Familiennachzug: Voraussetzungen & Ablauf
Wer in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen seine Familie nachholen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltstitel und Familienkonstellation.
Wir erklären Anspruchsvoraussetzungen, Nachweise, Verfahren und geben Tipps für einen reibungslosen Ablauf.
Wer kann Familienangehörige nachholen?
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis können Ehepartner und minderjährige Kinder nachholen, wenn Wohnraum und Lebensunterhalt gesichert sind. Bei Schutzberechtigten (Asyl, subsidiärer Schutz) gelten erleichterte Regeln.
Ehepartner müssen grundsätzlich Deutschkenntnisse A1 nachweisen; Ausnahmen gelten bei Hochqualifizierten oder Unzumutbarkeit.
Ablauf des Familiennachzugs
Der Prozess startet in der Regel mit einem Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung. Benötigt werden Reisepässe, Heirats- bzw. Geburtsurkunden, Nachweise zu Deutschkenntnissen, Versicherung und Lebensunterhalt.
In Deutschland prüft die Ausländerbehörde die Voraussetzungen. Wartezeiten können mehrere Monate betragen - frühe Terminbuchung ist ratsam.
Besonderheiten für Schutzberechtigte
Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können Familie ohne Nachweis gesicherten Lebensunterhalts nachholen. Allerdings müssen Anträge innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden (in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Statusanerkennung).
Sprachkenntnisse für Ehepartner entfallen, wenn Integrationskurse vorgesehen sind. Unterstützungsstellen helfen bei der Dokumentenbeschaffung.
Praxis-Tipps & häufige Fehler
Dokumente prüfen: Urkunden mit Uebersetzungen und Apostille vorbereiten, Kopien sichern.
Terminlage im Blick: Botschaften haben lange Wartezeiten - frühzeitig Termine buchen, Nachweise nachreichen.
Integration planen: Sprachkurse, Kita- oder Schulplätze sowie Krankenversicherung rechtzeitig organisieren.
