterhalt, Rangfolge, Abänderung

Düsseldorfer Tabelle 2026

Aktuelle Unterhaltssätze & Kindesunterhalt

Elterngeld 2026

Einkommensgrenzen, Höhe & Partnermonate

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Trennung & Zugewinn

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Unterhalt nach Trennung

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Aktuelle Unterhaltssätze & Kindesunterhalt

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Sorgerecht & Umgang

Umgang nach Trennung

Wechselmodell, Residenzmodell, Kindeswohl

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich die Scheidung einreichen?

Sie können die Scheidung normalerweise erst nach einem Jahr Trennung einreichen. Dieses Trennungsjahr soll sicherstellen, dass die Ehe wirklich gescheitert ist. In Ausnahmefällen – etwa bei häuslicher Gewalt oder schwerem Fehlverhalten – können Sie auch früher die Scheidung beantragen. Wichtig ist, dass Sie die getrennte Haushaltsführung nachweisen können, am besten durch schriftliche Dokumentation oder Zeugen.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner und dem vorhandenen Vermögen berechnet. Daraus ergeben sich die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von insgesamt 3.000 Euro und ohne größeres Vermögen liegen die Gesamtkosten oft zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Wenn Sie sich die Kosten nicht leisten können, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Ehepartnern ausgeglichen. Das passiert automatisch im Scheidungsverfahren, ohne dass Sie das extra beantragen müssen. Wenn ein Partner deutlich mehr in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gibt er einen Teil seiner Anwartschaften an den anderen ab. Nur bei sehr kurzen Ehen (unter drei Jahren) oder durch einen notariellen Vertrag können Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Wie berechne ich Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Das Kindergeld wird regelmäßig anteilig berücksichtigt. Wichtig: Der Zahlende muss einen Selbstbehalt zum Leben behalten dürfen.

Was ist Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, den der wirtschaftlich schwächere Partner ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung vom anderen Partner verlangen kann. Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen – also dem Lebensstandard, den Sie während der Ehe gewohnt waren. Der Anspruch besteht aber nur, wenn der andere Partner auch leistungsfähig ist, also genug Einkommen hat, um den Unterhalt zu zahlen und selbst davon zu leben.

Wann gibt es nachehelichen Unterhalt?

Bei Betreuungsunterhalt, Erwerbslosigkeit, Aufstockung, Alters-/Krankheitsunterhalt, Ausbildung, Billigkeitsfällen. Dauer und Höhe abhängig von Bedarf und Leistungsfähigkeit.

Wie setze ich Unterhalt durch?

Titel schaffen (z. B. Jugendamtsurkunde), Mahnung, Zwangsvollstreckung, ggf. Pfändung. Anpassung bei Einkommensänderung beantragen.

Wann ist das Wechselmodell sinnvoll?

Wenn beide Eltern kooperationsfähig sind und Entfernungen es erlauben. Kindeswohl und Kontinuität sind maßgeblich.

Kann ich alleiniges Sorgerecht beantragen?

Nur bei Kindeswohlgefährdung oder fehlender Kooperationsfähigkeit des anderen Elternteils. Gerichtliche Entscheidung nötig.

Wie dokumentiere ich das Trennungsdatum?

Schriftliche Mitteilung, Auszug, getrennte Kassen/Schlafzimmer, Zeugen. Relevant für Fristen und Zugewinnausgleich.

Was gehört in eine Umgangsvereinbarung?

Konkrete Zeiten, Ferienregelung, Feiertage, Bring-/Holpflicht, Kommunikation, digitale Kontakte, Krankheitsfall-Regelung.

Wie berechne ich Zugewinnausgleich?

Differenz aus Endvermögen minus Anfangsvermögen beider Ehegatten; Hinzurechnung illoyaler Vermögensverschiebungen, Indexierung Anfangsvermögen.

Kann Unterhalt rückwirkend gefordert werden?

Regelmäßig ab Inverzugsetzung (Aufforderungsschreiben). Ohne Aufforderung keine Rückwirkung.

Wann verjährt Unterhalt?

Regelmäßig 3 Jahre zum Jahresende, Beginn nach Fälligkeit und Kenntnis. Titel verjähren in 30 Jahren.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Ja. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt ein notwendiger Selbstbehalt; für Ehegatten und volljährige Kinder gelten andere Selbstbehaltswerte. Die Beträge werden regelmäßig angepasst.

Wie gehe ich mit Auskunftsansprüchen um?

Einkommens-/Vermögensauskunft erteilen oder verlangen; Frist setzen; bei Weigerung: Stufenklage.

Wann kann Unterhalt abgeändert werden?

Wesentliche und nachhaltige Veränderung der Einkommens-/Bedarfslage. Antrag auf Abänderung des Titels stellen.

Was, wenn ein Elternteil nicht zahlt?

Titel besorgen (Jugendamtsurkunde), Beistandschaft/Jugendamt einschalten, Pfändung einleiten, Unterhaltsvorschuss für Minderjährige prüfen.

Welche Rolle spielt das Kindergeld?

Hälftige Anrechnung beim Barunterhalt; bei Betreuungs-/Wechselmodell differenzierte Betrachtung.

Brauche ich zwingend einen Anwalt?

Für Scheidung ja (Anwaltszwang). Für Unterhalt/Sorgerecht teils auch ohne möglich, aber anwaltliche Beratung dringend empfohlen.

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