Urlaubsanspruch-Rechner: Mindesturlaub & Teilurlaub (2026)
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage pro Jahr – bei einer 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstage. Bei Teilzeit wird der Anspruch anteilig berechnet. Bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr kann nach § 5 BUrlG ein anteiliger Anspruch entstehen. Der Rechner zeigt Ihren Anspruch in Sekunden.
Urlaubsanspruch-Rechner
Urlaubsanspruch-Rechner (§ 3, § 5 BUrlG)
Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Mindesturlaub und den anteiligen Urlaub bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr. Vertragliche oder tarifliche Mehrurlaubstage tragen Sie optional ein.
Ohne Angabe gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Bei Teilurlaub oder Austritt zeigt der Rechner nur den gesetzlich gesicherten Mindesturlaub; Mehrurlaub hängt von der Vertrags- oder Tarifregelung ab.
Wählen Sie Ihre Arbeitstage pro Woche, um den Mindesturlaub zu sehen.
Mindesturlaub je Arbeitstagen pro Woche
Berechnung: 24 Werktage ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen – niemals weniger.
Wann steht nur anteiliger Urlaub zu? (§ 5 BUrlG)
- Eintritt nach dem 1. Juli: Weil die sechsmonatige Wartezeit im Urlaubsjahr nicht mehr erfüllt wird, entsteht 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses.
- Austritt vor erfüllter Wartezeit: Der Urlaub wird nach den vollen Monaten des Arbeitsverhältnisses anteilig berechnet (§ 5 Abs. 1 Buchstabe b BUrlG).
- Austritt in der ersten Jahreshälfte: Auch nach erfüllter Wartezeit bleibt es beim anteiligen Urlaub (§ 5 Abs. 1 Buchstabe c BUrlG).
- Austritt nach dem 30. Juni: Der volle Jahresurlaubsanspruch besteht nur, wenn die sechsmonatige Wartezeit zuvor erfüllt wurde.
Wann verfällt Urlaub?
Urlaub verfällt nicht automatisch zum Jahresende. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Arbeitgeber den Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewähren; nur wenn er den Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen kann, wird er übertragen – und verfällt dann regelmäßig am 31. März des Folgejahres.
- Belehrungspflicht: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jährlich ausdrücklich und schriftlich auf den drohenden Verfall hinweisen – ohne ordnungsgemäßen Hinweis verfällt der Urlaub nicht (ständige BAG-Rechtsprechung).
- Krankheit: Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub bleibt bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten (EuGH/BAG).
- Auszahlung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht genommener Urlaub abgegolten – nur in Geld, eine Abwälzung auf Überstunden ist nicht zulässig.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einer 4-Tage-Woche zu?
Gesetzlich 16 Tage (24 ÷ 6 × 4). Vertragliche und tarifliche Mehrurlaubstage kommen hinzu – der Rechner rechnet sie mit, wenn Sie sie eintragen.
Bekomme ich bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte den vollen Urlaub?
Ja, sofern die sechsmonatige Wartezeit nach § 4 BUrlG erfüllt ist. Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni, wird bereits genommener Urlaub auf den vollen Jahresanspruch angerechnet.
Verfällt mein Resturlaub am 31. Dezember?
Nur wenn der Arbeitgeber ordnungsgemäß auf den Verfall hingewiesen hat und der Urlaub nicht aus betrieblichen oder persönlichen Gründen übertragen wurde. Ohne wirksamen Hinweis verfällt er nicht.
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank bin?
Nur Tage mit ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet. Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich und lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen; eine bloße Mitteilung, man sei krank, genügt nicht. Für langandauernde Krankheit gelten zusätzliche Verfallsregeln.
Stand: August 2026. Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Weitere Informationen: Urlaubsanspruch & Überstunden.
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