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Unterhalt berechnen 2026: Düsseldorfer Tabelle + Rechner

Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt berechnen: aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2026, Selbstbehalt, 3/7-Regel und Mangelfall – mit Berechnungsbeispielen.

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Kindesunterhalt berechnen 2026: Düsseldorfer Tabelle

Wie viel Kindesunterhalt steht Ihnen zu – oder müssen Sie zahlen? Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2026, den Selbstbehalt, Berechnungsbeispiele für 1, 2 und 3 Kinder sowie die Grundlagen von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt – mit Rechner, Mangelfall-Rangfolge und einem Wegweiser zur Durchsetzung.

Sie wollen Ihren Fall sofort einordnen, statt zu rechnen? Lassen Sie ihn im KI-Rechtsassistenten prüfen – inklusive Düsseldorfer Tabelle, Selbstbehalt und Kindergeldanrechnung.

Erst den Bedarf ermitteln, dann den Zahlbetrag.

SpecterAI hilft, Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, die Einkommensgruppe, Selbstbehalt und die Kindergeldanrechnung zu strukturieren – damit der Unterhalt weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt wird.

Unterhalt einordnen lassenZum Rechner
1Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln
2Einkommensgruppe & Altersstufe ablesen
3Kindergeld anrechnen → Zahlbetrag
4Titulieren und absichern

Gesetzliche Grundlagen auf einen Blick

§ 1601 BGB

„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ Grundlage jeder Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern.

§ 1612a BGB

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des Kindes – 87 % (0–5 J.), 100 % (6–11 J.) bzw. 117 % (12–17 J.). Basis der Düsseldorfer Tabelle.

§ 1609 BGB

Rangfolge bei mehreren Berechtigten: zuerst minderjährige und privilegierte volljährige Kinder, dann betreuende Elternteile und Ehegatten – wichtig im Mangelfall.

§ 1361 BGB

Trennungsunterhalt: Bei Getrenntleben kann ein Ehegatte den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Unterhalt verlangen.

Hinweis: Alle Beträge sind Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich bleibt der konkrete Einzelfall.

Weiterführende Artikel

Sorgerecht & Umgang regeln›Scheidung: Fahrplan & Versorgungsausgleich›Familienrecht Hub: Unterhalt, Sorge, Zugewinn›

Kindesunterhalt-Rechner 2026

Schätzung des Zahlbetrags nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Bei mehreren Kindern wird der Bedarf jedes Kindes einzeln abgelesen; der Tabellenbetrag richtet sich nach der Einkommensgruppe des bereinigten Nettoeinkommens.

€
Einkommensgruppe 5 · 3.301 – 3.700 €

Z. B. Ehegatte, weiteres Kind oder andere vorrangig zu berücksichtigende Personen.

Kind 16 – 11 Jahre

670,00 € − 129,50 € Kindergeld (hälftig)

540,50 €

Kind 212 – 17 Jahre

784,00 € − 129,50 € Kindergeld (hälftig)

654,50 €

Summe Zahlbetrag

monatlich · 2 Kinder

1.195,00 €

Unverbindliche Orientierung. Der tatsächliche Unterhalt hängt vom bereinigten Nettoeinkommen, vom Selbstbehalt, von Mehr-/Sonderbedarf und ggf. einem Mangelfall ab. Kindergeld 2026: 259,00 € pro Kind (hälftig 129,50 €).

Einkommen, Selbstbehalt und Kindergeld

Unterhalt für Ihren konkreten Fall einordnen.

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Überblick: Unterhalt in Deutschland

Unterhaltsansprüche entstehen gegenüber minderjährigen Kindern sowie bei Trennung und Scheidung. Man unterscheidet drei Hauptformen:

  • Kindesunterhalt: Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder (§§ 1601 ff. BGB) – berechnet nach Düsseldorfer Tabelle.
  • Trennungsunterhalt: Unterhalt ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung (§ 1361 BGB).
  • Nachehelicher Unterhalt: Unterhalt nach der Scheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 1569 ff. BGB).

Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle ist die zentrale Referenz für den Kindesunterhalt. Sie wird vom OLG Düsseldorf herausgegeben und jährlich angepasst – zuletzt zum 1. Januar 2026.

Düsseldorfer Tabelle 2026 (Bedarfssätze)

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 enthält 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Die folgenden Beträge sind Bedarfssätze – das (hälftige) Kindergeld wird erst danach abgezogen, um den Zahlbetrag zu erhalten.

GruppeNetto (€/Monat)0–5 J.6–11 J.12–17 J.ab 18 J.
1bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €
22.101 – 2.500 €511 €586 €686 €733 €
32.501 – 2.900 €535 €614 €719 €768 €
42.901 – 3.300 €559 €642 €751 €803 €
53.301 – 3.700 €584 €670 €784 €838 €
63.701 – 4.100 €623 €715 €836 €894 €
74.101 – 4.500 €661 €759 €889 €950 €
84.501 – 4.900 €700 €804 €941 €1006 €
94.901 – 5.300 €739 €849 €993 €1061 €
105.301 – 5.700 €778 €893 €1045 €1117 €
115.701 – 6.400 €817 €938 €1098 €1173 €
126.401 – 7.200 €856 €983 €1150 €1229 €
137.201 – 8.200 €895 €1027 €1202 €1285 €
148.201 – 9.700 €934 €1072 €1254 €1341 €
159.701 – 11.200 €972 €1116 €1306 €1396 €

Bedarfssätze in € pro Monat, gültig ab 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Ab Einkommensgruppe 1 (100 % Mindestunterhalt) steigen die Sätze bis Gruppe 5 um je 5 %, ab Gruppe 6 um je 8 % des Mindestunterhalts. Bei mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigten kann die Einstufung um eine Gruppe verschoben werden.

Kindesunterhalt berechnen

Voraussetzungen

Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf Unterhalt vom nicht betreuenden Elternteil. Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung (§ 1606 Abs. 3 BGB). Volljährige Kinder haben Anspruch, wenn sie:

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden,
  • noch nicht wirtschaftlich selbstständig sind,
  • keine eigenen ausreichenden Einkünfte haben.

Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln

Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, bereinigt um:

  • berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mindestens 50 € / höchstens 150 € monatlich),
  • angemessene Altersvorsorge (zusätzlich zur gesetzlichen Rente) sowie Kranken- und Pflegeversicherung,
  • berücksichtigungsfähige Schulden (nur in Ausnahmefällen, etwa vor der Unterhaltspflicht entstanden),
  • Wohnvorteil bei mietfreiem Wohnen (wird als Einkommen hinzugerechnet).

Schritt 2: Einkommensgruppe und Altersstufe ablesen

Anhand des bereinigten Nettoeinkommens bestimmen Sie die Einkommensgruppe (1–15) und lesen den Bedarfssatz für die Altersstufe des Kindes aus der Düsseldorfer Tabelle 2026ab.

Schritt 3: Kindergeld anrechnen → Zahlbetrag

Minderjährige Kinder: halbes Kindergeld (129,50 €) abziehen.
Volljährige Kinder: volles Kindergeld (259,00 €) abziehen.
Das Kindergeld beträgt 2026 259,00 € pro Kind.

Berechnungsbeispiele: 1, 2 und 3 Kinder

Beispiel 1 – ein Kind (8 Jahre)

Bereinigtes Netto 3.500 € → Einkommensgruppe 5 (3.301–3.700 €), Altersstufe 6–11 Jahre. Bedarfssatz 670 € − 129,50 € (hälftiges Kindergeld) = 540,50 € Zahlbetrag pro Monat.

Beispiel 2 – zwei Kinder (4 und 14 Jahre)

Bereinigtes Netto 4.000 € → Einkommensgruppe 6 (3.701–4.100 €).

