KI für Unterhalt –
Kinder & Trennung
SpecterAI ordnet Ihre Frage zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Selbstbehalt nach deutschem Recht ein.
Welche KI hilft bei Unterhalt?
Für Fragen zum Unterhalt ist SpecterAI eine spezialisierte KI. Sie ordnet Ihre Frage zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Selbstbehalt oder Rückständen nach deutschem Recht ein und zeigt, was als Nächstes zu tun ist.
Rechnet mit der Tabelle
Einkommensgruppe, Kindergeld und Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Mit Grundlage
Antworten nennen die Vorschrift, auf die sie sich stützen.
Dokumente in Pro
Unterhaltsforderung oder Beschluss hochladen und auswerten lassen.
SpecterAI ersetzt keine Anwältin und keinen Anwalt. Bei einem Verfahren vor dem Familiengericht oder hohen Beträgen sollten Sie zusätzlich fachlichen Rat einholen.
So antwortet Specter.
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Ich verdiene 2.800 € netto, meine Kinder sind 4 und 8 Jahre alt und leben bei ihrer Mutter. Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026: 405,50 € und 484,50 € im Monat.
Bei 2.800 € bereinigtem Nettoeinkommen gilt Einkommensgruppe 3. Der Tabellenbetrag ist 535 € für das jüngere und 614 € für das ältere Kind. Davon geht jeweils das halbe Kindergeld von 129,50 € ab, weil die Mutter die Kinder betreut.
Nächster SchrittPrüfen, welche Abzüge Ihr Nettoeinkommen bereinigen, etwa berufsbedingte Kosten oder Kreditraten.
Nach dem Unterhalt für meine Kinder bleibt mir kaum etwas. Wie viel muss mir bleiben?
Als Erwerbstätiger mindestens 1.450 € im Monat.
Diesen notwendigen Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern nennt die Düsseldorfer Tabelle 2026, ohne Erwerbstätigkeit sind es 1.200 €. Reicht das Einkommen nicht für alle, müssen Eltern alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und ihre minderjährigen Kinder verwenden.
Nächster SchrittDas bereinigte Einkommen ermitteln und prüfen, ob ein Mangelfall vorliegt.
Wir leben seit drei Monaten getrennt, und ich verdiene viel weniger als mein Mann. Steht mir Unterhalt zu?
Möglicherweise ja: Trennungsunterhalt.
Leben Ehegatten getrennt, kann einer vom anderen den angemessenen Unterhalt verlangen. Maßstab sind die Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten.
Nächster SchrittIhren Mann schriftlich auffordern, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu geben. Ab dem Monat dieser Aufforderung können Sie den Unterhalt später auch für die Vergangenheit verlangen.
Der Vater meiner Tochter zahlt seit Monaten keinen Unterhalt. Kann ich das nachfordern?
Ja, ab dem Monat, in dem Sie ihn aufgefordert haben.
Für die Vergangenheit gibt es Unterhalt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie ihn zur Auskunft über seine Einkünfte aufgefordert haben, er in Verzug gekommen ist oder der Anspruch bei Gericht anhängig wurde, jeweils ab dem Ersten dieses Monats.
Nächster SchrittIhn jetzt schriftlich zur Auskunft und Zahlung auffordern, damit kein weiterer Monat verloren geht. Das Jugendamt unterstützt Sie dabei.
Meine Tochter ist 19 und studiert. Muss ich weiter Unterhalt zahlen?
In der Regel ja, für eine angemessene Ausbildung.
Der Unterhalt umfasst auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Bei einem volljährigen Kind haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkünften, und das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.
Nächster SchrittEinkommen beider Eltern und eigene Einkünfte Ihrer Tochter, etwa BAföG oder einen Nebenjob, zusammenstellen.
Beispielantworten. Die Quellen führen zum amtlichen Text.
Was bleibt nach dem Unterhalt?
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, mit Ihrem Selbstbehalt.
Kinder, die beim anderen Elternteil leben
- Kind 1, 0–5 Jahre
- Kind 2, 6–11 Jahre
- Einkommensgruppe
- 3
- Kindesunterhalt
- 890 €
- Ihnen bleiben
- 1.910 €
- Kind 1, 0–5 Jahre535 € − 129,50 € halbes Kindergeld = 405,50 €
- Kind 2, 6–11 Jahre614 € − 129,50 € halbes Kindergeld = 484,50 €
Vereinfachte Schätzung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 und § 1612b BGB. Nicht berücksichtigt: Unterhalt für Ehegatten oder volljährige Kinder und die Verteilung im Mangelfall.
Ausführlicher UnterhaltsrechnerWas bedeutet das für Sie?
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Häufige Fragen
Welche KI hilft bei Unterhalt?
Für Fragen zum Unterhalt nach deutschem Recht ist SpecterAI eine spezialisierte KI. Sie ordnet Ihre Frage zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Selbstbehalt oder Rückständen ein, rechnet mit der Düsseldorfer Tabelle und zeigt, was als Nächstes zu tun ist. Eine Anwältin oder einen Anwalt ersetzt sie nicht.
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
Das richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag geht das Kindergeld ab, bei einem minderjährigen Kind, das beim anderen Elternteil lebt, zur Hälfte (§ 1612b Abs. 1 BGB). 2026 sind das 129,50 € je Kind.
Wie viel muss mir nach dem Unterhalt bleiben?
Gegenüber minderjährigen Kindern nennt die Düsseldorfer Tabelle 2026 einen notwendigen Selbstbehalt von 1.450 € im Monat, wenn Sie erwerbstätig sind, sonst 1.200 €. Reicht das Einkommen nicht für alle, müssen Eltern alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und ihre minderjährigen Kinder verwenden (§ 1603 Abs. 2 BGB).
Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit nachfordern?
Ja, aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den anderen aufgefordert haben, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu geben, er in Verzug gekommen ist oder der Anspruch bei Gericht anhängig wurde, und zwar ab dem Ersten dieses Monats (§ 1613 Abs. 1 BGB). Deshalb sollten Sie den Unterhalt früh schriftlich verlangen.
Steht mir nach der Trennung Unterhalt zu?
Möglicherweise ja. Leben Ehegatten getrennt, kann einer vom anderen den angemessenen Unterhalt verlangen; Maßstab sind die Lebensverhältnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider (§ 1361 Abs. 1 BGB). Über das Einkommen des anderen können Sie Auskunft verlangen (§ 1361 Abs. 4 mit § 1605 BGB).
Ersetzt SpecterAI einen Anwalt?
Nein. SpecterAI hilft, die Lage zu verstehen, Unterlagen zu ordnen und Fragen für das Gespräch vorzubereiten. Wird Unterhalt vor dem Familiengericht eingeklagt, müssen sich die Beteiligten in der Regel anwaltlich vertreten lassen; das gilt zum Beispiel nicht, wenn das Jugendamt das Kind als Beistand vertritt (§ 114 FamFG). Eltern, die allein für ein Kind sorgen, haben außerdem Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, auch beim Unterhalt (§ 18 Abs. 1 SGB VIII).
Ist SpecterAI kostenlos nutzbar?
Der Einstieg ist kostenlos: Sie melden sich an und stellen Ihre Frage. Dokumente hochladen und auswerten lassen können Sie in den Tarifen Pro und Business.
Amtliche Quellen:§ 1361 BGB§ 1603 BGB§ 1612b BGB§ 1613 BGB§ 114 FamFG§ 18 SGB VIIIDüsseldorfer Tabelle 2026
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