Kündigung & EigenbedarfRechte, Fristen & Muster
Eigenbedarfskündigung nachvollziehbar prüfen: Fristen, Widerspruch/Härtefall, fristlose Kündigung (Mietrückstand) und Berechnung des Kündigungstermins.
Eigenbedarf prüfen
Wer zieht ein? Konkreter Bedarf? Alternative Wohnung? Dokumentation prüfen.
Fristen berechnen
3./6./9‑Monate-Regel (Vermieter) und 3 Monate (Mieter) inkl. 3.‑Werktag.
Härtefall/Widerspruch
Härtegründe sammeln (Gesundheit, Schule, Pflege), Frist: 2 Monate vor Mietende.
Eigenbedarf –
Rechte, Fristen, Muster verständlich erklärt
Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten oder wollen eine solche aussprechen? Hier finden Sie die wichtigsten Regeln in klarer Sprache – mit kurzen, hochgestellten Quellenhinweisen und einer Quellenliste am Ende.
1) Was bedeutet Eigenbedarf?
Eine ordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn beim Vermieter ein berechtigtes Interesse besteht – dazu zählt der Eigenbedarf für sich selbst oder nahe Angehörige. Die Person und der Grund müssen konkret benannt werden1.
- Form: Kündigung immer schriftlich mit Originalunterschrift. Vermieter sollen zudem auf Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen2.
- Fristen: Für Vermieter gelten je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate. Damit die Frist noch im laufenden Monat beginnt, muss der Zugang spätestens am 3. Werktag des Monats erfolgen3.
- Mieterfrist: Mieter können in der Regel mit 3 Monaten kündigen3.
2) Widerspruch und Härtefall
Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn die Beendigung eine unzumutbare Härte darstellt (zum Beispiel schwere Erkrankung, Schulwechsel der Kinder, Pflegefälle). Der Widerspruch muss begründet und belegt sein4.
Wichtig ist die Frist: Der Widerspruch muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Mietende zugehen. Wurde über diese Möglichkeit nicht rechtzeitig informiert, ist ein späterer Widerspruch im ersten Gerichtstermin noch möglich5.
3) Fristlose Kündigung bei Mietrückstand – und die Schonfristzahlung
Bei erheblichen Mietrückständen kann fristlos gekündigt werden, etwa wenn zwei volle Mieten offen sind oder in zwei Terminen ein wesentlicher Teil fehlt6.
Die sogenannte Schonfristzahlung kann eine fristlose Kündigung heilen: Zahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage alles nach, wird die fristlose Kündigung unwirksam7. Achtung: Die ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt – das hat der BGH 2024 ausdrücklich bestätigt8.
4) Zugang und Berechnung der Fristen – kurz und praktisch
Zugang sicherstellen:
am besten per Einwurf-Einschreiben mit Foto/Zeugen oder persönliche Übergabe mit Quittierung2.
3.-Werktag-Regel:
Geht die Kündigung spätestens am 3. Werktag zu, zählt der Monat mit – sonst beginnt die Frist erst im Folgemonat