
Kündigung vom Vermieter prüfen: Form, Frist und Widerspruch
Prüfen Sie Kündigungsgrund, Schriftform, 3/6/9-Monats-Frist und einen möglichen Härtefall-Widerspruch – mit klaren nächsten Schritten.
- 1Fall schildern
- 2Prüfung mit § & Urteil
- 3Nächste Schritte & Muster
Kündigung vom Vermieter prüfen: Form, Frist, Grund & Widerspruch
Direkte Antwort: Eine erhaltene Kündigung vom Vermieter muss schriftlich erfolgen. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Vermieter außerdem grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nennen und im Schreiben begründen. Eine wichtige Ausnahme ist § 573a BGB: In einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen kann er ohne berechtigtes Interesse kündigen, muss sich im Schreiben aber auf diesen Sonderfall stützen; die Frist verlängert sich dann um drei Monate. Prüfen Sie deshalb zuerst Kündigungsgrund, Originalunterschrift, Zugang und Frist – und laden Sie das vollständige Schreiben mit den relevanten Nachweisen hoch.
Intent-Grenze: Diese Seite behandelt ausschließlich die Prüfung einer Kündigung, die Sie vom Vermieter erhalten haben: Grund, Form, Frist, Härtefall und Belege. Wenn Sie selbst ausziehen und Ihren Mietvertrag kündigen möchten, nutzen Sie den Leitfaden für Mieter: Mietvertrag kündigen mit Fristen & Muster.
Relevante Paragrafen: § 568 BGB (Schriftform) · § 573 BGB (ordentliche Kündigung Vermieter) · § 573c BGB (Kündigungsfristen & 3. Werktag) · § 573a BGB (Zweifamilienhaus-Sonderfall) · § 574 BGB (Sozialklausel/Widerspruch) · § 574b BGB (Form & Frist des Widerspruchs) · § 543 BGB (fristlose Kündigung)
Kündigung vom Vermieter prüfen – die 5-Punkte-Checkliste
- Form & Zugang: Schriftform mit Originalunterschrift; Zugang belegbar (z. B. Einwurf-Einschreiben/Zeugen).
- Kündigungsart klären: ordentlich (mit Frist, grundsätzlich Begründung nötig; Sonderfall § 573a BGB prüfen) oder außerordentlich (fristlos, wichtiger Grund).
- Begründung prüfen (Vermieter): z. B. Eigenbedarf, Pflichtverletzung, Zahlungsverzug – konkret dargestellt?
- Frist berechnen: Für den Vermieter gelten je nach Mietdauer 3/6/9 Monate – Zugang spätestens am 3. Werktag des Monats. Bei § 573a BGB kommen weitere drei Monate hinzu.
- Widerspruch erwägen: Härtefall nach § 574 BGB spätestens 2 Monate vor Mietende in Textform anzeigen (§ 574b BGB).
Der Vermieter soll nach § 568 Abs. 2 BGB auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hinweisen. Die Härtefallregel greift allerdings nicht, wenn ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung vorliegt (§ 574 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Beispiele & typische Stolperfallen
Eigenbedarfskündigung (Vermieter): Der Bedarf muss konkret begründet sein (wer zieht ein, warum diese Wohnung).
Fristlose Kündigung (Vermieter): z. B. bei Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten; bei Zahlungsverzug ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Bei anderen Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung oder Abhilfefrist regelmäßig erforderlich (§ 543 BGB).
Häufige Fehler: fehlende Originalunterschrift, pauschale Begründung, falsche Frist, unklarer Zugangsnachweis.
Frist der Vermieter-Kündigung richtig berechnen
Geht die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktageines Monats zu, endet das Mietverhältnis grundsätzlich zum Ablauf des übernächsten Monats. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Beispiel: Zugang am 03.03. ⇒ Ende zum 31.05., sofern keine längere Vermieterfrist greift.
Endtermin = Zugang ≤ 3. Werktag ⇒ Ablauf des übernächsten Monats
Unterlagen für die Kündigungsprüfung und den Upload
Für eine belastbare Ersteinschätzung sollten Sie das Kündigungsschreiben vollständig und lesbar hochladen. Ergänzen Sie, soweit vorhanden, die Unterlagen, die Grund, Zugang, Mietdauer oder einen Härtefall belegen.
- Kündigung: alle Seiten, Anlagen und das Datum des Schreibens
- Zugang: Umschlag, Einwurf- oder Übergabenachweis und das tatsächliche Empfangsdatum
- Mietvertrag: Beginn, Kündigungsausschluss und relevante Zusatzvereinbarungen
- Begründung: Anlagen zu Eigenbedarf, Pflichtverletzung oder Zahlungsverzug sowie Ihr Schriftwechsel
- Härtefall: Nachweise zu Gesundheit, Pflege, Schwangerschaft, Kindern oder erfolgloser Wohnungssuche
FAQ: Kündigung vom Vermieter prüfen
- Ist die Kündigung vom Vermieter per E-Mail gültig? In der Regel nein – es gilt die Schriftform mit Originalunterschrift (§ 568 BGB).
- Welche Frist gilt für Vermieter? Je nach Mietdauer 3/6/9 Monate; Zugang spätestens am 3. Werktag (§ 573c BGB).
- Wann und wie kann ich einer Vermieter-Kündigung widersprechen? Bei sozialer Härte nach § 574 BGB – spätestens 2 Monate vor Mietende in Textform (§ 574b BGB).
- Was zählt bei einer fristlosen Vermieter-Kündigung als „wichtiger Grund"? U. a. erheblicher Zahlungsverzug; immer Einzelfallprüfung (§ 543 BGB).
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie zusätzlich Ihren Mietvertrag, Zusatzvereinbarungen (z. B. Staffelmiete/Indexmiete) und besondere Konstellationen (Einliegerwohnung, Schonfristzahlung).
Weiterführende Links & Vorlagen
- § 568 BGB – Schriftform
- § 573 BGB – Ordentliche Kündigung Vermieter · § 573c BGB – Kündigungsfristen (3. Werktag)
- § 574 BGB – Widerspruch/Sozialklausel · § 574b BGB – Form & Frist Widerspruch
- § 543 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- Interne Hilfe: Rechtsinformation online · Mietrecht-Service
- Selbst ausziehen: Mietvertrag als Mieter kündigen – Fristen & Muster
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