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Einbürgerung 2026: Voraussetzungen, Test & Fristen

Einbürgerung beantragen: Aufenthaltsdauer, Sprach-/Einbürgerungstest, Straffreiheit, Einkommen, Mehrstaatigkeit.

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Einbürgerung: Ablauf & Voraussetzungen

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie volle politische Rechte und Freizügigkeit in der EU. Der Weg dahin ist klar geregelt, setzt aber Vorbereitung voraus.

Wir erklären gesetzliche Voraussetzungen, Unterlagen, Prüfungen und den Einbürgerungstest.

Kurz erklärt: Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG, in Kraft seit dem 27. Juni 2024) ist die Regel-Einbürgerung bereits nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich. Die zunächst vorgesehene Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft – es gilt nun einheitlich eine Frist von fünf Jahren. Hinzu kommen gesicherter Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse auf Niveau B1 und Straffreiheit.

Wer kann eingebürgert werden?

In der Regel sind fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, keine erheblichen Straftatenund Sprachkenntnisse auf Niveau B1 erforderlich. Die früher mögliche Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen ist seit dem 30. Oktober 2025 entfallen; die Mindestaufenthaltsdauer beträgt nun einheitlich fünf Jahre.

Doppelstaatigkeit ist seit 2024 in weiten Teilen möglich. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Staaten.

Antrag & nötige Unterlagen

Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Erforderlich sind Reisepass, Geburtsurkunde, Nachweis über Aufenthaltszeiten, Einkommensunterlagen, Mietvertrag, Nachweis Deutsch B1 und Einbürgerungstest (wenn nicht befreit).

Bescheinigung über bestandenes Testverfahren (Einbürgerungstest) oder Schulabschluss ist vorzulegen. Minderjährige können mit eingebürgert werden.

Ablauf bis zur Urkundenübergabe

Nach Antrag prüft die Behörde, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Der Prozess kann mehrere Monate dauern. Bei positiver Entscheidung wird eine Einbürgerungszusicherung erteilt, ggf. müssen alte Staatsangehörigkeiten aufgegeben werden.

Abschließend erfolgt die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Erst damit wird die Staatsangehörigkeit wirksam.

Praxis-Tipps & häufige Stolpersteine

Unterlagen doppelt prüfen: Übersetzungen und Legalisierungen rechtzeitig veranlassen.

Keine Schulden beim Staat: Rückstände bei Steuern oder Sozialleistungen können den Antrag gefährden.

Terminplanung: Wartezeiten sind lang – frühzeitig informieren, ob Sammelanträge möglich sind.

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