Indexmiete-Rechner 2026 mit Verbraucherpreisindex, Kaltmiete und Musterbrief

Indexmiete-Rechner 2026: Mieterhöhung berechnen – neue Kaltmiete, Frist und Musterbrief

Mit diesem Indexmiete-Rechner berechnen Sie die neue Kaltmiete aus Ausgangsmiete und passendem Verbraucherpreisindex. Danach prüfen Sie die 12-Monats-Frist und kopieren bei Bedarf den Musterbrief.

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  1. 1Fall schildern
  2. 2Prüfung mit § & Urteil
  3. 3Nächste Schritte & Muster
Von SpecterAI Redaktion

Direktantwort: neue Kaltmiete berechnen

Wie berechne ich die Mieterhöhung bei Indexmiete?

Die neue Kaltmiete berechnet sich bei einer Indexmiete nach § 557b BGB so: bisherige Kaltmiete × (aktueller VPI ÷ Ausgangs-VPI). Der aktuelle und der Ausgangsindex müssen zur selben Indexreihe gehören. Zusätzlich muss zwischen zwei Anpassungen mindestens ein Jahr liegen; Vergleichsmiete, Mietspiegel und eine Kappungsgrenze nach § 558 BGB ersetzen diese Prüfung nicht.

Offizieller Destatis-Datenstand: Juli 2026

Nach dem offiziellen Datenstand von Destatis lag der Verbraucherpreisindex im Juli 2026 bei 125,6 (2020 = 100). Das ist ein möglicher aktueller Wert für die Orientierung, aber nicht automatisch der richtige Eingabewert für jeden Mietvertrag: Für Ihre Rechnung benötigen Sie den Indexstand, der zur Indexbasis des Vertrags und zum Vertrags- oder letzten Anpassungsmonat passt.

Prüfen Sie deshalb zuerst Monat und Indexbasis der letzten wirksamen Anpassung. Verwenden Sie 125,6 nur, wenn dieser Juli-2026-Wert für Ihre Berechnung tatsächlich der passende aktuelle Vergleichsmonat ist. Ein vorgeschlagener Indexmietendeckel für angespannte Wohnlagen ist außerdem kein geltendes Recht und ändert die Berechnung nach § 557b BGB derzeit nicht.

Pflichtangaben im Erhöhungsschreiben

Damit Mieter:innen den Rechenweg prüfen können, sollten Vermieter folgende Punkte offenlegen:

  • Stützpunkt: Datum und Betrag der zuletzt wirksam gewordenen Indexmiete.
  • Indexwerte: Alter und aktueller VPI auf identischer Basis (z. B. 2020 = 100) inklusive Quellenhinweis.
  • Berechnungsformel: Ausgangsmiete × (aktueller VPI / alter VPI) = neue Miete, idealerweise mit Zwischenschritten.
  • Fristvermerk: Hinweis auf die 12‑Monats‑Wartefrist und den Wirksamkeitszeitpunkt (Beginn des übernächsten Monats nach Zugang).

Warum viele Schreiben widersprüchlich wirken

Häufig tauchen neben der Indexrechnung noch Mietspiegelwerte oder Vergleichswohnungen auf – meist als Versuch, die Forderung zu untermauern. Juristisch bleibt das wirkungslos: Solange die Indexklausel gilt, ist § 558 BGB (Vergleichsmiete) gesperrt. Nur eine gesondert begründete Modernisierung nach § 559 BGB kann daneben bestehen – dann aber mit eigenständiger Berechnung und Formvorschriften.

Rechenbeispiel zur Orientierung

Ausgangsmiete 900,00 € · VPI zuletzt 100,0 · VPI aktuell 112,3 ⇒ 900 × (112,3 / 100,0) = 1.010,70 €. Die Differenz beträgt 110,70 € (≈ 12,3 %). Wichtig: Die bisherige Miete muss bereits auf dem letzten Indexwert beruhen – sonst stimmt der neue Ausgangspunkt nicht.

Praxis-Tipp: Führen Sie ein eigenes Protokoll (Datum, Miete, VPI-Basis, neuer Betrag). So erkennen Sie sofort, ob Stützpunkte oder Indexbasis gewechselt wurden.

Häufige Fehler in Vermieterschreiben

  • Wechsel zwischen unterschiedlichen Indexbasen (z. B. 2015 = 100 und 2020 = 100).
  • Verweis auf Mietspiegel oder Vergleichswohnungen trotz Sperrwirkung des § 558 BGB.
  • Unterschlagene Wartefrist – weniger als 12 Monate seit der letzten Anpassung.
  • Fehlende Zwischenschritte oder Quellenangaben zur verwendeten VPI-Reihe.

