
Eigenbedarfskündigung erhalten? Prüfen, Frist berechnen, widersprechen
Ob die Kündigung hält, wann Sie ausziehen müssten und wie Sie mit einem Härtefall-Widerspruch in Textform bleiben können – mit Fristenrechner und vollständigem Muster.
- 1Fall schildern
- 2Prüfung mit § & Urteil
- 3Nächste Schritte & Muster
Auf einen Blick
Eine Eigenbedarfskündigung wirkt nur, wenn sie schriftlich kommt und konkret sagt, wer die Wohnung warum braucht. Sie endet je nach Wohndauer nach 3, 6 oder 9 Monaten. Ist sie wirksam, können Sie bei einer Härte widersprechen – in Textform und spätestens zwei Monate vor dem Mietende.
- Kündigungsfrist des Vermieters
- 3, 6 oder 9 Monate
- § 573c Abs. 1 BGB
- Härtefall-Widerspruch
- Textform, 2 Monate vor Mietende
- § 574b BGB
- Sperrfrist nach Umwandlung
- 3 Jahre, per Verordnung bis 10
- § 577a BGB
- Alternativwohnung im Haus
- Muss angeboten werden
- BGH, VIII ZR 232/15
Stand: 27. September 2026 · keine Rechtsberatung
1. Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
Ohne berechtigtes Interesse darf der Vermieter nicht ordentlich kündigen. Eigenbedarf liegt vor, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Prüfen Sie das Schreiben in dieser Reihenfolge:
Form: Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 Abs. 1, § 126 BGB). Eine einfache E-Mail oder Messenger-Nachricht genügt nicht.
Begründung: Wer einziehen soll und warum, muss im Kündigungsschreiben selbst stehen (§ 573 Abs. 3 BGB). Später nachgeschobene Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind.
Bedarfsperson: Neben dem Vermieter kommen nur enge Familienangehörige (etwa Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Nichten und Neffen) und Haushaltsangehörige in Betracht. Weiter entfernte Verwandte wie Cousins oder Cousinen gehören auch bei enger persönlicher Bindung nicht allein deshalb zum privilegierten Familienkreis; eine mögliche Haushaltszugehörigkeit ist getrennt zu prüfen (BGH, VIII ZR 276/23).
Sperrfrist: Wurde Ihre Wohnung nach dem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, gilt eine Kündigungssperre (Abschnitt 2).
Hinweis auf den Widerspruch: Der Vermieter soll auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hinweisen (§ 568 Abs. 2 BGB). Fehlt der Hinweis, bleibt die Kündigung wirksam, aber Sie können den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsprozesses erklären (§ 574b Abs. 2 BGB).
Sonderfall Einliegerwohnung: Wohnt der Vermieter selbst im Haus mit höchstens zwei Wohnungen, kann er auch ohne Eigenbedarf kündigen; die Frist verlängert sich dann um drei Monate (§ 573a BGB).
2. Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnungen
Ist an Ihrer Wohnung nach der Überlassung an Sie Wohnungseigentum begründet und dieses verkauft worden, darf sich der Erwerber erst drei Jahre nach dem Verkauf auf Eigenbedarf berufen (§ 577a Abs. 1 BGB). Die Länder können Gebiete mit gefährdeter Wohnungsversorgung per Rechtsverordnung bestimmen; dort beträgt die Sperrfrist bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB).
Die Sperre gilt auch ohne Umwandlung, wenn die vermietete Wohnung an eine Personengesellschaft (etwa eine GbR) oder an mehrere Erwerber verkauft wurde (§ 577a Abs. 1a BGB). Ausnahmen:
- Die Erwerber gehören derselben Familie oder demselben Haushalt an – Cousins zählen nicht zur Familie (BGH, VIII ZR 276/23).
- Das Wohnungseigentum bestand schon vor Ihrem Einzug.
Ob in Ihrer Gemeinde eine längere Frist gilt, steht in der jeweiligen Landesverordnung.
3. Überhöhter, vorhersehbarer oder vorgeschobener Eigenbedarf
Auch ein grundsätzlich möglicher Eigenbedarf trägt die Kündigung nicht, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist. Der BGH nennt dafür insbesondere diese Fälle (BGH, VIII ZR 232/15):
- Der geltend gemachte Wohnbedarf ist weit überhöht.
- Die Wohnung kann den Nutzungswunsch überhaupt nicht erfüllen.
- Eine andere, frei gewordene Wohnung des Vermieters deckt den Bedarf ohne wesentliche Abstriche.
- Der Vermieter hat unbefristet vermietet, obwohl er schon entschlossen war oder erwog, die Wohnung bald selbst zu nutzen, und kündigt kurze Zeit später, ohne Sie beim Vertragsschluss aufgeklärt zu haben.
Anbietpflicht für eine Alternativwohnung
Wird während der Kündigungsfrist im selben Haus oder in derselben Wohnanlage eine vergleichbare Wohnung frei, muss der Vermieter sie Ihnen zur Anmietung anbieten. Verletzt er diese Pflicht, bleibt die Kündigung wirksam – Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld (BGH, VIII ZR 232/15). Fragen Sie deshalb schriftlich nach frei werdenden Wohnungen im Haus.
