Einbürgerung: Ablauf & Voraussetzungen
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie volle politische Rechte und Freizuegigkeit in der EU. Der Weg dahin ist klar geregelt, setzt aber Vorbereitung voraus.
Wir erklären gesetzliche Voraussetzungen, Unterlagen, Prüfungen und den Einbürgerungstest.
Wer kann eingebuerger werden?
In der Regel sind acht Jahre rechtmaessiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, keine erheblichen Straftatenund Sprachkenntnisse auf Niveau B1 erforderlich. Bei erfolgreichem Integrationskurs verkuerzt sich die Frist auf sieben Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen auf sechs.
Doppelstaatigkeit ist seit 2024 in weiten Teilen möglich. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Staaten.
Antrag & nötige Unterlagen
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Einbuergerungsbehoerde. Erforderlich sind Reisepass, Geburtsurkunde, Nachweis über Aufenthaltszeiten, Einkommensunterlagen, Mietvertrag, Nachweis Deutsch B1 und Einbürgerungstest (wenn nicht befreit).
Bescheinigung über bestandenes Testverfahren (Einbürgerungstest) oder Schulabschluss ist vorzulegen. Minderjaehrige können mit eingebuerger werden.
Ablauf bis zur Urkundenuebergabe
Nach Antrag prüft die Behörde, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Der Prozess kann mehrere Monate dauern. Bei positiver Entscheidung wird eine Einbuergerungszusicherung erteilt, ggf. müssen alte Staatsangehoerigkeiten aufgegeben werden.
Abschliessend erfolgt die Aushandigung der Einbuergerungsurkunde. Erst damit wird die Staatsangehörigkeit wirksam.
Praxis-Tipps & häufige Stolpersteine
Unterlagen doppelt prüfen: Uebersetzungen und Legalisierungen rechtzeitig veranlassen.
Keine Schulden beim Staat: Rueckstaende bei Steuern oder Sozialleistungen können den Antrag gefaehrden.
Terminplanung: Wartezeiten sind lang - frühzeitig informieren, ob Sammelantraege möglich sind.
