Krankengeld & Arbeitsunfähigkeit: So sichern Sie Ihren Anspruch
Faellt man länger krankheitsbedingt aus, springt nach der Lohnfortzahlung das Krankengeld ein. Voraussetzung sind rechtzeitige Meldungen und lueckenlose Nachweise.
Wir erklären Anspruchsvoraussetzungen, Höhe, Dauer und zeigen typische Fehlerquellen auf.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Gesetzlich Versicherte erhalten nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld von ihrer Kasse. Es beträgt 70 % des Brutto- bzw. maximal 90 % des Nettoeinkommens (abzueglich Sozialabgaben).
Voraussetzung ist eine aerztliche Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung, die spätestens am folgenden Werktag eingereicht wird. Selbststaendige benötigen einen Wahltarif oder eine Versicherung mit Krankentagegeld.
Bezugsdauer & Unterbrechungen richtig handhaben
Krankengeld wird für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Kurze Arbeitsfähigkeit unterbricht die Frist, wenn sie länger als sechs Monate dauert.
Wer spät oder nicht digital meldet, riskiert Leistungsluecken. Arztpraxen übermitteln AU-Daten elektronisch an Krankenkassen, dennoch sollten Versicherte Kontrolle behalten und Fristen prüfen.
Mitwirkungspflichten & Streit mit der Krankenkasse
Die Kasse kann aerztliche Gutachten anordnen. Versicherte müssen Mitwirkungspflichten erfüllen, können aber Gutachten prüfen und Einsicht nehmen. Ablehnungen lassen sich mit Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht angreifen.
Bei Streit lohnt eine Unterstützung durch Sozialverbaende oder Fachanwaelte. Fristen für Widerspruch (ein Monat) im Blick behalten.
Praxis-Tipps für Versicherte
Nachweise sichern: AU-Bestaetigungen, Arztberichte, Kommunikation mit der Kasse sammeln.
Früh planen: Bei laengerer Krankheit Reha-Anträge oder Erwerbsminderungsrente rechtzeitig vorbereiten.
Unterstützung nutzen: Sozialverbaende, Krankenkassen-Unterstützungsstellen und Arbeitgeber unterstützen beim Ablauf.