Vorgetäuschter Eigenbedarf und Schadensersatz
Zieht die benannte Person nach Ihrem Auszug nicht ein, muss der Vermieter genau und plausibel erklären, warum der Bedarf weggefallen sein soll (BGH, VIII ZR 44/16). War der Eigenbedarf vorgetäuscht, schuldet er Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 BGB), etwa für:
- Umzugskosten,
- die Mehrkosten einer teureren Wohnung.
Dokumentieren Sie nach dem Auszug Klingelschild, Anmeldung und Neuvermietungsanzeigen. Der Anspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist und Sie von den Umständen erfahren haben (§ 195,§ 199 BGB).
4. Wann müssten Sie ausziehen?
Die Vermieterfrist wächst mit der Wohndauer seit der Überlassung (§ 573c Abs. 1 BGB). Geht die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat mit; der Samstag zählt dabei grundsätzlich als Werktag (BGH, VIII ZR 206/04).
Kündigungsfristen des Vermieters nach Wohndauer
| Wohndauer bei Zugang | Frist | Zugang bis 3. Werktag im Januar |
|---|---|---|
| bis einschließlich 5 Jahre | 3 Monate | Mietende 31. März |
| mehr als 5 bis 8 Jahre | 6 Monate | Mietende 30. Juni |
| mehr als 8 Jahre | 9 Monate | Mietende 30. September |
Kündigungstermin und Widerspruchsfrist berechnen
§ 573c Abs. 1 BGB (3/6/9 Monate, 3.-Werktag-Regel) und § 574b Abs. 2 BGB (Widerspruch zwei Monate vor Mietende).
Geben Sie das Zugangsdatum ein, um Mietende und Widerspruchsfrist zu sehen.
Unverbindliche Schätzung. Der Rechner geht so vor:
- Samstag zählt als Werktag (BGH, VIII ZR 206/04); fällt der 3. Werktag auf einen Samstag, bleibt es beim Samstag.
- Bundesweite Feiertage sind berücksichtigt, Landesfeiertage nicht.
- Einliegerwohnung (§ 573a BGB) oder vertraglich längere Fristen bitte gesondert prüfen.
Finden Sie vorher eine neue Wohnung, können Sie selbst mit der Mieterfrist von drei Monaten kündigen – die Verlängerung nach Wohndauer gilt nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 BGB).
5. Härtefall: Beispiele aus der BGH-Rechtsprechung
Auch gegen eine wirksame Kündigung können Sie widersprechen und die Fortsetzung verlangen, wenn der Auszug für Sie, Ihre Familie oder Haushaltsangehörige eine Härte wäre, die auch unter Würdigung der Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigen ist (§ 574 Abs. 1 BGB).
- Es reicht, dass Ihre Belange überwiegen; die Lebensplanung des Vermieters ist aber zu respektieren (BGH, VIII ZR 180/18).
- Auf Vermieterseite zählen nur die Gründe aus dem Kündigungsschreiben (§ 574 Abs. 3 BGB).
Schwere Erkrankung
Kann schon allein eine Härte sein, wenn der Gesundheitszustand keinen Umzug zulässt oder eine erhebliche Verschlechterung ernsthaft droht.
Belegen: Ausführliches fachärztliches Attest zu Art, Umfang und konkreten Folgen eines Umzugs. Bestreitet der Vermieter, muss das Gericht in der Regel ein Sachverständigengutachten einholen.
BGH, VIII ZR 180/18Hohes Alter und lange Wohndauer
Reichen allein grundsätzlich nicht. Entscheidend ist, wie sich ein erzwungener Umzug konkret auf Sie auswirkt; zusammen mit einer Erkrankung kann sich eine Härte ergeben.
Belegen: Konkrete Folgen beschreiben: Unterstützungsnetz im Viertel, Ärzte, Pflege, Orientierung, Mobilität – mit Belegen.
BGH, VIII ZR 180/18Kein Ersatzwohnraum
Ein angespannter Wohnungsmarkt allein genügt nicht. Sie müssen eigene Suchbemühungen darlegen; gewisse Einschnitte bei Größe, Lage und Preis sind zumutbar.
Belegen: Suchprotokoll: Portale, Suchaufträge, Bewerbungen, Besichtigungen, Absagen, tragbare Miete (Haushaltseinkommen, mögliches Wohngeld).
§ 574 Abs. 2 BGB; BGH, VIII ZR 180/18Lage ändert sich bis zum Prozess
Maßgeblich ist die Lage bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung. Neue oder schwerere Härtegründe können Sie deshalb nachtragen.
Belegen: Atteste und Suchnachweise aktuell halten und dem Vermieter bzw. Gericht nachreichen.
BGH, VIII ZR 167/17Kein Widerspruchsrecht besteht, wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt (§ 574 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hat der Widerspruch Erfolg, wird das Mietverhältnis so lange fortgesetzt, wie es angemessen ist, notfalls auf unbestimmte Zeit (§ 574a BGB).
