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Studium & Arbeit: Aufenthalt rechtssicher planen

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Studium & Arbeitserlaubnis: Regeln für internationale Studierende

Internationale Studierende in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums. Dieser erlaubt begrenzte Erwerbstätigkeit und lässt sich nach dem Studienabschluss in eine Arbeitserlaubnis umwandeln.

Wir erklären Arbeitszeiten, Pflichten, Verlängerung des Titels und den Übergang in die Erwerbstätigkeit.

Kurz erklärt: Internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums dürfen neben dem Studium 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten (§ 16b Abs. 3 AufenthG). Werkstudententätigkeiten zählen mit, Pflichtpraktika in der Regel nicht. Wer mehr arbeiten möchte, braucht die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Wie viel dürfen Studierende arbeiten?

Studierende mit Aufenthaltszweck Studium dürfen 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Werkstudententätigkeiten zählen, Pflichtpraktika nicht. Überschreitungen bedürfen der Zustimmung der Ausländerbehörde.

Selbstständige Tätigkeit ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

Pflichten während des Studiums

Studierende müssen Rückmeldung an der Hochschule und Fortschrittsnachweise erbringen. Ein Wechsel des Studiengangs ist möglich, solange der Abschluss realistisch bleibt. Studienzeitverlängerungen müssen begründet werden.

Adresswechsel und Wechsel der Krankenversicherung sind zu melden. Bei Exmatrikulation erlischt der Titel.

Aufenthalt nach dem Studienabschluss

Nach erfolgreichem Abschluss können Studierende eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche beantragen. Voraussetzung sind gesicherter Lebensunterhalt und Krankenversicherung.

Mit einem Arbeitsvertrag über eine qualifizierte Beschäftigung ist der Wechsel in die Blaue Karte EUoder eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung möglich.

Praxis-Tipps & Unterstützung

International Offices der Hochschulen bieten Unterstützung zu Visa, Arbeitserlaubnis und Bewerbung.

Steuern & Sozialabgaben prüfen: Minijobs und Werkstudentenregelungen unterscheiden sich.

Fristen beachten: Aufenthaltstitel rechtzeitig verlängern, gültigen Pass sichern.

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