Zwei getrennt liegende Eheringe, Münzstapel, Ordner, Taschenrechner und Stift auf dunklem Stein

Trennungsunterhalt berechnen 2026: Rechner & Selbstbehalt

Trennungsunterhalt 2026 berechnen: 45-%-Quote, Kindesunterhalt vorab, Selbstbehalt 1.600 €, Trennungsjahr und Muster für Auskunft und Zahlung.

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  2. 2Prüfung mit § & Urteil
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Von SpecterAI Redaktion

Stand: 27. September 2026 · Werte der Düsseldorfer Tabelle 2026

Trennungsunterhalt steht dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu. Der Rechner unten schätzt die Höhe nach der 45-%-Quote der Düsseldorfer Tabelle 2026, zieht Kindesunterhalt vorab ab und prüft den Selbstbehalt. Darunter finden Sie ein Muster, mit dem Sie Auskunft und Zahlung verlangen, ohne Monate zu verlieren.

Kurzantwort

Trennungsunterhalt beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 in der Regel 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen.

  • Sonstige Einkünfte wie Mieten oder Renten werden hälftig geteilt.
  • Kindesunterhalt wird vorher mit dem Zahlbetrag abgezogen.
  • Dem Pflichtigen bleiben mindestens 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig).
  • Rückwirkend gibt es Unterhalt erst ab dem Monat, in dem Sie Auskunft verlangt oder zur Zahlung aufgefordert haben.

Trennungsunterhalt-Rechner 2026

Tragen Sie die bereinigten Monatseinkommen ein. Das Ergebnis aktualisiert sich sofort und zeigt jeden Rechenschritt.

Unterhaltspflichtiger Ehegatte (höheres Einkommen)
€
Netto nach Steuern und Sozialabgaben, abzüglich anerkannter Posten wie berufsbedingter Aufwendungen, Altersvorsorge oder eheprägender Kreditraten.
€
€
Betrag nach Abzug des Kindergeldanteils. Leer lassen, wenn keine Kinder zu versorgen sind.
Zahlbetrag mit dem Kindesunterhalt-Rechner ermitteln
Unterhaltsberechtigter Ehegatte
€
Tatsächliches Einkommen. Nach dem Trennungsjahr kann auch ein erzielbares (fiktives) Einkommen angesetzt werden.
€
Geschätzter Trennungsunterhalt / Monat
1.035 €
  1. Erwerbseinkommen Pflichtiger 3.500 €
  2. − Erwerbseinkommen Berechtigter 1.200 €
  3. = Differenz der Erwerbseinkommen 2.300 €
  4. × 45 % 1.035 €
  5. = Rechnerischer Unterhalt (Quote) 1.035 €
  6. Selbstbehalt Pflichtiger (erwerbstätig) 1.600 €
  7. Verfügbar über dem Selbstbehalt 1.900 €
Orientierung nach Düsseldorfer Tabelle 2026 (Anm. B) und Leitlinien NRW 2026, keine verbindliche Berechnung. Nicht abgebildet: Wohnvorteil, Vorsorgeunterhalt ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, Mindestbedarf, abweichende Leitlinien anderer Oberlandesgerichte und Kürzungen nach § 1579 BGB. Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

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So wird Trennungsunterhalt berechnet

Maßstab sind nach § 1361 Abs. 1 BGB die Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Gerichte rechnen dafür mit den Quoten aus Teil B der Düsseldorfer Tabelle 2026:

1
Bereinigtes Nettoeinkommen beider Ehegatten ermitteln
Netto minus anerkannte Abzüge. Berufsbedingte Aufwendungen werden je nach OLG pauschal oder nur konkret berücksichtigt.
2
Kindesunterhalt vorab abziehen
Der Zahlbetrag für die Kinder geht vor (Leitlinien NRW Nr. 10.5). Bei Miet- oder Renteneinkünften anteilig.
3
45 % der Differenz der Erwerbseinkommen
Die übrigen 10 % bleiben dem Erwerbstätigen als Erwerbsanreiz. Sonstige Einkünfte werden hälftig geteilt.
4
Selbstbehalt prüfen
Dem Pflichtigen bleiben 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 €. Nur der Betrag darüber ist verfügbar.
5
Auf volle Euro runden
Leitlinien NRW Nr. 25. Andere Oberlandesgerichte können im Detail abweichen.

