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Mieterhöhung bei IndexmieteIst das zusätzlich erlaubt? VPI‑Rechner & Fristen

Indexmiete nach § 557b BGB: Rechnen Sie die zulässige Anpassung, prüfen Sie Zusatzforderungen und kopieren Sie unsere Musterantwort.

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Indexmiete (§ 557b BGB)

Anpassung allein nach Verbraucherpreisindex (VPI), Wartefrist 12 Monate.

Mini‑VPI‑Rechner

Ausgangsmiete × (VPI heute / VPI damals) = neue Miete.

Zusätzlich zulässig?

§ 558 ausgeschlossen; § 559 Modernisierung gesondert prüfen.

Indexbasis & letzte Anpassung

Stützpunkte dokumentieren, identische VPI-Basis (z. B. 2015=100) nutzen und prüfen, ob die letzte Anpassung ausgeführt wurde.

Indexmiete prüfen

Wie Vermieter eine Indexmiete begründen müssen

Eine Indexmiete nach § 557b BGB hängt ausschließlich am Verbraucherpreisindex. Vergleichsmieten, Mietspiegel und Kappungsgrenzen bleiben außen vor. Damit die Anpassung trägt, braucht es eine durchgängig einheitliche Indexbasis (z. B. 2015 = 100), die 12‑Monats‑Sperrfrist zwischen zwei Anpassungen und eine nachvollziehbar dokumentierte Rechnung.

Pflichtangaben im Erhöhungsschreiben

Damit Mieter:innen den Rechenweg prüfen können, sollten Vermieter folgende Punkte offenlegen:

  • Stützpunkt: Datum und Betrag der zuletzt wirksam gewordenen Indexmiete.
  • Indexwerte: Alter und aktueller VPI auf identischer Basis (z. B. 2020 = 100) inklusive Quellenhinweis.
  • Berechnungsformel: Ausgangsmiete × (aktueller VPI / alter VPI) = neue Miete, idealerweise mit Zwischenschritten.
  • Fristvermerk: Hinweis auf die 12‑Monats‑Wartefrist und den Wirksamkeitszeitpunkt (Beginn des übernächsten Monats nach Zugang).

Warum viele Schreiben widersprüchlich wirken

Häufig tauchen neben der Indexrechnung noch Mietspiegelwerte oder Vergleichswohnungen auf – meist als Versuch, die Forderung zu untermauern. Juristisch bleibt das wirkungslos: Solange die Indexklausel gilt, ist § 558 BGB (Vergleichsmiete) gesperrt. Nur eine gesondert begründete Modernisierung nach § 559 BGB kann daneben bestehen – dann aber mit eigenständiger Berechnung und Formvorschriften.

Rechenbeispiel zur Orientierung

Ausgangsmiete 900,00 € · VPI zuletzt 100,0 · VPI aktuell 112,3 ⇒ 900 × (112,3 / 100,0) = 1.010,70 €. Die Differenz beträgt 110,70 € (≈ 12,3 %). Wichtig: Die bisherige Miete muss bereits auf dem letzten Indexwert beruhen – sonst stimmt der neue Ausgangspunkt nicht.

Praxis-Tipp: Führen Sie ein eigenes Protokoll (Datum, Miete, VPI-Basis, neuer Betrag). So erkennen Sie sofort, ob Stützpunkte oder Indexbasis gewechselt wurden.

Häufige Fehler in Vermieterschreiben

  • Wechsel zwischen unterschiedlichen Indexbasen (z. B. 2015 = 100 und 2020 = 100).
  • Verweis auf Mietspiegel oder Vergleichswohnungen trotz Sperrwirkung des § 558 BGB.
  • Unterschlagene Wartefrist – weniger als 12 Monate seit der letzten Anpassung.
  • Fehlende Zwischenschritte oder Quellenangaben zur verwendeten VPI-Reihe.

Checkliste für Ihre Prüfung

  • Sind Ausgangsmiete, Indexbasis und VPI-Werte sauber belegt?
  • Wurde die 12‑Monats‑Wartefrist ausdrücklich eingehalten?
  • Sind mögliche Modernisierungsforderungen separat nach § 559 BGB begründet?
  • Liegen Belege wie destatis-Link oder Veröffentlichungsdatum der Indexwerte bei?

