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Mietvertrag kündigen: Fristen, Form & Musterbrief

Wie kündigen Sie Ihren Mietvertrag richtig? 3-Monatsfrist, Schriftform, Zustellnachweis, Wohnungsübergabe – mit Musterkündigung zum sofortigen Kopieren.

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Mietvertrag kündigen: Fristen, Form & Muster für Mieter

Sie möchten aus Ihrer Wohnung ausziehen? Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag rechtssicher kündigen, welche Fristen gelten und was Sie bei der Übergabe beachten müssen.

Überblick: Mietvertrag kündigen als Mieter

Einen unbefristeten Wohnraummietvertrag können Mieter grundsätzlich ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Entscheidend sind die gesetzliche oder wirksam vereinbarte Kündigungsfrist, ein möglicher Kündigungsausschluss und die strikte Schriftform.

Wichtig: Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen und dem Vermieter nachweisbar zugehen.

Kündigungsfristen für Mieter

Gesetzliche Kündigungsfrist Wohnung (§ 573c BGB)

Standardfrist: drei Monate – unabhängig von der bisherigen Mietdauer

Für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Wohnraummietvertrags gilt regelmäßig die Dreimonatsfrist aus § 573c Abs. 1 BGB. Anders als beim Vermieter verlängert sich diese Frist für Mieter nicht mit der Mietdauer. Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern dessen Zugang beim Vermieter. Bei Zeitmietverträgen, besonderen Wohnformen oder einem wirksamen Kündigungsausschluss können andere Regeln gelten.

Geht die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat bei der Fristberechnung mit; das Mietverhältnis endet zum Ablauf des übernächsten Monats. Samstage zählen dabei grundsätzlich als Werktage. Nach dem BGH-Urteil VIII ZR 206/04 gilt das jedoch nicht, wenn der letzte Tag dieser Karenzzeit selbst ein Samstag ist. Dann tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle. Um Streit über Feiertage und den Zugang zu vermeiden, sollte die Kündigung dennoch möglichst früher zugehen.

Beispiel 1: Zugang vor dem 3. Werktag

  • Kündigung geht am 2. September beim Vermieter ein (vor dem 3. Werktag)
  • September zählt als erster Monat der Frist mit
  • Auszugstermin: 30. November (Ablauf des übernächsten Monats)

Beispiel 2: Zugang nach dem 3. Werktag

  • Kündigung geht erst am 10. September beim Vermieter ein (nach dem 3. Werktag)
  • September zählt nicht mehr mit – die Frist beginnt erst im Oktober
  • Auszugstermin: 31. Dezember

Wer fristgerecht raus möchte, sollte also rechtzeitig zu Monatsbeginn zustellen. Den genauen Auszugstermin können Sie mit dem Kündigungsfrist-Rechner unten bestimmen.

Vertragliche Kündigungsfristen

Im Mietvertrag können auch andere Kündigungsfristen vereinbart sein:

  • Für Mieter günstigere Fristen: Können wirksam vereinbart werden
  • Verlängerungen zulasten Mieter: In Wohnraummietverträgen grundsätzlich unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB)
  • Staffelung nach Mietdauer: Zu Lasten des Mieters unzulässig; nur Vermieterfristen können sich verlängern

Achtung: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf einen wirksamen Kündigungsausschluss, eine Befristung oder eine für Sie günstigere Regelung. Eine formularmäßige Verlängerung der gesetzlichen Mieterfrist zu Ihrem Nachteil ist grundsätzlich unwirksam.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung

Nach einer Mieterhöhung nach §§ 558 oder 559 BGB können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. In diesem Fall tritt die Erhöhung nicht ein. Die Einzelheiten regelt § 561 BGB.

Kündigungsfrist-Rechner: Wann kann ich die Wohnung kündigen?

Geben Sie das Datum ein, an dem Ihre Kündigung beim Vermieter eingeht. Der Rechner wendet die gesetzliche Dreimonatsfrist nach § 573c Abs. 1 BGB an und zeigt einen rechnerischen Beendigungstermin. Stellen Sie die Kündigung wegen der Besonderheit des Samstags möglichst vor dem letzten Karenztag zu.

Wählen Sie das Datum, an dem das Kündigungsschreiben dem Vermieter tatsächlich zugeht (Einwurf, Übergabe). Maßgeblich ist der Zugang – nicht das Datum des Schreibens.

Der Rechner deckt nur den gesetzlichen Regelfall eines unbefristeten Wohnraummietvertrags ab. Eine Befristung, ein wirksamer Kündigungsausschluss oder eine günstigere Vereinbarung kann den Termin verändern – prüfen Sie daher immer auch Ihren Mietvertrag.

