Üble Nachrede & Verleumdung: Strafantrag, Unterlassung, Schmerzensgeld

Üble Nachrede & Verleumdung (§§ 186, 187 StGB): Strafantrag binnen 3 Monaten, Unterlassung, Schmerzensgeld, Hilfe bei Online-Posts – mit Mustern.

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  1. 1Fall schildern
  2. 2Prüfung mit § & Urteil
  3. 3Nächste Schritte & Muster
Von SpecterAI Redaktion

Üble Nachrede und Verleumdung: Strafantrag, Unterlassung und Schmerzensgeld

Wer anderen eine ehrenrührige Tatsache über Sie erzählt, die sich nicht beweisen lässt, begeht üble Nachrede (§ 186 StGB). Weiß er, dass sie falsch ist, ist es Verleumdung (§ 187 StGB).

  • Strafrechtlich: in der Regel Strafantrag innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter.
  • Zivilrechtlich: Unterlassung und Löschung, bei schweren Eingriffen zusätzlich Geldentschädigung.

Geht es um ein Schimpfwort oder ein abwertendes Urteil ohne Tatsachenkern, ist das Beleidigung – dazu § 185 StGB einfach erklärt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 27. September 2026.

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung: der Unterschied

Ehrverletzungsdelikte im Strafgesetzbuch

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und § 188 StGB im Vergleich
DeliktWas wird geäußert?Strafrahmen
Beleidigung, § 185 StGBAbwertendes Werturteil, etwa ein Schimpfwort – oder eine ehrenrührige Tatsache, die nur dem Betroffenen selbst gegenüber behauptet wird.Beispiel: „Du Vollidiot“ im Chat an die betroffene PersonBis 1 Jahr; öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels Tätlichkeit bis 2 Jahre
Üble Nachrede, § 186 StGBEhrenrührige Tatsache über jemanden gegenüber Dritten, die sich nicht als wahr beweisen lässt.Beispiel: In der Nachbarschaft erzählen, jemand habe Geld aus der Vereinskasse genommen – Beweise fehlenBis 1 Jahr; öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts bis 2 Jahre
Verleumdung, § 187 StGBUnwahre ehrenrührige oder kreditgefährdende Tatsache, obwohl der Täter weiß, dass sie falsch ist.Beispiel: Bewusst falsche Online-Bewertung, der Inhaber eines Betriebs beschäftige SchwarzarbeiterBis 2 Jahre; öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts bis 5 Jahre
Personen des politischen Lebens, § 188 StGBÖffentliche Taten gegen Politikerinnen und Politiker bis zur kommunalen Ebene, motiviert durch ihre Stellung und geeignet, ihr Wirken erheblich zu erschweren.Beispiel: Falsche Korruptionsvorwürfe gegen ein Gemeinderatsmitglied in sozialen MedienBeleidigung bis 3 Jahre; üble Nachrede 3 Monate bis 5 Jahre; Verleumdung 6 Monate bis 5 Jahre

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; Strafrahmen laut Gesetz, nicht die im Einzelfall zu erwartende Strafe.

Tatsache oder Meinung? Die entscheidende Frage

§§ 186 und 187 StGB greifen nur bei Tatsachenbehauptungen – nicht bei Meinungen.

  • Eine Tatsache lässt sich als wahr oder falsch beweisen.
  • Eine Meinung ist eine Bewertung und von der Meinungsfreiheit weit geschützt, auch wenn sie scharf formuliert ist.
  • Mischt eine Äußerung beides, kommt es auf ihren Schwerpunkt im Zusammenhang an.

Tatsache

„Er hat bei seinem letzten Arbeitgeber Geld unterschlagen.“

Beweisbar – bei fehlendem Beweis üble Nachrede möglich.

Meinung

„Er ist der unfähigste Chef, den ich je hatte.“

Bewertung – allenfalls Beleidigung, wenn sie herabwürdigt.

