Stand: 27. September 2026
Krankengeld 2026: wie viel Sie bekommen, wie lange es läuft und welche Fristen Sie nicht verpassen dürfen
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Der Rechner zeigt Ihren Betrag nach Abzügen, die Zeitachse Ihr voraussichtliches Ende.
Das Wichtigste in Kürze
- Beginn
- ab dem 43. Tag, nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG)
- Höhe
- 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos (§ 47 SGB V)
- Höchstbetrag 2026
- 135,63 € pro Tag vor Abzügen
- Abzüge
- Rente 9,3 %, Arbeitslosigkeit 1,3 %, Pflege 1,8 % (kinderlos 2,4 %)
- Dauer
- 78 Wochen in drei Jahren für dieselbe Krankheit, Lohnfortzahlung zählt mit
- Folgebescheinigung
- spätestens am nächsten Werktag, Samstag zählt nicht (§ 46 SGB V)
Krankengeld-Rechner 2026
Tragen Sie Ihr regelmäßiges Monatsgehalt aus der letzten Abrechnung vor der Krankschreibung ein. Das Ergebnis ist eine Schätzung; verbindlich rechnet Ihre Krankenkasse mit der Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers.
Krankengeld pro Tag
64,50 €
vor Abzügen
Auszahlung pro Tag
56,50 €
nach Abzügen
Auszahlung pro Monat
1.695,00 €
30 Tage, Schätzung
Rechenweg pro Kalendertag
Bei Ihren Werten begrenzt die 90-%-Grenze vom Netto das Krankengeld.
Was bedeutet das für Sie?
Specter beantwortet die Frage mit Ihrem Ergebnis als Grundlage.
Kostenlos nach Anmeldung. Ihre Frage steht dann im Chat und wird erst gesendet, wenn Sie es bestätigen.
Nicht berücksichtigt: Stundenlohn mit schwankenden Stunden, Midijob-Besonderheiten und Selbstständige. Wer regelmäßig schwankend verdient, sollte die Berechnung der Krankenkasse anfordern.
Dauer: 78 Wochen, Blockfrist und Aussteuerung
Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Wichtig für die Rechnung:
- Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit, weil das Krankengeld in dieser Zeit ruht. Ausgezahlt werden also höchstens 72 Wochen.
- Die Blockfrist von drei Jahren beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit. Frühere Krankschreibungen wegen derselben Diagnose im selben Block werden angerechnet.
- Kommt während der Krankschreibung eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die 78 Wochen nicht.
- Nach der Aussteuerung gibt es für dieselbe Krankheit erst in einem neuen Block wieder Krankengeld, wenn Sie dazwischen mindestens sechs Monate deswegen nicht krankgeschrieben waren und gearbeitet haben oder arbeitsuchend gemeldet waren.
Ihre Zeitachse
Durchgehend krankgeschrieben wegen derselben Krankheit, ohne frühere Zeiten im selben Block.
Datum wählen, dann erscheinen die vier Stichtage.
Nach der Aussteuerung können Sie Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn Sie noch krank sind, solange die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung festgestellt hat und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 145 SGB III). Die Agentur für Arbeit fordert Sie dann auf, binnen eines Monats Reha zu beantragen.
Ihre konkrete Situation
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Die Lückenregel: Folgebescheinigung rechtzeitig holen
Die weitere Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ärztlich festgestellt werden; Samstage zählen dabei nicht (§ 46 Satz 2 SGB V). Was eine Lücke kostet:
- Noch beschäftigt: Für die Tage der Lücke gibt es kein Krankengeld; ein neuer Anspruch beginnt erst mit der neuen Feststellung.
- Nur noch über das Krankengeld versichert, etwa nach Jobende: Die Feststellung darf bis zu einem Monat später erfolgen (§ 46 Satz 3 SGB V), bis dahin ruht das Krankengeld aber (§ 49 Abs. 1 Nr. 8 SGB V).
Datum wählen, dann erscheint der letzte Tag für den Arztbesuch.