Formvorschriften für die Kündigung

1. Schriftform (§ 568 BGB)

Nach § 568 BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet nach § 126 BGB grundsätzlich ein eigenhändig unterschriebenes Papierdokument.

  • Eigenhändige Unterschrift: Alle Mieter müssen persönlich unterschreiben
  • Papierform: Das Original muss übergeben werden (keine E-Mail, kein Fax)
  • Vertretung möglich: Ein Mitmieter kann mit Vollmacht für andere kündigen. Fehlt der Kündigung eine Vollmachtsurkunde, kann der Empfänger sie unter den Voraussetzungen des § 174 BGB unverzüglich zurückweisen.
  • Alle Vermieter: Die Kündigung muss grundsätzlich allen Vermietern zugehen, sofern kein Empfangsbevollmächtigter benannt ist

2. Inhalt der Kündigung

Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Eindeutige Kündigungserklärung: "Hiermit kündige ich..."
  • Mietobjekt: Genaue Adresse der Wohnung
  • Kündigungstermin: Konkretes Datum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Datum und Unterschrift: Von allen Mietern
  • Optional: Bitte um Bestätigung und Terminvereinbarung für Übergabe

Tipp: Geben Sie als Kündigungstermin immer "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" an, falls Sie sich bei der Frist verrechnet haben. So ist die Kündigung trotzdem wirksam.

Muster: Kündigung Mietvertrag

[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ, Ort] [Name Vermieter] [Adresse Vermieter] [PLZ, Ort] [Ort], [Datum] Kündigung des Mietvertrags für [Adresse der Mietwohnung] Sehr geehrte/r [Herr/Frau Vermieter], hiermit kündige ich den Mietvertrag über die Wohnung [Vollständige Adresse: Straße, Hausnummer, Etage, PLZ, Ort] ordentlich und fristgerecht zum [Kündigungstermin, z.B. 30.09.2026] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten wird eingehalten. Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie den genauen Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses schriftlich zu bestätigen. Für die Wohnungsübergabe bitte ich Sie, rechtzeitig einen Termin mit mir zu vereinbaren. Sie erreichen mich unter: Telefon: [Ihre Telefonnummer] E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse] Bitte teilen Sie mir außerdem Ihre Kontoverbindung für die Rückzahlung der Mietkaution mit. Mit freundlichen Grüßen [Handschriftliche Unterschrift] [Ihr Name in Druckbuchstaben]

Muster: Kündigung bei mehreren Mietern

[Name Mieter 1] [Name Mieter 2] [Gemeinsame Adresse] [PLZ, Ort] [Name Vermieter] [Adresse Vermieter] [PLZ, Ort] [Ort], [Datum] Kündigung des Mietvertrags Sehr geehrte/r [Herr/Frau Vermieter], wir, die unterzeichnenden Mieter, kündigen hiermit gemeinsam den Mietvertrag über die Wohnung [Vollständige Adresse: Straße, Hausnummer, Etage, PLZ, Ort] ordentlich und fristgerecht zum [Kündigungstermin] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten wird eingehalten. Wir bitten um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung sowie des Beendigungszeitpunkts und um Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe. Die Rückzahlung der Kaution bitten wir auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: [IBAN] Bank: [Bankname] Mit freundlichen Grüßen [Handschriftliche Unterschrift Mieter 1] [Handschriftliche Unterschrift Mieter 2] [Name Mieter 1 in Druckbuchstaben] [Name Mieter 2 in Druckbuchstaben]

Zustellung der Kündigung

Die Kündigung wird nach § 130 BGB erst wirksam, wenn sie dem Vermieter zugegangen ist. Der Zugang muss im Streitfall nachgewiesen werden können.

Sichere Zustellungsmethoden

✓ Persönliche Übergabe (empfohlen)

  • Übergabe direkt an den Vermieter oder dessen Vertreter
  • Empfangsbestätigung unterschreiben lassen (Kopie des Kündigungsschreibens mit Datum und Unterschrift)
  • Zeuge mitnehmen als zusätzliche Sicherheit

✓ Einwurf-Einschreiben

  • Post dokumentiert Einwurf in Briefkasten
  • Nachweis des Zugangs durch Einwurfprotokoll
  • Kostengünstig (ca. 3 €)

△ Einschreiben mit Rückschein (bedingt empfohlen)

  • Vermieter muss persönlich unterschreiben
  • Problem: Bei Abwesenheit wird Kündigung nicht zugestellt (Abholkarte)
  • Risiko: Kündigungsfrist beginnt erst bei Abholung

✗ Normaler Brief (nicht empfohlen)

  • Kein Nachweis des Zugangs
  • Risiko: Vermieter bestreitet Erhalt
  • Nur verwenden, wenn keine andere Möglichkeit besteht (mit Zeugen in Briefkasten werfen)

Wichtig: Bewahren Sie alle Nachweise auf (Einwurf-Einschreiben-Beleg, Empfangsbestätigung, Zeugenliste). Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist.

