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Körperverletzung anzeigen: Strafantrag & Schmerzensgeld

Nach einer Körperverletzung: Frist für Strafantrag, ärztliche Dokumentation, Beweise sichern, Nebenklage und Schmerzensgeld einordnen.

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Körperverletzung: Straf- und Zivilfolgen verstehen

Körperverletzung reicht von einem einzelnen Schlag bis zu schweren Dauerfolgen. Opfer möchten wissen, welche Schritte sofort nötig sind, während Beschuldigte sich mit drohenden Konsequenzen konfrontiert sehen.

Dieser Leitfaden erklärt gesetzliche Grundlagen, Beweissicherung, mögliche Strafen sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Wann liegt eine Körperverletzung vor?

Nach Paragraf 223 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandeltoder an der Gesundheit schädigt. Schon ein kurzer Schlag oder das Verabreichen eines unerwünschten Medikaments kann genügen. Schwere Varianten (Paragrafen 224 bis 227 StGB) ahnden den Einsatz von Waffen, gefährlichen Mitteln oder gravierenden Folgen.

Neben dem Strafverfahren gibt es zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz). Diese müssen gesondert geltend gemacht werden, können aber im Strafprozess alsAdhäsionsverfahren eingebracht werden.

Beweise sichern: Was Betroffene tun sollten

Suchen Sie unmittelbar ärztliche Hilfe und lassen Sie Verletzungen dokumentieren (Befund, Fotos, Diagnose). Bewahren Sie Kleidung, Chatverläufe und Zeugenkontakte auf. Eine schnelle Strafanzeige hilft, Zeugen zu erreichen und Tatspuren zu sichern.

Opfer haben Anspruch auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz und ggf. auf staatliche Leistungen (Opferentschädigung, Prozesskostenhilfe). Die Polizei unterstützt bei Schutzanordnungen oder Platzverweisen.

Strafrahmen und Verteidigungsperspektive

Die einfache Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahrengeahndet. Bei schweren Folgen (dauerhafte Schäden, Lebensgefahr) drohen deutlich höhere Strafen. Strafmildernd können Notwehrsituationen, tätige Reue oder eineVerständigung mit dem Opfer wirken.

Verteidiger prüfen Selbstverteidigungsrechte, Kausalität, alternative Ursachen für Verletzungen sowie Zeugenwidersprüche. Ein Geständnis mit Schmerzensgeldzahlungkann Einstellung gegen Auflage ermöglichen.

Zivilrechtliche Ansprüche: Schmerzensgeld & Co.

Verletzte können Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall undHaushaltsführungsschaden verlangen. Wichtig sind Belege (Quittungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Im Strafverfahren kann der Adhaesionsantrag gestellt werden. Alternativ bleibt der Weg über das Zivilgericht. Bei Zahlungsunfähigkeit des Täters können Opferfonds (z. B. OEG) unterstützen.

Anzeige wegen Körperverletzung: Ablauf, Frist und was danach passiert

Wer geschlagen, getreten oder anderweitig verletzt wurde, kann Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Eine Strafanzeige geht formlos: mündlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder in den meisten Bundesländern auch über die Online-Wache der Polizei. Schildern Sie Ort, Zeit, Hergang sowie Zeugen und Verletzungen möglichst genau.

So läuft die Anzeige ab

  • • Anzeige aufnehmen: Die Polizei protokolliert Ihre Angaben. Lesen Sie das Protokoll vor der Unterschrift sorgfältig durch.
  • • Aktenzeichen notieren: Es erleichtert spätere Nachfragen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • • Strafantrag mitstellen: Bei einfacher Körperverletzung sollten Sie den Strafantrag direkt mit erledigen (dazu unten mehr), um die Frist zu wahren.
  • • Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht, vernimmt Zeugen und wertet ärztliche Befunde aus.
  • • Entscheidung: Am Ende steht Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Als verletzte Person werden Sie über den Ausgang informiert.

Frist im Blick behalten: Bei einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB) müssen Sie den Strafantrag innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter stellen (§ 77b StGB). Die Tat selbst verjährt erst nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) – die Strafantragsfrist läuft aber deutlich früher ab. Warten Sie deshalb nicht zu lange.

Anzeige ohne Beweise – geht das? Ja. Sie müssen Ihre Verletzung nicht selbst „beweisen“, um Anzeige zu erstatten. Aussage gegen Aussage genügt für die Aufnahme. Allerdings stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren häufig mangels Tatnachweis ein, wenn keinerlei Anhaltspunkte (ärztliches Attest, Zeugen, Fotos, Chatverläufe) vorliegen. Je besser dokumentiert, desto belastbarer das Verfahren – ein ärztliches Attest unmittelbar nach der Tat ist das wichtigste Beweismittel.