Rechenbeispiel mit Kind

Der Ehemann verdient bereinigt 3.500 € netto und zahlt für ein achtjähriges Kind den Zahlbetrag der Einkommensgruppe 5 von 540,50 € (670 € Bedarf minus 129,50 € halbes Kindergeld). Die Ehefrau verdient bereinigt 1.200 € netto.

3.500 € − 540,50 € = 2.959,50 €2.959,50 € − 1.200 € = 1.759,50 €1.759,50 € × 45 % = 791,78 €gerundet 792 € TrennungsunterhaltSelbstbehalt: 3.500 € − 540,50 € − 792 € = 2.167,50 € ≥ 1.600 €

Ist ein Ehegatte gar nicht erwerbstätig, etwa als Rentner, gilt die Halbteilung: 50 % statt 45 % (Anm. B.I.2). Übersteigt das Familieneinkommen 11.200 €, kann der Bedarf konkret nach dem tatsächlichen Lebensstandard zu bemessen sein.

Selbstbehalt bei Trennung 2026

Der Unterhaltspflichtige muss nur zahlen, soweit ihm sein eigener Bedarf bleibt. Gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten gilt der sogenannte eheangemessene Selbstbehalt. Er liegt höher als gegenüber minderjährigen Kindern, die im Rang ohnehin vorgehen (§ 1609 BGB).

Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten, Düsseldorfer Tabelle 2026
Situation des PflichtigenMonatlichFundstelle
Pflichtiger ist erwerbstätig1.600 €Anm. B.II a
Pflichtiger ist nicht erwerbstätig (z. B. Rentner)1.475 €Anm. B.II b
Zum Vergleich: gegenüber minderjährigen Kindern, erwerbstätig1.450 €Anm. A.VII

In 1.600 € und 1.475 € sind bis 580 € Warmmiete enthalten. Sind die Wohnkosten höher und nicht unangemessen, soll der Selbstbehalt erhöht werden. Als Existenzminimum des berechtigten Ehegatten nennt die Tabelle 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 €.

Einkommen, Kinder und Selbstbehalt

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Erwerbsobliegenheit: Muss ich im Trennungsjahr arbeiten?

Im ersten Jahr nach der Trennung besteht für den berechtigten Ehegatten in der Regel keine Obliegenheit, eine Arbeit aufzunehmen oder auszuweiten (Leitlinien NRW Nr. 17.2). Wer bisher Teilzeit gearbeitet hat, darf also zunächst dabei bleiben.

Danach gilt § 1361 Abs. 2 BGB: Ein bisher nicht erwerbstätiger Ehegatte muss arbeiten, wenn das von ihm erwartet werden kann.

  • Maßstab sind frühere Berufstätigkeit, Dauer der Ehe und die wirtschaftliche Lage beider.
  • Wer sich nicht ernsthaft bemüht, dem kann ein erzielbares Einkommen fiktiv angerechnet werden.
  • Wer ein gemeinsames Kind unter drei Jahren betreut, muss nach den Leitlinien (Nr. 17.1) nicht arbeiten.

Getrennt leben Sie übrigens auch innerhalb derselben Wohnung, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und einer von Ihnen sie erkennbar ablehnt (§ 1567 Abs. 1 BGB).

Auskunft verlangen und rückständigen Unterhalt sichern

Ohne Zahlen keine Berechnung. Getrenntlebende Ehegatten müssen einander auf Verlangen Auskunft geben über Einkünfte und Vermögen und Belege vorlegen: § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB verweist auf § 1605 BGB. Eine erneute Auskunft kann grundsätzlich erst nach zwei Jahren verlangt werden.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Für die Vergangenheit gibt es Unterhalt nur ab dem Ersten des Monats, in dem der andere zur Auskunft aufgefordert, in Verzug gesetzt oder der Anspruch rechtshängig wurde (§ 1613 Abs. 1 BGB, anwendbar über § 1360a Abs. 3 BGB).