Checkliste für Ihre Prüfung

  • Sind Ausgangsmiete, Indexbasis und VPI-Werte sauber belegt?
  • Wurde die 12‑Monats‑Wartefrist ausdrücklich eingehalten?
  • Sind mögliche Modernisierungsforderungen separat nach § 559 BGB begründet?
  • Liegen Belege wie destatis-Link oder Veröffentlichungsdatum der Indexwerte bei?

Indexmiete-Rechner 2026

Tragen Sie Ausgangsmiete und Indexwerte ein, um die neue Kaltmiete nachzuvollziehen. Verwenden Sie ausschließlich veröffentlichte VPI-Werte und beachten Sie den passenden Vertrags- oder letzten Anpassungsmonat.

Was sind VPI-Werte?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung in Deutschland. „VPI zuletzt“ ist der Indexstand, auf dem die bisherige Miete beruht; „VPI aktuell“ ist der veröffentlichte Indexstand, mit dem die neue Miete berechnet wird. Die Werte sind Indexpunkte, keine Prozentangaben, und müssen dieselbe Basis verwenden, zum Beispiel 2020 = 100.

Beispiel: 900,00 € → 1.010,70 € (12,3 %) bei Index 100 → 112,3.
Neue Miete: 1.010,70 €
Differenz: 110,70 €
Veränderung: 12,30 %
Formel: Ausgangsmiete × (VPI aktuell / VPI zuletzt)

Kurz-Check zur Zulässigkeit

Drei Fragen helfen, das Schreiben einzuordnen. Unstimmigkeiten sind ein Warnsignal und sollten dokumentiert werden.

Was ist eine Indexklausel?

Eine Indexklausel ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, nach der sich die Miete am Verbraucherpreisindex (VPI) orientiert. Sie steht meist unter Überschriften wie „Indexmiete“ oder „Mietanpassung“ und nennt häufig § 557b BGB. Entscheidend ist, dass die Indexmiete im Mietvertrag vereinbart wurde; ein Hinweis im späteren Erhöhungsschreiben allein genügt nicht.

Ergebnis: Zulässig, wenn Wartefrist (12 Monate), Textform und nachvollziehbare VPI‑Berechnung eingehalten sind (§ 557b BGB).

In fünf Schritten reagieren

  1. Vertrag prüfen: Ist die Indexklausel klar formuliert und noch aktiv?
  2. Daten sichern: VPI-Werte samt Veröffentlichungsdatum dokumentieren.
  3. Berechnung abgleichen: Formel anwenden, Wartefrist nachrechnen.
  4. Zusatzforderungen trennen: Vergleichsmiete ablehnen, Modernisierung gesondert prüfen.
  5. Schriftlich antworten: Fehlende Angaben anfordern und Zahlung der alten Miete ankündigen.

Musterantwort zum Kopieren

Kopieren, persönliche Angaben einsetzen, Belege anfordern.

Betreff: Ihre Mieterhöhungsforderung bei Indexmiete

Sehr geehrte Damen und Herren,

für unser Mietverhältnis ist eine Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbart. Erhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) sind während der Laufzeit ausgeschlossen.
Bitte legen Sie die VPI-Werte (damals/heute), den Berechnungsweg sowie die Wartefrist (12 Monate seit der letzten Änderung) nachvollziehbar dar.
Modernisierungsforderungen nach § 559 BGB sind – sofern geltend gemacht – gesondert zu prüfen (Form, Berechnung, Kappungsbeträge).

Bis zur ordnungsgemäßen Begründung zahle ich die bisherige Miete weiter.

Mit freundlichen Grüßen
[Name/Adresse]

Häufige Fragen zur Indexmiete

Gilt die Kappungsgrenze bei Indexmiete?

Die prozentuale Kappungsgrenze aus § 558 Abs. 3 BGB gilt für Indexanpassungen nicht; maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex und die Wartefrist des § 557b BGB.

Ab wann ist die Erhöhung wirksam?

Bei ordnungsgemäßer Erklärung nach § 557b BGB wird die erhöhte Miete grundsätzlich ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang wirksam.

Sind zusätzliche Erhöhungen nach § 558 zulässig?

Nein. Bei vereinbarter Indexmiete sind Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) während der Laufzeit ausgeschlossen. Modernisierung nach § 559 BGB kann eigenständig möglich sein.

Quellen & weiterführende Links

  1. § 557b BGB – Indexmiete (Voraussetzungen, Wartefrist, Wirksamkeit) Gesetze im Internet dejure.org
  2. Verbraucherpreisindex Juli 2026 (125,6; Basis 2020 = 100) – Statistisches Bundesamt destatis.de
  3. § 558 BGB – Vergleichsmiete (bei Indexmiete ausgeschlossen) Gesetze im Internet
  4. § 559 BGB – Modernisierungsmieterhöhung Gesetze im Internet
  5. Bundesrats-Drucksache 265/26 – vorgeschlagene Indexmietbegrenzung in angespannten Wohnlagen, noch kein geltendes Recht Bundesrat

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