Wahre Tatsache

„Der Handwerker ist zu drei Terminen nicht erschienen.“

Stimmt es, ist es keine üble Nachrede.

Wahrheitsbeweis und berechtigte Interessen

  • Wahrheitsbeweis · § 186 StGB

    Bei übler Nachrede trägt der Äußernde das Risiko: Strafbar ist die Behauptung, wenn sie sich nicht als wahr erweisen lässt (§ 186 StGB).

  • Vorwurf einer Straftat · § 190 StGB

    Ist der Betroffene für die behauptete Tat rechtskräftig verurteilt, gilt die Wahrheit als bewiesen. War er vorher rechtskräftig freigesprochen, ist der Wahrheitsbeweis ausgeschlossen.

  • Wahr, aber herabsetzend · § 192 StGB

    Auch eine wahre Tatsache kann als Beleidigung strafbar sein, wenn Form oder Umstände herabwürdigen.

  • Berechtigte Interessen · § 193 StGB

    Äußerungen zur Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen – etwa eine Strafanzeige, eine Beschwerde beim Arbeitgeber oder eine sachliche Kritik an einer Leistung – sind nur strafbar, wenn Form oder Umstände beleidigen.

Umgekehrt gilt: Wer jemanden wider besseres Wissen bei der Polizei einer Straftat verdächtigt, macht sich selbst strafbar (§ 164 StGB).

Strafantrag wegen übler Nachrede: Frist und Ausnahmen

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung werden grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (§ 194 Abs. 1 Satz 1 StGB).

  • Frist: drei Monate ab Ablauf des Tages, an dem Sie von der Tat und der Person des Täters erfahren (§ 77b Abs. 1, 2 StGB).
  • Wo: Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht; Identität und Verfolgungswille müssen erkennbar sein (§ 158 StPO).
  • Fristende berechnen: mit dem Rechner unter Strafantrag oder Strafanzeige.

Ohne Strafantrag verfolgt die Staatsanwaltschaft nur, wenn

  • die Tat eine Person des politischen Lebens betrifft (§ 188 StGB) oder eine verhetzende Beleidigung ist (§ 192a StGB) und sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht (§ 194 Abs. 1 Satz 3 StGB),
  • die verletzte Person als Angehörige einer unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgten Gruppe beleidigt wurde und die Tat in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts geschah (§ 194 Abs. 1 Satz 2 StGB).

In beiden Fällen kann die verletzte Person der Verfolgung von Amts wegen widersprechen (§ 194 Abs. 1 Satz 4 StGB). Bei Taten gegen Amtsträger im Dienst kann zusätzlich der Dienstvorgesetzte den Antrag stellen (§ 194 Abs. 3 StGB).

Was nach dem Antrag oft passiert: der Privatklageweg

Die Staatsanwaltschaft klagt nur an, wenn sie ein öffentliches Interesse sieht – denn Beleidigungsdelikte nach §§ 185 bis 189 StGB sind Privatklagedelikte (§ 374 Abs. 1 Nr. 2, § 376 StPO).

  • Sonst stellt sie das Verfahren ein und verweist Sie auf die Privatklage.
  • Vor der Privatklage ist meist ein Sühneversuch bei der Schiedsstelle Pflicht (§ 380 StPO); währenddessen ruht die Antragsfrist (§ 77b Abs. 5 StGB).
  • Ein Klageerzwingungsverfahren ist bei reinen Privatklagedelikten ausgeschlossen (§ 172 Abs. 2 Satz 3 StPO).

Deshalb lohnt es sich, den zivilrechtlichen Weg parallel zu prüfen.

Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz und Schmerzensgeld

  1. 1Unterlassung und Löschung: Anspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog. Die Wiederholungsgefahr entfällt in der Regel nur durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe; sonst hilft eine Klage oder einstweilige Verfügung.
  2. 2Widerruf oder Richtigstellung: Bei nachweislich unwahren Tatsachen kann die Person verpflichtet sein, die Behauptung gegenüber denselben Empfängern zu korrigieren.
  3. 3Schadensersatz: Konkrete Vermögensschäden, etwa verlorene Aufträge, nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 186, 187 StGB; bei geschäftsschädigenden unwahren Tatsachen auch nach § 824 BGB.
  4. 4Geldentschädigung („Schmerzensgeld“): Nur bei einem schwerwiegenden Eingriff, der sich nicht anders befriedigend ausgleichen lässt. Maßgeblich sind Bedeutung und Tragweite, Anlass und Beweggrund sowie der Grad des Verschuldens.

Pauschale Schmerzensgeldbeträge gibt es nicht. Den Maßstab hat der Bundesgerichtshof zuletzt im Urteil vom 21. Juli 2026 (VI ZR 398/24) bestätigt.

  • Eine einmalige Äußerung im kleinen Kreis führt selten zu Geld.
  • Eine dauerhaft abrufbare Falschbehauptung mit großer Reichweite eher.

Unterlassung, Löschung und Widerruf sind deshalb meist der wirksamere erste Schritt.

Üble Nachrede im Internet: Beweise, Plattform, Täter ermitteln

  • Beweise sichern

    Screenshot mit sichtbarer URL, Datum, Uhrzeit und Profilnamen; Link und Kommentarverlauf speichern. Zeugen notieren, die den Beitrag gesehen haben. Erst danach melden – gelöschte Inhalte lassen sich schwer nachweisen.

  • Bei der Plattform melden

    Hostingdienste müssen ein leicht zugängliches elektronisches Meldeverfahren anbieten (Art. 16 Digital Services Act). Nennen Sie die genaue URL und begründen Sie, warum der Inhalt rechtswidrig ist. Gegen die Entscheidung einer Online-Plattform können Sie mindestens sechs Monate lang intern Beschwerde einlegen (Art. 20) und eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle anrufen (Art. 21).

  • NetzDG ist abgelöst

    Die früheren Beschwerdepflichten nach §§ 2 bis 3f NetzDG sind weggefallen. Seit dem 17. Februar 2024 gilt für Meldungen der Digital Services Act.

  • Anonymer Täter

    Die Polizei ermittelt nach Ihrer Anzeige, auch über eine Onlinewache. Zivilrechtlich kann das Landgericht der Plattform die Herausgabe von Bestandsdaten erlauben und sie dazu verpflichten, wenn der Inhalt §§ 185 bis 187 StGB erfüllt (§ 21 Abs. 2, 3 TDDDG). Die Kosten der Anordnung tragen Sie.

Anzeige online erstatten: Die Übersicht der Onlinewachen der Länder führt zur zuständigen Polizei; laut polizei.de ist dort unter anderem eine Anzeige wegen Hass im Netz möglich. Rechtsgrundlagen: Digital Services Act, NetzDG (aktuelle Fassung), § 21 TDDDG.

Muster: Unterlassungsaufforderung und Strafantrag

Die Unterlassungsaufforderung fordert zur Löschung und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Schicken Sie sie nachweisbar und geben Sie die Äußerung wörtlich wieder. Bei Medien, Unternehmen oder großer Reichweite sollten Sie anwaltliche Hilfe einplanen.