  • Wer nach der Trennung monatelang nur mündlich nachfragt, verliert diese Monate.
  • Auf künftigen Trennungsunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden (§ 1614 BGB).
Schreiben nachweisbar zustellenFrist für Auskunft setzenUnterhalt ab Monat des Zugangs sichernKeine Auskunft: Stufenantrag beim Familiengericht

Muster: Auskunfts- und Zahlungsaufforderung

Passen Sie die Platzhalter an und senden Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang beweisen können, etwa per Einwurf-Einschreiben. Den Betrag können Sie offenlassen, wenn Ihnen die Einkünfte des anderen noch nicht bekannt sind.

[Ihr Name] [Ihre Anschrift] [Name des Ehegatten] [Anschrift] [Ort], [Datum] Trennungsunterhalt – Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung Sehr geehrte/r [Name], wir leben seit dem [Datum der Trennung] getrennt. Hiermit mache ich Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB geltend. 1. Auskunft (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit § 1605 BGB) Bitte erteilen Sie mir bis zum [Datum, etwa zwei Wochen] Auskunft über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen und legen Sie dazu insbesondere vor: - Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate - Ihren letzten Einkommensteuerbescheid - Nachweise über sonstige Einkünfte, zum Beispiel Mieten, Kapitalerträge oder Renten - Nachweise über Abzüge, die Sie geltend machen wollen, zum Beispiel Altersvorsorge oder Kreditraten 2. Zahlung Bitte zahlen Sie mir ab dem [Monat, Jahr] monatlich im Voraus Trennungsunterhalt (§ 1361 Abs. 4 Satz 2 BGB) auf das Konto [IBAN]. [Variante A: Nach meiner vorläufigen Berechnung beträgt der Unterhalt [Betrag] Euro monatlich.] [Variante B: Den Betrag beziffere ich, sobald Ihre Auskunft vorliegt.] 3. Unterhalt für die Vergangenheit Mit diesem Schreiben fordere ich Sie zum Zweck der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs zur Auskunft auf. Unterhalt kann daher ab dem Ersten des Monats verlangt werden, in dem Ihnen dieses Schreiben zugeht (§ 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3, § 1613 Abs. 1 BGB). Erhalte ich die Auskunft nicht fristgerecht, behalte ich mir gerichtliche Schritte beim Familiengericht vor. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Ihr Name]

Muster zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Ehegattenunterhalt kann nicht beim Jugendamt beurkundet werden; ein vollstreckbarer Titel entsteht durch notarielle Urkunde mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung oder durch Beschluss des Familiengerichts. Den Kindesunterhalt beurkundet dagegen das zuständige Jugendamt kostenlos (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt im Vergleich

Mit Rechtskraft der Scheidung endet der Trennungsunterhalt. Danach gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Nachehelicher Unterhalt ist ein eigener Anspruch, der gesondert geltend gemacht werden muss und nur aus einem gesetzlichen Grund besteht.

Unterschiede zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Zeitraum
Trennung: Ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung
Nach der Scheidung: Ab Rechtskraft der Scheidung
Rechtsgrundlage
Trennung: § 1361 BGB
Nach der Scheidung: §§ 1569 bis 1586b BGB
Voraussetzung
Trennung: Bedarf des einen, Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten
Nach der Scheidung: Zusätzlich ein gesetzlicher Grund, etwa Kinderbetreuung (§ 1570), Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder Aufstockung (§ 1573)
Arbeiten gehen
Trennung: Im ersten Trennungsjahr in der Regel nicht; danach nach § 1361 Abs. 2 BGB
Nach der Scheidung: Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB)
Befristung
Trennung: § 1578b BGB gilt nicht
Nach der Scheidung: Herabsetzung und Befristung nach § 1578b BGB möglich
Verzicht
Trennung: Für die Zukunft unwirksam (§ 1614 BGB über § 1360a Abs. 3)
Nach der Scheidung: Vereinbarung möglich; vor Rechtskraft der Scheidung notariell (§ 1585c BGB)
Auskunft
Trennung: § 1361 Abs. 4 in Verbindung mit § 1605 BGB
Nach der Scheidung: § 1580 BGB
Rückstände
Trennung: Ab Auskunftsverlangen oder Verzug (§ 1613 Abs. 1 BGB)
Nach der Scheidung: Ebenso, aber mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit nur bei absichtlichem Entziehen (§ 1585b BGB)
Kürzung wegen grober Unbilligkeit
Trennung: § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB entsprechend
Nach der Scheidung: § 1579 Nr. 1 bis 8 BGB, auch kurze Ehe