Checkliste: Mietvertrag kündigen

Mietvertrag prüfen

Kündigungsfrist, Kündigungstermine, Sonderregelungen

Kündigungsfrist berechnen

3 Monate zum Monatsende (oder vertragliche Regelung)

Kündigungsschreiben erstellen

Muster verwenden, alle Mieter müssen unterschreiben

Kündigung zustellen

Persönlich mit Empfangsbestätigung oder Einwurf-Einschreiben

Bestätigung einholen

Vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen

Übergabetermin vereinbaren

Rechtzeitig (ca. 4 Wochen vor Auszug) mit Vermieter abstimmen

Wohnung renovieren (falls erforderlich)

Schönheitsreparaturen nach Mietvertrag (nur wenn wirksam vereinbart)

Schäden dokumentieren und klären

Eigene Schäden von normaler Abnutzung und Vermieterreparaturen unterscheiden

Zählerstände notieren

Strom, Gas, Wasser bei Übergabe fotografieren

Wohnungsübergabeprotokoll erstellen

Zustand dokumentieren, Mängel festhalten, beide Parteien unterschreiben

Schlüssel übergeben

Alle Schlüssel (inkl. Briefkasten, Keller, Haustür) zurückgeben

Kaution zurückfordern

Kontoverbindung mitteilen und nach angemessener Prüfungsfrist abrechnen lassen

Versorger ummelden

Strom, Gas, Internet, Versicherungen, Bank, Behörden informieren

Wohnungsübergabe: Was ist zu beachten?

1. Übergabeprotokoll erstellen

Erstellen Sie gemeinsam mit dem Vermieter ein detailliertes Übergabeprotokoll:

  • Zustand aller Räume dokumentieren (Wände, Böden, Fenster, Türen)
  • Vorhandene Mängel und Schäden auflisten
  • Fotos von jedem Raum machen
  • Zählerstände ablesen und fotografieren
  • Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel festhalten
  • Beide Parteien unterschreiben das Protokoll

2. Renovierungspflichten

Ob Sie renovieren müssen, hängt vom Zustand bei Einzug, der konkreten Vertragsklausel und der tatsächlichen Abnutzung ab. Nach der BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen sind formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln unwirksam. Auch die Übertragung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Übergabe ist ohne angemessenen Ausgleich grundsätzlich unwirksam.

Unwirksame Renovierungsklauseln

  • Endrenovierung bei unrenoviert übergebener Wohnung
  • Starre Fristen ("alle 3 Jahre streichen")
  • Renovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad
  • Formularmäßige Quotenabgeltung für noch nicht fällige Arbeiten

Wann eine Pflicht in Betracht kommt

  • Die Wohnung wurde renoviert oder mit angemessenem Ausgleich unrenoviert übergeben
  • Die Klausel enthält flexible, am tatsächlichen Zustand orientierte Fristen
  • Die Arbeiten sind nach dem tatsächlichen Abnutzungsgrad bei Auszug fällig

3. Kleinreparaturen und Schäden

Für Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch haften Mieter nach § 538 BGB nicht. Ersatzpflichtig können dagegen schuldhaft verursachte Schäden sein:

  • Mögliche Schäden: Ungewöhnlich viele oder übergroße Bohrlöcher, beschädigte Türen, tiefe Kratzer oder selbst verursachte Defekte
  • Normale Abnutzung: Verfärbte Wände, leichte Kratzer, abgenutzte Teppiche (nach langer Wohndauer)
  • Vermieter trägt: Defekte durch Alter/Verschleiß (z. B. undichte Fenster, alte Heizung)

Mietkaution zurückbekommen

Fristen für Kautionsrückzahlung

Für die Kautionsabrechnung gibt es keine starre gesetzliche Drei- oder Sechsmonatsfrist. Nach der BGH-Rechtsprechung zur Kautionsabrechnung darf der Vermieter zunächst angemessen prüfen, ob noch gesicherte Ansprüche bestehen. Sobald kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht, ist abzurechnen und der verbleibende Betrag auszuzahlen.

  • Ohne offene Ansprüche: Rückzahlung nach angemessener Prüfungs- und Abrechnungsfrist
  • Mit Mängeln: Einbehalt nur in Höhe der zu erwartenden Kosten (mit Begründung)
  • Betriebskosten: Ein angemessener Teil kann für eine konkret zu erwartende Nachforderung zurückbehalten werden
  • Keine Berechtigung: Die gesamte Kaution darf nicht ohne nachvollziehbaren Sicherungsgrund einbehalten werden

Kautionsrückzahlung einfordern

Wenn die angemessene Prüfungsfrist abgelaufen und der Rückzahlungsanspruch fällig ist, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schriftliche Aufforderung: Verlangen Sie eine Abrechnung und setzen Sie eine angemessene Zahlungsfrist
  2. Mahnung: Bei Nichtzahlung mit Androhung rechtlicher Schritte
  3. Klage: Beim Amtsgericht (meist geringe Gerichtskosten)
  4. Verzugszinsen: Ab Fälligkeit 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

Tipp: Geben Sie dem Vermieter Ihre neue Kontoverbindung schriftlich mit. So kann er nicht behaupten, er wisse nicht, wohin er die Kaution überweisen soll.

