Versiegelter Brief, Füllfederhalter, Taschenrechner und Münzen neben kleinen Familienfiguren aus Holz

Pflichtteil berechnen: Rechner, Tabelle und Beispiele

Pflichtteil berechnen: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Rechner für Kinder, Ehegatten und Eltern, Tabelle der Quoten, Berliner Testament und Muster für die Auskunft.

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Von SpecterAI Redaktion

Pflichtteil berechnen: So viel steht Ihnen zu

Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was Sie ohne Testament geerbt hätten. Sie bekommen ihn in Geld vom Erben, gerechnet vom Wert des Nachlasses am Todestag nach Abzug der Schulden.

Wie groß Ihr Anteil ist, hängt von der Familie ab: wie viele Kinder es gibt, ob der Verstorbene verheiratet war und ob der Ehegatte erbt. Ein Kind neben einem erbenden Ehegatten ohne Ehevertrag und einem Geschwister bekommt zum Beispiel ein Achtel.

Direkt zum Pflichtteilsrechner, zur Tabelle, zum Berliner Testament oder zum Muster für die Auskunft. Zuletzt geprüft: 01.11.2026. Diese Seite behandelt deutsches Recht und ist keine Rechtsberatung.

Auf einen Blick

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Kinder, Ehegatten und Eltern, die durch Testament enterbt wurden, können ihn vom Erben in Geld verlangen. Er richtet sich nach dem Wert des Nachlasses am Todestag und verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Erbfall, Enterbung und Erben erfahren haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erfahren müssen.

Höhe
Hälfte des gesetzlichen Erbteils
§ 2303 Abs. 1 BGB
Berechtigt
Kinder, Ehegatte, Eltern
§ 2303 BGB; Eltern nur ohne Kinder, § 2309 BGB
Gerechnet vom
Nachlass am Todestag, nach Schulden
§ 2311 Abs. 1 BGB
Auskunft
Verzeichnis vom Erben, Kosten trägt der Nachlass
§ 2314 BGB
Verjährung
3 Jahre ab Jahresende der Kenntnis
§§ 195, 199 Abs. 1 BGB; Kennenmüssen genügt
Schenkungen
zählen bis zu 10 Jahre mit
§ 2325 Abs. 3 BGB

Stand: 1. November 2026 · keine Rechtsberatung

Pflichtteilsrechner

Der Rechner bestimmt Ihren gesetzlichen Erbteil aus der Familie und halbiert ihn. Geben Sie den Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden ein.

Sie sind

Vermögen am Todestag minus Schulden und Beerdigungskosten; überschuldet: 0

Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft

Kinder des Verstorbenen, Sie mitgezählt

2

Ein verstorbenes Kind mit eigenen Kindern zählt mit.

Erbt der Ehegatte oder bekommt er ein Vermächtnis?

Beim Berliner Testament: Ja

Gesetzlicher Erbteil

1/4

ohne Testament

Pflichtteilsquote

1/8

die Hälfte davon

Ihr Pflichtteil

37.500 €

1/8 von 300.000 €

Rechenweg

Nachlass 300.000 €×Erbteil 1/4×1/2=37.500 €

Zu beachten: Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Betrag erhöhen (Pflichtteilsergänzung).

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Pflichtteil eines Kindes: Tabelle

Die Quote eines Kindes hängt vor allem davon ab, ob und wie der Verstorbene verheiratet war. Die Tabelle nennt den Anteil am Nachlass, den jedes Kind als Pflichtteil verlangen kann.

KinderEhegatte erbt (ohne Ehevertrag)Ehegatte bekommt nichtsGütertrennungKein Ehegatte
1 Kind1/43/81/41/2
2 Kinder1/83/161/61/4
3 Kinder1/121/81/81/6
4 Kinder1/163/323/321/8

Lesebeispiel: Bei einem Nachlass von 300.000 € und zwei Kindern, deren Mutter als Ehefrau erbt, bekommt jedes Kind ein Achtel, also 37.500 €. Bekommt die Ehefrau nichts, steigt der Anteil auf 3/16 (56.250 €), aber ihr Zugewinnausgleich wird vorher vom Nachlass abgezogen.

So berechnen Sie den Pflichtteil in vier Schritten

  • 1. Berechtigt?: Kinder, Ehegatte und Eltern haben einen Pflichtteil, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden (§ 2303 BGB). Eltern und Enkel nur, soweit kein näherer Abkömmling, der sie verdrängen würde, den Pflichtteil verlangen kann (§ 2309 BGB).
  • 2. Erbteil bestimmen: Wie viel hätten Sie ohne Testament geerbt? Kinder teilen zu gleichen Teilen, was der Ehegatte übrig lässt (§ 1924 BGB). Der Ehegatte erbt neben Kindern ein Viertel (§ 1931 BGB), ohne Ehevertrag ein weiteres Viertel, wenn er erbt (§ 1371 BGB). Enterbte Geschwister zählen mit (§ 2310 BGB).
  • 3. Nachlass bewerten: Alles, was der Verstorbene am Todestag besaß, minus Schulden und Beerdigungskosten (§ 2311 BGB). Eine Wertangabe des Verstorbenen im Testament ist dafür nicht maßgebend; notfalls wird geschätzt.
  • 4. Halbieren: Ihr Pflichtteil ist die Hälfte Ihres Erbteils, angewendet auf den Nachlasswert. Der Erbe muss ihn in Geld zahlen; einen Anteil an Haus oder Konto bekommen Sie nicht.

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Pflichtteil beim Berliner Testament

Setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein, sind die Kinder nach dem ersten Todesfall enterbt. Sie können deshalb schon dann ihren Pflichtteil verlangen; der Anspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 BGB).