[Ihr Name] [Ihre Anschrift] An [Name und Anschrift der Person, die die Äußerung gemacht hat] [Ort], [Datum] Aufforderung zur Unterlassung und Löschung Sehr geehrte/r [Name], am [Datum] haben Sie [gegenüber wem / wo, z. B. in der WhatsApp-Gruppe „…“ / auf Facebook unter der URL …] über mich behauptet: „[Äußerung wörtlich]“ Diese Behauptung ist unwahr. [Kurz begründen, warum sie falsch ist, und Beleg nennen.] Sie verletzt mich in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ich habe daher gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog. Ich fordere Sie auf, 1. die Äußerung nicht zu wiederholen und nicht weiterzuverbreiten, 2. die Äußerung bis zum [Datum, z. B. 7 Tage ab heute] zu löschen und 3. mir bis zum [gleiches Datum] die unten stehende Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Eine bloße Zusage ohne Vertragsstrafe reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Geht die Erklärung nicht fristgerecht ein, werde ich gerichtliche Schritte prüfen. Weitere Ansprüche und die Stellung eines Strafantrags behalte ich mir vor. Mit freundlichen Grüßen [Name] --- Unterlassungserklärung Ich, [Name, Anschrift], verpflichte mich gegenüber [Ihr Name, Anschrift], es ab sofort zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten: „[Äußerung wörtlich]“ Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, an [Ihr Name] eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe [Ihr Name] nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. [Ort, Datum, Unterschrift]

Strafanzeige und Strafantrag

An die Staatsanwaltschaft [Ort] / Polizeidienststelle [Ort] [Ort], [Datum] Strafanzeige und Strafantrag wegen übler Nachrede / Verleumdung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen [Name, Anschrift oder Profilname / Unbekannt] und stelle ausdrücklich Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB). Sachverhalt: Am [Datum] hat die beschuldigte Person [wo / gegenüber wem] über mich behauptet: „[Äußerung wörtlich]“. Diese Behauptung ist unwahr, weil [Begründung]. Von der Äußerung und der Person des Täters habe ich am [Datum] erfahren. Beweismittel: - Screenshots mit URL, Datum und Uhrzeit (Anlage 1) - Zeuginnen/Zeugen: [Name, Kontakt] Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs (§ 158 Abs. 1 StPO) und um Mitteilung des Aktenzeichens. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift] [Unterschrift]

Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. Das Datum Ihrer Kenntnis bestimmt den Fristbeginn – tragen Sie es genau ein.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich Strafantrag wegen übler Nachrede stellen?

Innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem Sie von der Äußerung und der Person des Täters erfahren haben (§ 77b StGB). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.

Bekomme ich Schmerzensgeld wegen übler Nachrede?

Nur bei einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die sich nicht anders befriedigend ausgleichen lässt, etwa durch Unterlassung oder Richtigstellung (BGH, Urteil vom 21.07.2026 – VI ZR 398/24). Reichweite, Dauer, Anlass und Verschulden zählen. Einen konkreten Vermögensschaden können Sie unabhängig davon ersetzt verlangen.

Ist es strafbar, wenn die Behauptung stimmt?

Nach § 186 StGB nicht, wenn sich die Tatsache als wahr erweist. Strafbar kann es trotzdem als Beleidigung sein, wenn die Form oder die Umstände herabsetzend sind (§ 192 StGB).

Die Staatsanwaltschaft verweist mich auf den Privatklageweg. Was heißt das?

Üble Nachrede und Verleumdung sind Privatklagedelikte (§ 374 StPO). Die Staatsanwaltschaft klagt nur an, wenn ein öffentliches Interesse besteht (§ 376 StPO). Sonst können Sie selbst Privatklage erheben, meist erst nach einem erfolglosen Sühneversuch bei der Schiedsstelle (§ 380 StPO).

Wie finde ich heraus, wer hinter einem anonymen Profil steckt?

Über die Strafanzeige ermitteln die Behörden. Zivilrechtlich können Sie beim Landgericht anordnen lassen, dass die Plattform Ihnen Bestandsdaten herausgibt, wenn der Inhalt §§ 185 bis 187 StGB erfüllt (§ 21 Abs. 2, 3 TDDDG). Die Kosten der Anordnung tragen Sie.

Unsicher, ob die Äußerung über Sie eine Tatsache oder eine Meinung ist und welcher Weg sich lohnt? SpecterAI's KI-Rechtsassistent ordnet die Äußerung ein und bereitet Unterlassungsaufforderung oder Strafantrag für Ihren Fall vor.

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