  • Kind 1 (0–5 J.): 623 € − 129,50 € = 493,50 €
  • Kind 2 (12–17 J.): 836 € − 129,50 € = 706,50 €
  • Summe Zahlbetrag: 1.200,00 € pro Monat

Beispiel 3 – drei Kinder (3, 7 und 15 Jahre)

Bereinigtes Netto 4.600 € → zunächst Einkommensgruppe 8. Da die Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht, wird bei drei Kindern zur Orientierung eine Gruppe auf Einkommensgruppe 7 (4.101 – 4.500 €) herabgestuft.

  • Kind 1 (0–5 J.): 661 € − 129,50 € = 531,50 €
  • Kind 2 (6–11 J.): 759 € − 129,50 € = 629,50 €
  • Kind 3 (12–17 J.): 889 € − 129,50 € = 759,50 €
  • Summe Zahlbetrag: 1.920,50 € pro Monat

Beispiel 4 – Zwillinge (beide 5 Jahre)

Zwillinge werden wie zwei gleichaltrige Kinder behandelt. Bei bereinigtem Netto 3.200 € → Einkommensgruppe 4 (2.901–3.300 €), Altersstufe 0–5 Jahre: 559 € − 129,50 € = 429,50 € je Kind, zusammen 859,00 € pro Monat.

Hinweis: Mit zwei oder mehr Unterhaltsberechtigten bleibt die Einstufung in der Regel bei der zum Einkommen passenden Gruppe; bei nur einem Berechtigten kann eine höhere, bei vielen Berechtigten eine niedrigere Gruppe sachgerecht sein (Einzelfallprüfung). Probieren Sie die Szenarien im Rechner oben aus.

Selbstbehalt 2026 (Eigenbedarf)

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben (Selbstbehalt). Die folgenden Sätze gelten 2026:

Gegenüber wemSelbstbehalt / Monat
Minderjährige Kinder (erwerbstätig)1.450,00 €
Minderjährige Kinder (nicht erwerbstätig)1.200,00 €
Volljährige (nicht privilegierte) Kinder1.750,00 €
Ehegatten (erwerbstätig)1.600,00 €
Ehegatten (nicht erwerbstätig)1.475,00 €

Fällt das Einkommen nach Abzug des Unterhalts unter den Selbstbehalt, wird der Unterhalt gekürzt; das Existenzminimum des Pflichtigen bleibt geschützt.

Trennungsunterhalt berechnen (§ 1361 BGB)

Nach § 1361 Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte bei Getrenntleben vom anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Unterhalt verlangen. Trennungsunterhalt steht also dem Ehegatten zu, der nach der Trennung weniger verdient und bedürftig ist. Er wird ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.

Berechnungsmethode: 3/7-Regel

Bei Erwerbseinkommen beträgt der Trennungsunterhalt verbreitet 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten (Erwerbstätigenbonus). Bestehen vorrangige Kindesunterhaltspflichten, werden diese zuerst abgezogen.

Rechenbeispiel

Ehegatte A: 4.000 € netto, Ehegatte B: 2.500 € netto. Differenz 1.500 € → 3/7 = 643,00 € Trennungsunterhalt für B. Der Selbstbehalt von A (1.600,00 €) bleibt gewahrt.

Voraussetzungen

  • Bedürftigkeit: Der berechtigte Ehegatte kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken.
  • Leistungsfähigkeit: Der andere Ehegatte hat nach Abzug des Unterhalts noch genug für seinen eigenen Bedarf.
  • Erwerbsobliegenheit: Im ersten Trennungsjahr besteht regelmäßig keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme.
  • Ehelicher Lebensstandard: Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse.

Wann endet der Trennungsunterhalt? Mit Rechtskraft der Scheidung. Danach ist gesondert zu prüfen, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung besteht nur in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Unterhalt. Grundsatz ist die Eigenverantwortung: Nach § 1569 BGB obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen; ein Anspruch besteht nur nach den folgenden Vorschriften.