  • Höhe: Der überlebende Ehegatte erbt als Alleinerbe zunächst alles. Für den Pflichtteil zählt aber der gesetzliche Erbteil: Ohne Ehevertrag hätte der Ehegatte die Hälfte geerbt (Viertel plus Zugewinn-Viertel), die Kinder die andere Hälfte. Ihr Pflichtteil ist davon die Hälfte, bei zwei Kindern je ein Achtel.
  • Strafklausel: Viele Berliner Testamente bestimmen, dass ein Kind, das nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil verlangt, auch nach dem zweiten nur den Pflichtteil bekommt. Lesen Sie das Testament auf eine solche Klausel, bevor Sie fordern.
  • Frist: Die drei Jahre laufen ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod, vom Testament und vom Erben erfahren haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erfahren müssen. Wer bis zum zweiten Todesfall wartet, kann den Anspruch aus dem ersten verlieren.

Den Pflichtteil einfordern: Auskunft zuerst

Ohne Zahlen keine Berechnung: Der Erbe muss Ihnen auf Verlangen ein Verzeichnis des Nachlasses vorlegen (§ 2314 Abs. 1 BGB). Sie können verlangen, bei der Aufnahme dabei zu sein, dass die Werte ermittelt werden und dass ein Notar das Verzeichnis aufnimmt. Die Kosten trägt der Nachlass.

Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] ist [Name des Verstorbenen] verstorben. Sie sind Erbe geworden. Ich bin [Verhältnis, z. B. Sohn/Tochter] des Verstorbenen und wurde durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen. Mir steht daher der Pflichtteil zu (§ 2303 BGB). Ich fordere Sie auf, mir nach § 2314 Abs. 1 BGB Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen, und zwar durch ein vollständiges Verzeichnis aller Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten zum Todestag. Bitte nehmen Sie auch alle Schenkungen auf, die der Verstorbene in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat. Ich verlange außerdem, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB). Bitte übersenden Sie mir das Verzeichnis bis zum [Datum, etwa vier Wochen ab heute]. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name] [Ihre Anschrift]

Schicken Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang beweisen können, etwa per Einwurf-Einschreiben. Kommt keine Antwort, kann die Auskunft vor Gericht eingeklagt werden; spätestens dann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.

Schenkungen zu Lebzeiten

Hat der Verstorbene sein Vermögen vor dem Tod verschenkt, können Sie zusätzlich die Pflichtteilsergänzung verlangen (§ 2325 BGB). Eine Schenkung zählt im ersten Jahr vor dem Tod voll und danach jedes Jahr ein Zehntel weniger; nach zehn Jahren zählt sie nicht mehr.

Wie viel einer Schenkung noch zählt, rechnet der Rechner zur Pflichtteilsergänzung aus. Die Vorschrift selbst erklärt § 2303 BGB einfach erklärt.

Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 BGB).

Wer ohne Testament ein Viertel geerbt hätte, bekommt als Pflichtteil ein Achtel des Nachlasses in Geld. Gerechnet wird mit dem Wert des Nachlasses am Todestag nach Abzug der Schulden (§ 2311 BGB).

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Kinder und weitere Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Verstorbenen, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden (§ 2303 BGB).

Enkel und Eltern sind nur berechtigt, soweit kein näherer Abkömmling, der sie bei gesetzlicher Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder sein Erbe annimmt (§ 2309 BGB).

Ein Enkel, dessen Elternteil vor dem Erbfall gestorben ist, tritt deshalb an dessen Stelle (§ 1924 Abs. 3 BGB); Eltern gehen leer aus, solange Kinder oder Enkel des Verstorbenen leben. Geschwister, Nichten, Neffen und nichteheliche Lebensgefährten haben keinen Pflichtteil.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Setzen sich Eheleute ohne Ehevertrag gegenseitig als Alleinerben ein, erbt der überlebende Ehegatte zunächst alles.

Weil er erbt, zählt für die Pflichtteile sein um das Zugewinn-Viertel erhöhter gesetzlicher Erbteil (§ 1371 Abs. 1 BGB): neben Kindern die Hälfte. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte; ihr Pflichtteil ist davon die Hälfte. Bei zwei Kindern bekommt jedes ein Achtel des Nachlasses.

Zählen Geschwister mit, die selbst enterbt wurden oder ausgeschlagen haben?

Ja. Wer enterbt wurde, die Erbschaft ausgeschlagen hat oder für erbunwürdig erklärt wurde, zählt bei der Berechnung des Erbteils mit (§ 2310 Satz 1 BGB).

Nur wer durch einen Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, zählt nicht mit (§ 2310 Satz 2 BGB).

Wann verjährt der Pflichtteil?

Nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall, von der Verfügung, die Sie enterbt, und vom Erben als Schuldner erfahren haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erfahren müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

Unabhängig davon verjährt der Anspruch spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall (§ 199 Abs. 3a BGB).

Werden Schulden und Beerdigungskosten abgezogen?

Ja. Der Pflichtteil richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 BGB), also nach den Vermögenswerten abzüglich der Schulden des Verstorbenen.

Auch die Kosten der Beerdigung, die der Erbe trägt (§ 1968 BGB), mindern den Nachlass.

Erhöhen Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil?

Ja, über die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB).

Schenkungen aus dem letzten Jahr vor dem Tod zählen voll, danach jedes Jahr ein Zehntel weniger. Nach zehn Jahren zählen sie nicht mehr. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit dem Ende der Ehe.

Fazit

Der Pflichtteil ist die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils, in Geld, vom Nachlasswert am Todestag. Fordern Sie zuerst die Auskunft über den Nachlass an und behalten Sie die Frist von drei Jahren im Blick.

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Hinweis: Diese Seite liefert allgemeine rechtliche Information und Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 1. November 2026.

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