Anzeige zurückziehen – ist das möglich? Eine einmal erstattete Strafanzeige können Sie nicht „zurücknehmen“; die Behörden müssen den Sachverhalt weiter prüfen. Zurücknehmen lässt sich aber derStrafantrag (§ 77d StGB) – und bei reinen Antragsdelikten wie der einfachen Körperverletzung führt das in der Regel zur Einstellung, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung sieht (§ 230 StGB). Bei einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) ändert eine Rücknahme dagegen nichts: Sie wird von Amts wegen verfolgt.

Ist Körperverletzung ein Antragsdelikt?

Das kommt auf die Schwere an. Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist ein(relatives) Antragsdelikt: Sie wird grundsätzlich nur verfolgt, wenn das Opfer einenStrafantrag stellt – es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung (§ 230 StGB), etwa bei rassistischen Motiven, gravierenden Folgen oder häuslicher Gewalt. Auch die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) ist Antragsdelikt.

Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – etwa mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, hinterlistig, gemeinschaftlich oder lebensgefährdend – ist dagegen ein Offizialdelikt. Sie wird von Amts wegen verfolgt, sobald die Behörden davon erfahren; ein Strafantrag ist nicht nötig. Gleiches gilt für schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) und Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

DeliktEinordnungStrafantrag nötig?
Einfache KV (§ 223)AntragsdeliktJa – oder besonderes öffentliches Interesse (§ 230)
Fahrlässige KV (§ 229)AntragsdeliktJa – oder besonderes öffentliches Interesse (§ 230)
Gefährliche KV (§ 224)OffizialdeliktNein – von Amts wegen
Schwere KV / mit Todesfolge (§§ 226, 227)OffizialdeliktNein – von Amts wegen

Muster: Strafantrag wegen Körperverletzung

Ein Strafantrag ist formlos gültig, sollte aber eindeutig den Verfolgungswillen ausdrücken. Sie können ihn mit der Anzeige verbinden:

An die Staatsanwaltschaft / Polizei [Ort] Betreff: Strafanzeige und Strafantrag wegen Körperverletzung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen [Name/Beschreibung des Täters] wegen einer Körperverletzung, die sich am [Datum] gegen [Uhrzeit] in [Ort] ereignet hat. Hergang: [kurze, sachliche Schilderung des Geschehens]. Zeugen: [Namen, Kontakt]. Beweise: [ärztliches Attest vom …, Fotos]. Ich stelle ausdrücklich Strafantrag und beantrage die strafrechtliche Verfolgung des Täters. [Ort, Datum, Unterschrift]

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Muster ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Falls.

Schmerzensgeld und Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO)

Neben der Bestrafung des Täters steht Verletzten ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) und Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden zu. Diese Ansprüche müssen Sie aktiv geltend machen – sie werden nicht automatisch im Strafverfahren mitentschieden.

Mit dem Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO) können Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz jedochdirekt im Strafprozess einklagen, statt zusätzlich vor dem Zivilgericht zu prozessieren. Den Antrag stellen Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, spätestens mündlich in der Hauptverhandlung bis zum Beginn der Schlussvorträge. Vorteile: ein Verfahren, eine Beweisaufnahme, keine doppelten Kosten.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Schwere und Dauer der Verletzung, Heilungsverlauf und Folgen. Eine feste Tabelle gibt es nicht; Gerichte orientieren sich an Schmerzensgeldtabellen vergleichbarer Fälle. Bei vorsätzlicher Körperverletzung können Sie sich zudem als Nebenkläger dem Verfahren anschließen (§ 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO) und so aktiv Fragen stellen, Anträge stellen und Akteneinsicht über einen Anwalt erhalten.

Tipp: Sammeln Sie von Anfang an Belege – Atteste, Rechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Fotos der Verletzungen. Sie sind die Grundlage sowohl für die Strafverfolgung als auch für Ihr Schmerzensgeld.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für den Strafantrag?

Bei einfacher Körperverletzung drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB). Versäumen Sie die Frist, darf bei reinen Antragsdelikten nicht mehr verfolgt werden – außer es besteht ein besonderes öffentliches Interesse.

Kann ich eine Anzeige wegen Körperverletzung zurückziehen?

Die Strafanzeige selbst nicht. Zurücknehmen können Sie aber den Strafantrag (§ 77d StGB). Bei einfacher Körperverletzung führt das meist zur Einstellung, bei gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) nicht, da diese von Amts wegen verfolgt wird.

Kann ich ohne Beweise Anzeige erstatten?

Ja. Für die Aufnahme genügt Ihre Schilderung. Ohne Beweise (Attest, Zeugen) wird das Verfahren aber oft mangels Tatnachweis eingestellt. Ein zeitnahes ärztliches Attest ist daher entscheidend.

Was kostet eine Anzeige?

Die Strafanzeige bei der Polizei ist kostenlos. Kosten können entstehen, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen oder als Nebenkläger auftreten; bei schweren Taten kann ein Opferanwalt auf Staatskosten beigeordnet werden.

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