Unterhaltstatbestände (§§ 1570–1576 BGB)

  • Betreuungsunterhalt: wegen Pflege/Erziehung eines gemeinsamen Kindes, mindestens drei Jahre ab Geburt (§ 1570 BGB)
  • Altersunterhalt: wenn altersbedingt keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist (§ 1571 BGB)
  • Krankheitsunterhalt: bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit (§ 1572 BGB)
  • Erwerbslosen-/Aufstockungsunterhalt: bei fehlender Stelle oder zu geringem Einkommen (§ 1573 BGB)
  • Ausbildungsunterhalt: zur Aufnahme/Fortsetzung einer Ausbildung (§ 1575 BGB)
  • Billigkeitsunterhalt: bei schwerwiegenden Gründen (§ 1576 BGB)

Nachehelicher Unterhalt ist oft befristet oder herabgesetzt (§ 1578b BGB). Eigenverantwortung hat Vorrang; kurze Ehen führen häufig zum Wegfall.

Mangelfall & Rangfolge (§ 1609 BGB)

Ein Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, allen Berechtigten den vollen Unterhalt zu zahlen und gleichzeitig seinen Selbstbehalt zu wahren. Dann gilt die gesetzliche Rangfolge nach § 1609 BGB:

  1. Rang 1: minderjährige und privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB)
  2. Rang 2: Elternteile, die wegen Kinderbetreuung unterhaltsberechtigt sind, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei langer Ehe
  3. Rang 3: Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Rang 2 fallen
  4. Rang 4: nicht privilegierte volljährige Kinder
  5. Rang 5: Enkelkinder und weitere Abkömmlinge
  6. Rang 6: Eltern
  7. Rang 7: weitere Verwandte der aufsteigenden Linie

Quotaler Ausgleich – Beispiel

Für zwei gleichrangige Kinder ergibt die Tabelle zusammen 1.000 € Bedarf, der Pflichtige kann nach Abzug des Selbstbehalts aber nur 600 € aufbringen. Dann wird der verteilbare Betrag im Verhältnis der Bedarfssätze quotal gekürzt – jedes Kind erhält 60 % seines Bedarfs. Höherrangige Berechtigte (Rang 1) gehen niedrigeren stets vor.

Unterhalt durchsetzen & titulieren

Ein bloßer Anspruch nützt wenig, wenn nicht gezahlt wird. Sie haben zunächst Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen (§ 1605 BGB) – verlangen Sie Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheide und Nachweise zu Vermögen und Schulden. Anschließend lässt sich der Unterhalt titulieren und notfalls vollstrecken.

Titulierung & Durchsetzung

Ein Titel macht den Unterhaltsanspruch vollstreckbar. Beantworten Sie eine Frage, um den passenden Weg zu sehen.

Gibt es bereits einen Unterhaltstitel?

Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Verfahrensdauer hängen vom Gericht und vom Einzelfall ab.

Wichtig zur Rückwirkung: Unterhalt kann grundsätzlich erst ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit rückwirkend verlangt werden (§ 1613 BGB). Setzen Sie den Pflichtigen deshalb möglichst früh schriftlich in Verzug.

Musterbrief: Auskunft & Zahlungsaufforderung

Mit diesem Schreiben fordern Sie Auskunft (§ 1605 BGB), setzen den Pflichtigen in Verzug und sichern die rückwirkende Geltendmachung (§ 1613 BGB). Versenden Sie es nachweisbar (Einschreiben oder Zustellnachweis).