Sonderfälle bei der Kündigung

Fristlose Kündigung durch Mieter

In Ausnahmefällen kann ein wichtiger Grund eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Verbindung mit § 569 BGB tragen. Ob eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung nötig ist, hängt vom Kündigungsgrund und den Umständen ab:

  • Erhebliche Gesundheitsgefährdung: Extremer Schimmelbefall, Asbest
  • Unbewohnbarkeit: Wohnung nicht nutzbar (Wasserschaden, Brandschaden)
  • Verweigerung von Reparaturen: Nach Fristsetzung und Ankündigung

Achtung: Fristlose Kündigung ist riskant. Wenn sie unwirksam ist, schulden Sie weiter Miete. Lassen Sie sich rechtlich beraten.

Nachmieter stellen

Allein das Benennen eines geeigneten Nachmieters beendet den Vertrag grundsätzlich nicht. Ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung kann sich aus einer Nachmieterklausel, einer Vereinbarung mit dem Vermieter oder ausnahmsweise aus einer besonderen Interessenabwägung ergeben. Ohne eine solche Grundlage läuft der Vertrag bis zum regulären Ende weiter. Ein vorgeschlagener Nachmieter kann insbesondere ungeeignet sein, wenn:

  • Der Nachmieter nicht zahlungsfähig ist (schlechte Bonität)
  • Der Nachmieter nicht zur Mieterstruktur passt (z. B. gewerbliche Nutzung)
  • Der Vermieter selbst oder nahe Angehörige einziehen möchten

Kündigung bei Tod des Mieters

Wird das Mietverhältnis nicht mit eintrittsberechtigten Personen fortgesetzt, läuft es mit dem Erben weiter. Nach § 564 BGB können Erbe und Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass keine Fortsetzung oder kein Eintritt erfolgt ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Monatsfrist ist also die Erklärungsfrist – nicht die Dauer bis zum Vertragsende.

Häufige Fehler bei der Kündigung

❌ Kündigung per E-Mail oder WhatsApp

Elektronische Kündigungen sind unwirksam. Sie müssen ein Originaldokument mit eigenhändiger Unterschrift übergeben.

❌ Nicht alle Mieter unterschreiben

Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben oder einer mit Vollmacht für alle kündigen.

❌ Keine Empfangsbestätigung

Ohne Nachweis können Sie nicht beweisen, dass die Kündigung zugegangen ist. Lassen Sie sich den Empfang bestätigen.

❌ Falsche Kündigungsfrist

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau. Nicht immer gilt die gesetzliche 3-Monats-Frist, es kann auch ein bestimmter Kündigungstermin (z. B. Quartalsende) vereinbart sein.

❌ Mündliche Kündigung

Auch wenn der Vermieter mündlich zugestimmt hat – ohne schriftliche Kündigung besteht das Mietverhältnis rechtlich weiter und Sie schulden weiter Miete.

❌ Schlüssel zu früh abgeben

Stimmen Sie eine frühere Schlüsselübergabe ausdrücklich mit dem Vermieter ab. Die bloße Rückgabe beendet den Mietvertrag und die Mietzahlungspflicht grundsätzlich nicht vorzeitig.

Fazit

Die Kündigung des Mietvertrags erfordert die Einhaltung von Form und Frist. Die wichtigsten Punkte:

  • Kündigungsfrist: In der Regel 3 Monate zum Monatsende (Mietvertrag prüfen)
  • Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter zwingend
  • Zustellung nachweisbar machen (Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung)
  • Wohnungsübergabe mit Protokoll dokumentieren
  • Kaution wird nach einer angemessenen Prüfungs- und Abrechnungsfrist zurückgezahlt
  • Renovierung nur bei wirksamer Klausel und nach tatsächlicher Abnutzung
  • Ein Nachmieter beendet den Vertrag nur mit rechtlicher Grundlage oder Zustimmung des Vermieters

Unser Tipp: Nutzen Sie SpecterAI für eine kostenlose Prüfung Ihrer Kündigungsfrist und eine rechtliche Bewertung Ihrer Situation. Unsere KI erstellt Ihnen auch ein rechtssicheres Kündigungsschreiben.

Amtliche Quellen

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