Die wichtigsten nachehelichen Gründe sind Betreuungsunterhalt für mindestens drei Jahre nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes (§ 1570 BGB) sowie Aufstockungsunterhalt, wenn das Einkommen aus angemessener Arbeit nicht für den vollen Unterhalt reicht (§ 1573 Abs. 2 BGB). Wie lange und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt nach § 1578b BGB vor allem davon ab, ob durch die Ehe Nachteile entstanden sind, etwa durch Kinderbetreuung oder Berufsverzicht, und wie lange die Ehe gedauert hat.

Wann Trennungsunterhalt gekürzt werden kann

Über § 1361 Abs. 3 BGB gelten die Härtegründe des § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB entsprechend: Der Unterhalt kann versagt, herabgesetzt oder begrenzt werden, wenn die Zahlung grob unbillig wäre.

  • Beispiele: Der Berechtigte lebt in einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft oder hat seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt.
  • Die kurze Ehe (Nr. 1) verweist § 1361 Abs. 3 BGB nicht mit.
  • Die Belange eines gemeinsamen Kindes, das der Berechtigte betreut, bleiben zu wahren.

Häufige Fragen zum Trennungsunterhalt

Wie wird Trennungsunterhalt 2026 berechnet?

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 erhält der bedürftige Ehegatte 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen beider Ehegatten; sonstige Einkünfte wie Mieten oder Renten werden hälftig geteilt. Kindesunterhalt wird vorher mit dem Zahlbetrag vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen. Dem Pflichtigen muss sein Selbstbehalt bleiben.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt?

Gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten beträgt der Selbstbehalt 2026 für Erwerbstätige 1.600 € und für Nichterwerbstätige 1.475 € im Monat. Darin sind bis 580 € Warmmiete enthalten; bei höheren, angemessenen Wohnkosten soll er erhöht werden.

Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?

Im ersten Jahr nach der Trennung besteht in der Regel keine Obliegenheit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten. Danach kommt es nach § 1361 Abs. 2 BGB auf die persönlichen Verhältnisse an, etwa frühere Berufstätigkeit, Ehedauer, Kinderbetreuung und die wirtschaftliche Lage beider Ehegatten.

Ab wann kann ich Trennungsunterhalt verlangen?

Der Anspruch besteht ab der Trennung. Für zurückliegende Monate kann er aber erst ab dem Ersten des Monats verlangt werden, in dem der andere Ehegatte zur Auskunft aufgefordert, in Verzug gesetzt oder der Anspruch rechtshängig wurde (§ 1361 Abs. 4, § 1360a Abs. 3, § 1613 Abs. 1 BGB).

Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt?

Bis zur Rechtskraft der Scheidung. Danach kommt nur nachehelicher Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB in Betracht. Er ist ein eigener Anspruch mit eigenen Voraussetzungen und kann nach § 1578b BGB herabgesetzt oder befristet werden.

Kann man auf Trennungsunterhalt verzichten?

Nicht für die Zukunft. Über § 1361 Abs. 4 und § 1360a Abs. 3 BGB gilt § 1614 BGB, wonach auf künftigen Unterhalt nicht verzichtet werden kann. Wer den Anspruch nicht geltend macht, verliert aber rückständige Monate, solange er weder Auskunft verlangt noch in Verzug setzt.

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