[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ, Ort] [Name des Unterhaltspflichtigen] [Adresse] [PLZ, Ort] [Ort], [Datum] Kindesunterhalt – Auskunft und Zahlungsaufforderung Sehr geehrte/r [Herr/Frau ...], für unser gemeinsames Kind [Name, geboren am ...] bin ich der betreuende Elternteil. Hiermit fordere ich Sie auf, den gesetzlichen Kindesunterhalt zu zahlen. 1. Auskunft (§ 1605 BGB): Bitte legen Sie bis zum [Datum, ca. 2-4 Wochen] folgende Unterlagen vor: - Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate - letzter Einkommensteuerbescheid - Nachweise über Vermögen und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten 2. Unterhalt: Auf Grundlage Ihrer Einkommensverhältnisse berechnet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Vorläufig gehe ich von einem monatlichen Zahlbetrag von [Betrag] € (Altersstufe [...], abzüglich hälftigem Kindergeld) aus. 3. Zahlung und Verzug: Ich fordere Sie auf, den laufenden Unterhalt ab dem [Monat] monatlich im Voraus auf das Konto [IBAN] zu zahlen. Mit Zugang dieses Schreibens befinden Sie sich in Verzug; der Unterhalt wird ab diesem Zeitpunkt geltend gemacht (§ 1613 BGB). 4. Titulierung: Ich bitte Sie, den Unterhalt kostenlos beim Jugendamt als dynamischen Titel beurkunden zu lassen. Andernfalls behalte ich mir die gerichtliche Geltendmachung vor. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Ihr Name]

Hinweis: Beträge und Fristen sind Platzhalter und im Einzelfall anzupassen. Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fehler vermeiden

❌ Kindergeld doppelt oder falsch anrechnen

Bei minderjährigen Kindern wird nur das halbe Kindergeld abgezogen, bei volljährigen das volle. Wer immer das volle Kindergeld abzieht, setzt den Zahlbetrag bei Minderjährigen zu niedrig an.

❌ Bruttoeinkommen statt bereinigtem Netto verwenden

Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen – nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, angemessener Altersvorsorge und ggf. Schulden. Wer das Brutto einsetzt, landet in einer zu hohen Einkommensgruppe.

❌ Selbstbehalt ignorieren

Reicht das Einkommen nach Abzug des Unterhalts nicht für den Selbstbehalt, liegt ein Mangelfall vor. Der Tabellenbetrag ist dann nicht voll geschuldet.

❌ Zu spät in Verzug setzen

Rückwirkend gibt es Unterhalt erst ab Auskunftsaufforderung oder Verzug (§ 1613 BGB). Wer monatelang nur mündlich nachfragt, verliert die zurückliegenden Beträge.

❌ Keinen Titel sichern

Ohne Titel (Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss) ist keine Zwangsvollstreckung möglich. Eine bloße private Vereinbarung lässt sich nicht pfänden.

Orientierung aus Gesetz und Rechtsprechung

Mindestunterhalt folgt dem Existenzminimum

§ 1612a BGB knüpft den Mindestunterhalt an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum des Kindes. Steigt dieses, steigen Mindestunterhalt und – darauf aufbauend – die Düsseldorfer Tabelle. Dynamische Titel passen sich automatisch an.

Erwerbsobliegenheit im Trennungsjahr

Im ersten Jahr der Trennung trifft den unterhaltsberechtigten Ehegatten regelmäßig keine Pflicht, eine (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Danach wird die Obliegenheit strenger – die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1361 BGB).

Rangfolge schützt die Kinder

Im Mangelfall gehen nach § 1609 BGB minderjährige und privilegierte volljährige Kinder allen anderen Berechtigten vor. Der Bedarf der Kinder wird zuerst gedeckt, bevor ein Ehegattenunterhalt in Betracht kommt.

Häufige Fragen zum Unterhalt

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle?

In der ersten Einkommensgruppe (bereinigtes Nettoeinkommen bis 2.100 €) beträgt der Mindestunterhalt 2026 monatlich 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre) und 653 € (12–17 Jahre). Der Mindestunterhalt knüpft nach § 1612a BGB an das sächliche Existenzminimum des Kindes an und gilt mit 87 %, 100 % bzw. 117 % je Altersstufe.