Krankmeldung: Arbeitgeber, Krankenkasse, eAU
- Arbeitgeber: Melden Sie sich unverzüglich krank und nennen Sie die voraussichtliche Dauer (§ 5 EFZG). Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung nicht mehr vorlegen; der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab.
- Krankenkasse: Stellt eine Kassenpraxis die Bescheinigung aus, übermittelt sie die Daten selbst (eAU). Damit ist die Meldung erledigt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
- Privatarzt oder Ausland: Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche selbst, sonst ruht das Krankengeld bis zur Meldung.
- Neuer Job: Entgeltfortzahlung gibt es erst nach vier Wochen Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG); vorher zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Selbstständige bekommen Krankengeld nur mit Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse, dann ab der siebten Woche (§ 44 Abs. 2 SGB V).
Was sich ab 1. Januar 2027 ändert
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) bringt zwei Änderungen, die Krankgeschriebene direkt treffen:
- Job endet während der Krankschreibung: Ab dem Folgetag gibt es nur noch 60 % des Nettos, mit Kind 67 % (§ 47 Abs. 2a SGB V n. F.). Den Unterschied rechnet der Vergleichsrechner Krankengeld 2027 aus.
- Kürzere Frist für den Reha-Antrag: Fordert die Krankenkasse Sie dazu auf, haben Sie vier statt bisher zehn Wochen Zeit (§ 51 Abs. 1 SGB V n. F.). Wer die Frist versäumt, verliert das Krankengeld.
Ab 2028 kommt zusätzlich die Teilkrankschreibung; was sie für das Krankengeld bedeutet, zeigt der Rechner zur Teilkrankschreibung 2028.
Krankengeld abgelehnt oder zu niedrig?
Gegen den Bescheid der Krankenkasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Prüfen Sie vorher drei Punkte:
- Stimmen Brutto, Netto und Einmalzahlungen aus der Entgeltbescheinigung?
- Hat die Kasse wirklich dieselbe Krankheit angenommen, oder beginnt eine neue Blockfrist?
- Gab es eine Lücke zwischen zwei Bescheinigungen, und wer hat sie verursacht?
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Wegen der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat liegt es 2026 bei höchstens 135,63 € pro Tag. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, zusammen rund 12 bis 13 %.
Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Arbeitnehmer bekommen zuerst sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (§ 3 EFZG). Solange ruht das Krankengeld. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 SGB V). Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit, bezahlt werden also höchstens 72 Wochen Krankengeld. Kommt eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Dauer nicht.
Wann muss die Folgekrankschreibung spätestens ausgestellt sein?
Spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit; Samstage zählen dabei nicht als Werktag (§ 46 Satz 2 SGB V). Endet die Bescheinigung an einem Freitag, reicht also ein Arztbesuch am Montag.
Muss ich die Krankschreibung selbst an die Krankenkasse schicken?
Nein, wenn eine Kassenpraxis sie ausstellt: Sie übermittelt die Daten elektronisch (eAU), damit gilt die Meldung als erfolgt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Bei Privatärzten oder im Ausland müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche selbst melden, sonst ruht das Krankengeld.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Die Krankenkasse stellt die Zahlung ein (Aussteuerung). Sind Sie weiter arbeitsunfähig und hat die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung festgestellt, können Sie Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III beantragen. Die Agentur für Arbeit fordert Sie dann auf, innerhalb eines Monats einen Reha-Antrag zu stellen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Krankenkasse. Stand: 27. September 2026.
Amtliche Quellen
- § 3 EFZG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- § 5 EFZG – Anzeige- und Nachweispflichten
- § 44 SGB V – Krankengeld
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes
- § 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes
- § 51 SGB V – Wegfall des Krankengeldes, Reha-Antrag
- § 224 SGB V – Beitragsfreiheit bei Krankengeld
- § 170 SGB VI – Beitragstragung bei Krankengeld
- § 59 SGB XI – Pflegeversicherungsbeitrag bei Krankengeld
- § 145 SGB III – Arbeitslosengeld bei geminderter Leistungsfähigkeit
- Rechengrößen und Beitragssätze 2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228)