6. Muster: Widerspruch nach §§ 574, 574b BGB
- Form: Textform genügt – Brief oder E-Mail mit Ihrem Namen (§ 126b BGB). Eine Unterschrift ist nicht nötig, schadet aber nicht.
- Frist: Zugang spätestens zwei Monate vor dem Mietende (§ 574b Abs. 2 BGB); den Tag zeigt der Rechner oben. Zugang nachweisbar machen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten.
- Inhalt: Härtegründe konkret beschreiben und belegen. Auf Verlangen des Vermieters müssen Sie die Gründe unverzüglich erläutern (§ 574b Abs. 1 BGB).
Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen und nicht zutreffende Punkte streichen. Das Muster ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
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Quellen
Amtliche QuellenGesetze im InternetBundesgerichtshof
- § 573 BGB – Eigenbedarf als berechtigtes Interesse und Begründungspflicht im Kündigungsschreiben.
- § 568 BGB und § 126 BGB – Schriftform der Kündigung und Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
- § 573c BGB und § 573a BGB – Kündigungsfristen 3/6/9 Monate, 3.-Werktag-Regel und Einliegerwohnung.
- § 577a BGB – Kündigungssperrfrist nach Umwandlung und Verkauf (3 Jahre, per Landesverordnung bis zu 10 Jahre).
- § 574 BGB , § 574a BGB , § 574b BGB – Härtefall-Widerspruch, Fortsetzung des Mietverhältnisses, Textform und Zwei-Monats-Frist.
- § 126b BGB – Textform: lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. Brief oder E-Mail.
- § 280 BGB , § 195 BGB , § 199 BGB – Schadensersatz bei Pflichtverletzung und regelmäßige Verjährung.
- BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 – VIII ZR 180/18 – Härtegründe: Krankheit, Alter, Wohndauer, Ersatzwohnraum, Sachverständigengutachten.
- BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 – VIII ZR 167/17 – Maßgeblicher Zeitpunkt für die Härteabwägung ist die letzte mündliche Verhandlung.
- BGH, Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 276/23 – Familienbegriff bei Eigenbedarf und § 577a BGB: Cousins gehören nicht dazu.
- BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 – VIII ZR 232/15 – Anbietpflicht für Alternativwohnungen und rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigungen.
- BGH, Pressemitteilung Nr. 42/2017 zu VIII ZR 44/16 – Vorgetäuschter Eigenbedarf: besondere Darlegungslast des Vermieters, Schadensersatz.
- BGH, Urteil vom 27. April 2005 – VIII ZR 206/04 – Samstag zählt bei der 3.-Werktag-Regel grundsätzlich als Werktag.
Das können Sie fragen
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Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung
Welche Frist gilt bei einer Eigenbedarfskündigung?
Die Vermieterfrist richtet sich nach der Wohndauer (§ 573c Abs. 1 BGB): drei Monate bis einschließlich fünf Jahre, sechs Monate bei mehr als fünf bis acht Jahren und neun Monate bei mehr als acht Jahren. Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat mit.
Wie muss eine Eigenbedarfskündigung begründet werden?
Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift kommen und die Gründe selbst enthalten (§ 568 Abs. 1, § 573 Abs. 3 BGB): wer einziehen soll und warum diese Person die Wohnung benötigt. Eine Floskel wie „wegen Eigenbedarfs“ reicht nicht; später nachgeschobene Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind.
Bis wann muss ich einer Eigenbedarfskündigung widersprechen?
Der Widerspruch nach § 574 BGB muss in Textform (Brief, E-Mail) spätestens zwei Monate vor dem Mietende beim Vermieter sein (§ 574b BGB). Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hingewiesen, können Sie ihn noch im ersten Termin des Räumungsprozesses erklären.
Muss mir der Vermieter eine andere Wohnung anbieten?
Ja, wenn während der Kündigungsfrist eine vergleichbare Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage frei wird (BGH, VIII ZR 232/15). Bietet er sie nicht an, bleibt die Kündigung zwar wirksam, Sie können aber Schadensersatz in Geld verlangen.
Darf ein neuer Eigentümer sofort wegen Eigenbedarfs kündigen?
Nicht, wenn die Mietwohnung nach Ihrem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft wurde: Dann gilt eine Kündigungssperre von drei Jahren ab dem Verkauf, in Gebieten mit Landesverordnung bis zu zehn Jahre (§ 577a BGB). Entsprechendes gilt beim Verkauf an eine Personengesellschaft oder mehrere Erwerber.
Was kann ich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf verlangen?
Wer mit vorgeschobenem Eigenbedarf kündigt, schuldet Schadensersatz, etwa Umzugskosten und die Mehrkosten einer teureren Wohnung. Setzt der Vermieter den Bedarf nach Ihrem Auszug nicht um, muss er nach dem BGH (VIII ZR 44/16) genau und plausibel erklären, warum der Bedarf weggefallen sein soll.
Die Antworten geben eine allgemeine Orientierung. Entscheidend sind Kündigungsschreiben, Zugang, Wohndauer, benannte Bedarfsperson und Ihre konkret belegbaren Härtegründe.
