Verbraucherinsolvenz & RestschuldbefreiungSicher durch das Verfahren
Ablauf verstehen, Fristen einhalten, Fehler vermeiden – mit P‑Konto‑Check.
Ablauf
Außergerichtlicher Plan, Antrag, Verfahren, Schlussverteilung, Restschuldbefreiung.
Fristen
Dauer, Mitwirkungspflichten, Auskunfts- und Erwerbsobliegenheit.
P‑Konto
Freibeträge sichern, Bescheinigung einholen, Bank informieren.
Verbraucherinsolvenz & Restschuldbefreiung – Ablauf, Pflichten und P-Konto einfach erklärt
Überschuldung ist belastend – das Verfahren soll Ihnen einen Neuanfang ermöglichen. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie die Verbraucherinsolvenz funktioniert, wann die Restschuldbefreiung kommt (heute regelmäßig nach drei Jahren), welche Pflichten Sie haben und wie das P-Konto Ihr Konto schützt. Kleine hochgestellte Ziffern verweisen auf Quellen unten.
1) Kurzüberblick in 60 Sekunden
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren – für Verfahren, die seit 01.10.2020 beantragt werden. Die Frist läuft ab Eröffnung des Verfahrens1234.
- Wer darf beantragen ? Natürliche Personen mit Privat-/Haushaltsschulden; bei (früherer) Selbstständigkeit geht es, wenn die Verhältnisse überschaubar sind (wenige Gläubiger, keine komplexen Arbeitsverhältnisse)5.
- Pflichten/„Obliegenheiten“ nach dem Gesetz: arbeiten bzw. Jobsuche, Änderungen mitteilen, keine Einnahmen verheimlichen, Erwerbsobliegenheit beachten67.
- Versagungsgründe (wann die Entschuldung scheitern kann): z. B. falsche Angaben, Straftaten, Obliegenheitsverstöße – teils auf Gläubigerantrag8.
- P-Konto : schützt einen monatlichen Grundfreibetrag (Stand 07/2025 ca. 1.560 €) vor Pfändungen91011.
2) Der Ablauf – verständlich in 5 Schritten
- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern (Schuldenbereinigungsplan). Er ist Pflicht und darf bei Antragstellung höchstens sechs Monate alt sein1213.
- Antrag beim Gericht auf Eröffnung und auf Restschuldbefreiung (Formulare, Gläubiger-/Forderungsliste, Plan)14.
- Insolvenzverfahren : Verwaltung der Masse, Prüfung der Forderungen, ggf. Abtretung pfändbarer Einkünfte an den Treuhänder1.
- Abtretungsfrist (meist 3 Jahre) läuft ab Eröffnung; Pflichten einhalten, Änderungen mitteilen, Arbeit suchen/ausüben16.
- Entscheidung über Restschuldbefreiung – wenn keine Versagungsgründe vorliegen; Besonderheiten bei Wiederholungsfällen/Sperrfristen beachten28.
3) Pflichten („Obliegenheiten“) – das müssen Sie beachten
- Erwerbsobliegenheit : angemessene Arbeit ausüben oder sich nachweisbar darum bemühen; zumutbare Jobs nicht ablehnen 6.
- Auskunft/Mitteilung : Wohnsitz- und Jobwechsel sofort melden; auf Verlangen vollständige Auskünfte geben 6.
- Keine Verschleierung : keine pfändbaren Bezüge oder Vermögen verheimlichen; bei Zuwendungen (z. B. Erbschaften) gelten Herausgabepflichten 6.
- Selbstständige : besondere Regeln zur Einnahmenabführung beachten 7.
4) Versagungsgründe – typische Risiken
Die Entschuldung kann auf Gläubigerantrag versagt werden, z. B. bei unrichtigen Angaben, Insolvenzstraftaten, Obliegenheitsverstößen oder grob fahrlässigen Falschangaben im Vermögensverzeichnis814.
Praxis-Tipp: Führen Sie eine einfache Liste „Fristen & Mitteilungen“ (Jobbewerbungen, Adresswechsel, Nachweise). Das hilft, Ihre Pflichten nachweisbar zu erfüllen.
5) P-Konto – so bleibt Geld für den Alltag verfügbar
Ein normales Girokonto können Sie jederzeit in ein P-Konto umwandeln. Darauf ist ein Grundfreibetrag pro Monat automatisch geschützt; er wird jedes Jahr angepasst (aktuell ca. 1.560 €)91011. Für Kinder/Unterhalt oder bestimmte Sozialleistungen kann der Freibetrag erhöht werden – dafür benötigen Sie eine Bescheinigung (z. B. von Schuldnerberatung, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger).
6) Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Plan/Antrag unvollständig (fehlende Gläubiger, alte Adresse). Checkliste nutzen; Bescheinigung zum Einigungsversuch aktuell halten (max. 6 Monate ) 12 13.
- Pflichten nicht dokumentiert (Bewerbungen, Auskünfte). Alles kurz schriftlich festhalten 6.
- Neuschulden/Inkasso während der Frist – unbedingt vermeiden; bei Notfällen früh beraten lassen 4.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich individuell beraten – besonders bei Selbstständigkeit, Unterhaltsfragen oder drohenden Versagungsanträgen.
Quellen & weiterführende Links
- § 287 InsO – Antrag/Abtretungsfrist (3 Jahre)Gesetze im Internet
- § 287a InsO – Entscheidung/SperrfristenGesetze im Internet
- Verkürzung auf 3 Jahre – Gesetzgebung/ParlamentBundestagBT-Drucksache
- Restschuldbefreiung – Überblick/FristenBMJVerbraucherzentrale
- Wer kann beantragen? – KurzinfoVerbraucherzentrale
- § 295 InsO – Obliegenheiten (Arbeit, Auskunft, keine Verschleierung)Gesetze im Internet
- § 295a InsO – SelbstständigeGesetze im Internet
- § 290 InsO – Versagung der RestschuldbefreiungGesetze im Internet
- P-Konto – aktueller Grundfreibetrag (Stand 07/2025)Verbraucherzentrale
- § 850k ZPO – PfändungsschutzkontoGesetze im Internet
- P-Konto – Grundlagen/InfoBMJ
- § 305 InsO – Verbraucherinsolvenz: Einigungsversuch/BescheinigungGesetze im Internet
- Bescheinigung höchstens 6 Monate altHaufe
- Merkblatt Restschuldbefreiung – Ablauf, §§ 296–297a InsOJustiz.de PDF