Mini‑VPI‑Rechner

Tragen Sie Ausgangsmiete und Indexwerte ein, um die geforderte Miete nachzuvollziehen. Verwenden Sie ausschließlich veröffentlichte VPI-Werte.

Was sind VPI-Werte?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung in Deutschland. „VPI zuletzt“ ist der Indexstand, auf dem die bisherige Miete beruht; „VPI aktuell“ ist der veröffentlichte Indexstand, mit dem die neue Miete berechnet wird. Die Werte sind Indexpunkte, keine Prozentangaben, und müssen dieselbe Basis verwenden, zum Beispiel 2020 = 100.

Beispiel: 900,00 € → 1.010,70 € (12,3 %) bei Index 1.000 → 1.123.
Neue Miete: 1.010,70 €
Differenz: 110,70 €
Veränderung: 12,30 %
Formel: Ausgangsmiete × (VPI aktuell / VPI zuletzt)

Kurz-Check zur Zulässigkeit

Drei Fragen helfen, das Schreiben einzuordnen. Unstimmigkeiten sind ein Warnsignal und sollten dokumentiert werden.

Was ist eine Indexklausel?

Eine Indexklausel ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, nach der sich die Miete am Verbraucherpreisindex (VPI) orientiert. Sie steht meist unter Überschriften wie „Indexmiete“ oder „Mietanpassung“ und nennt häufig § 557b BGB. Entscheidend ist, dass die Indexmiete im Mietvertrag vereinbart wurde; ein Hinweis im späteren Erhöhungsschreiben allein genügt nicht.

Ergebnis:Zulässig, wenn Wartefrist (12 Monate), Textform und nachvollziehbare VPI‑Berechnung eingehalten sind (§ 557b BGB).

In fünf Schritten reagieren

  1. Vertrag prüfen: Ist die Indexklausel klar formuliert und noch aktiv?
  2. Daten sichern: VPI-Werte samt Veröffentlichungsdatum dokumentieren.
  3. Berechnung abgleichen: Formel anwenden, Wartefrist nachrechnen.
  4. Zusatzforderungen trennen: Vergleichsmiete ablehnen, Modernisierung gesondert prüfen.
  5. Schriftlich antworten: Fehlende Angaben anfordern und Zahlung der alten Miete ankündigen.

Musterantwort zum Kopieren

Kopieren, persönliche Angaben einsetzen, Belege anfordern.

Betreff: Ihre Mieterhöhungsforderung bei Indexmiete

Sehr geehrte Damen und Herren,

für unser Mietverhältnis ist eine Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbart. Erhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) sind während der Laufzeit ausgeschlossen.
Bitte legen Sie die VPI-Werte (damals/heute), den Berechnungsweg sowie die Wartefrist (12 Monate seit der letzten Änderung) nachvollziehbar dar.
Modernisierungsforderungen nach § 559 BGB sind – sofern geltend gemacht – gesondert zu prüfen (Form, Berechnung, Kappungsbeträge).

Bis zur ordnungsgemäßen Begründung zahle ich die bisherige Miete weiter.

Mit freundlichen Grüßen
[Name/Adresse]

Quellen & weiterführende Links

  1. § 557b BGB – Indexmiete (Voraussetzungen, Wartefrist, Wirksamkeit)Gesetze im Internetdejure.org
  2. Verbraucherpreisindex (VPI) – Statistisches Bundesamtdestatis.de
  3. § 558 BGB – Vergleichsmiete (bei Indexmiete ausgeschlossen)Gesetze im Internet
  4. § 559 BGB – ModernisierungsmieterhöhungGesetze im Internet

Checkliste

12‑Monats‑Sperrfrist seit letzter Anpassung eingehalten
Letzte Indexanpassung umgesetzt? Ausgangsmiete stimmt
VPI-Basis identisch (z. B. 2015=100 oder 2020=100)
Textform + nachvollziehbare VPI-Rechnung (Stützpunkte, Formel)
Zusatzforderungen getrennt prüfen (Vergleichsmiete ausgeschlossen, Modernisierung separat)

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