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Krankengeld & AU: Anspruch, Fristen, Höhe

Krankengeld sichern: AU-Meldung, Blockfrist, Höhe, Aussteuerung, Widerspruch bei Ablehnung – Checkliste.

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Krankengeld & Arbeitsunfähigkeit: So sichern Sie Ihren Anspruch

Faellt man länger krankheitsbedingt aus, springt nach der Lohnfortzahlung das Krankengeld ein. Voraussetzung sind rechtzeitige Meldungen und lueckenlose Nachweise.

Wir erklären Anspruchsvoraussetzungen, Höhe, Dauer und zeigen typische Fehlerquellen auf.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Gesetzlich Versicherte erhalten nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld von ihrer Kasse. Es beträgt 70 % des Brutto- bzw. maximal 90 % des Nettoeinkommens (abzueglich Sozialabgaben).

Voraussetzung ist eine aerztliche Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung, die spätestens am folgenden Werktag eingereicht wird. Selbststaendige benötigen einen Wahltarif oder eine Versicherung mit Krankentagegeld.

Bezugsdauer & Unterbrechungen richtig handhaben

Krankengeld wird für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Kurze Arbeitsfähigkeit unterbricht die Frist, wenn sie länger als sechs Monate dauert.

Wer spät oder nicht digital meldet, riskiert Leistungsluecken. Arztpraxen übermitteln AU-Daten elektronisch an Krankenkassen, dennoch sollten Versicherte Kontrolle behalten und Fristen prüfen.

Mitwirkungspflichten & Streit mit der Krankenkasse

Die Kasse kann aerztliche Gutachten anordnen. Versicherte müssen Mitwirkungspflichten erfüllen, können aber Gutachten prüfen und Einsicht nehmen. Ablehnungen lassen sich mit Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht angreifen.

Bei Streit lohnt eine Unterstützung durch Sozialverbaende oder Fachanwaelte. Fristen für Widerspruch (ein Monat) im Blick behalten.

Praxis-Tipps für Versicherte

Nachweise sichern: AU-Bestaetigungen, Arztberichte, Kommunikation mit der Kasse sammeln.

Früh planen: Bei laengerer Krankheit Reha-Anträge oder Erwerbsminderungsrente rechtzeitig vorbereiten.

Unterstützung nutzen: Sozialverbaende, Krankenkassen-Unterstützungsstellen und Arbeitgeber unterstützen beim Ablauf.

Überblick & Einordnung

Krankengeld uebernimmt die gesetzliche Krankenkasse ab der siebten Krankheitswoche, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung beendet hat. Grundlage sind §§ 44 ff. SGB V. Wichtig: Nur wer arbeitsunfaehig gemeldet ist und Mitglied der GKV bleibt, behaelt den Anspruch.

Ein lueckenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (eAU) und schnelle Reaktion auf Nachfragen des Medizinischen Dienstes sind entscheidend, damit keine Zahlungsluecken entstehen.

Rechtsgrundlagen vertieft

Normen & Besonderheiten

  • • § 44 SGB V: Anspruch auf Krankengeld, Höhe (70 % des Brutto, max. 90 % Netto).
  • • § 46 SGB V: Beginn und Ende des Anspruchs (Tag nach Ende der Entgeltfortzahlung).
  • • § 47 SGB V: Hoechstbezugsdauer 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren je Krankheit.
  • • § 275 SGB V: Einschaltung des Medizinischen Dienstes.
  • • § 48 SGB V: Ruhen bei Bezug von Rente oder Verletztengeld.

Selbststaendige benötigen einen Wahltarif oder freiwillige GKV-Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch. Privatversicherte müssen Krankentagegeldvertraege prüfen.

Praxisfälle & Szenarien

Langzeit-AU nach Operation

Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung. Krankenkasse uebernimmt Krankengeld. Wichtige Unterlagen: eAU, Krankenhausbericht, Uebergangsbescheinigung für Reha.

Wiederholte AU bei gleicher Krankheit

Bei Rueckfall innerhalb von 6 Monaten addieren sich die Zeiten. Krankenkasse prüft, ob ein neuer 78-Wochen-Zeitraum startet.

Arbeitslos mit Krankengeld

Während ALG I besteht, zahlt weiterhin die Agentur. Nach 6 Wochen geht der Anspruch auf die Krankenkasse über (sog. Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III beachten).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Arztbesuch & eAU

Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung digital an Kasse senden lassen, Arbeitgeber informieren und Ausdruck für eigene Unterlagen sichern.

Schritt 2: Antragsformular

Krankenkasse sendet Formular oder Online-Portal. Nachweise zu Einkommen (letzte Gehaltsabrechnung) beifuegen.

Schritt 3: Kommunikation mit dem MD

Bei Einladung unbedingt erscheinen, sonst Ruhen des Anspruchs. Arztberichte vorbereiten, ggf. Beistand mitnehmen.

Schritt 4: Folge-AUs

Folgekrankschreibungen müssen nahtlos sein – spätestens am letzten Tag erneut zum Arzt gehen oder telemedizinisch verlängern lassen.

Checklisten & Dokumente

Unterlagen

  • • eAU-Bestätigung oder Ausdruck.
  • • Letzte Lohnabrechnung, ggf. ALG-Bescheid.
  • • Arzt- und Reha-Berichte, Therapieplaene.
  • • Kommunikation mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber.
  • • Fristenkalender für 6-Wochen- und 78-Wochen-Grenzen.

Berechnungsbeispiel

Brutto 3.200 EUR, Netto 2.050 EUR → Krankengeld 70 % Brutto = 2.240 EUR, gedeckelt auf 90 % Netto = 1.845 EUR. Davon Sozialabgaben (Rente/Arbeitslosen) abziehen → Auszahlbetrag ca. 1.650 EUR.

Häufige Fehler

  • • Luecken in der AU-Bescheinigung → Anspruch ruht.
  • • Nebenverdienst nicht gemeldet → Rückforderung.
  • • Reha-Angebot ohne Grund abgelehnt → Leistungskuerzung.
  • • Steuerklassenwechsel verpasst, obwohl Krankengeld niedriger als erwartet.

FAQ

Wie lange erhalte ich Krankengeld?

Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren je Krankheit. Danach prüft die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung.

Kann ich waehrend Krankengeld kuendigen?

Eigene Kuendigung ist möglich, das Krankengeld läuft weiter bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeberkuendigungen beduerfen besonderer Begründung (Kuendigungsschutzpruefung).

Was, wenn die Kasse ablehnt?

Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen, ggf. einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen. Beratungsstellen helfen.

Ressourcen & Anlaufstellen

  • • Unabhaengige Patientenberatung (UPD) für Krankengeld-Streitfragen.
  • • DRV Reha-Servicestellen bei Nahtlosigkeitsregelungen.
  • • Gewerkschaften/Sozialverbaende für Widerspruchshilfe.
  • • Sozialgerichte für einstweiligen Rechtsschutz.

Glossar

  • • eAU: Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.
  • • MD: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung.
  • • Nahtlosigkeitsregelung: Sicherung des Lebensunterhalts bei noch ungeklaerter Erwerbsfaehigkeit.
  • • Krankentagegeld: Pendant zur PKV.

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