Wie viel Kindergeld wird 2026 auf den Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € pro Kind. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte (129,50 €) vom Tabellenbetrag abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €). Das Ergebnis ist der tatsächliche Zahlbetrag.

Wie berechne ich den Unterhalt für 3 Kinder oder Zwillinge?

Der Bedarf jedes Kindes wird einzeln nach Alter aus derselben Einkommensgruppe abgelesen und um das (hälftige) Kindergeld gekürzt. Die Zahlbeträge werden addiert. Zwillinge zählen als zwei Kinder gleichen Alters. Reicht das Einkommen nicht für alle, liegt ein Mangelfall vor und es gilt die Rangfolge nach § 1609 BGB.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt 2026 für Erwerbstätige 1.450 €, für Nichterwerbstätige 1.200 €. Gegenüber volljährigen (nicht privilegierten) Kindern gilt ein angemessener Selbstbehalt von 1.750 €, gegenüber Ehegatten 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig).

Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?

Trennungsunterhalt beruht auf § 1361 BGB. Verbreitet ist die 3/7-Methode: Der bedürftige Ehegatte erhält 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoerwerbseinkommen beider Ehegatten. Der Anspruch besteht ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung; im ersten Trennungsjahr besteht regelmäßig keine Erwerbsobliegenheit.

Was passiert im Mangelfall?

Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für alle Berechtigten, gilt die gesetzliche Rangfolge nach § 1609 BGB: minderjährige und privilegierte volljährige Kinder gehen vor, danach betreuende Elternteile und Ehegatten. Innerhalb derselben Rangstufe werden die Ansprüche anteilig (quotal) gekürzt.

Kann ich Kindesunterhalt rückwirkend einfordern?

Rückwirkend lässt sich Unterhalt grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt fordern, zu dem der Pflichtige zur Auskunft aufgefordert, in Verzug gesetzt oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde (§ 1613 BGB). Setzen Sie den Pflichtigen daher früh schriftlich in Verzug und verlangen Sie Auskunft über Einkünfte und Vermögen (§ 1605 BGB).

Was ist ein Unterhaltsvorschuss und wer zahlt ihn?

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht vollständig, kann der betreuende Elternteil beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Der Staat zahlt vor und holt sich den Betrag vom Pflichtigen zurück. Der Anspruch besteht für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen.

Ändern sich die Zahlbeträge automatisch, wenn die Düsseldorfer Tabelle steigt?

Nicht automatisch bei einem privaten Vergleich. Bei einem dynamischen Titel (z. B. Jugendamtsurkunde über einen Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB) passt sich der Betrag an, wenn der Mindestunterhalt oder die Altersstufe wechselt. Statische Titel und Vereinbarungen müssen über eine Abänderung angepasst werden.

Fazit

  • Kindesunterhalt: nach Düsseldorfer Tabelle 2026, abhängig von Einkommen und Alter des Kindes (§§ 1601 ff., 1612a BGB)
  • Trennungsunterhalt: verbreitet 3/7 der Einkommensdifferenz, ab Trennung bis zur Scheidung (§ 1361 BGB)
  • Nachehelicher Unterhalt: nur bei bestimmten Voraussetzungen, oft befristet (§§ 1569 ff. BGB)
  • Mangelfall: Rangfolge nach § 1609 BGB – Kinder gehen vor
  • Durchsetzung: Auskunft (§ 1605 BGB), Verzug (§ 1613 BGB), Titel sichern

Tipp: Klären Sie zuerst Sorgerecht und Umgang, bevor Sie den Unterhalt festlegen – beides hängt eng zusammen. Eine Übersicht finden Sie unter Sorgerecht & Umgang.

Für eine erste Einordnung Ihres Unterhaltsfalls – Einkommensgruppe, Selbstbehalt, Kindergeldanrechnung – steht Ihnen der KI-gestützte Rechtsassistent von SpecterAI kostenlos zur Verfügung.

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