Erbrecht & Vorsorge: Entscheidungen klar festhalten

Testament, Pflichtteil, Erbfolge und Vorsorgevollmacht verständlich einordnen und formale Fehler vermeiden.

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3 Gesetzesartikel

Fristen, Muster und nächste Schritte

In 60 Sekunden verstehen
  • Gesetzliche Erbfolge, Ehegattenerbteil, Berliner Testament und die ersten Schritte nach dem Erbfall auf einer Seite.
  • Die Inhalte führen von der ersten Einordnung zu Fristen, Nachweisen und konkreten nächsten Schritten.
  • 3 passende Gesetzeserklärungen verbinden die Praxis mit den maßgeblichen Vorschriften.
  • Rechner, Muster und Checklisten sind direkt bei den passenden Themen gekennzeichnet.
Orientierung

Nachlass und Vorsorge rechtzeitig geordnet vorbereiten

Erbrechtliche Regelungen wirken oft erst in Situationen, in denen eine Korrektur nicht mehr möglich ist. Deshalb zählen klare Ziele, wirksame Form und auffindbare Dokumente. Dieser kompakte Hub verbindet die vorhandenen Ratgeber mit den zentralen Vorschriften zu Erbschaft, Testament und Pflichtteil.

Vorgehen

Ziele, Personen und Dokumente sauber trennen

Halten Sie zuerst fest, wer Vermögen erhalten und wer Entscheidungen treffen soll. Prüfen Sie anschließend, welches Instrument passt: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung. Achten Sie auf Form, Unterschrift, Aktualität, sichere Aufbewahrung und mögliche Interessenkonflikte.

  • Nachlass: Vermögen, Verbindlichkeiten, Erben und Pflichtteilsberechtigte erfassen.
  • Testament: Eigenhändigkeit, Datum, Unterschrift und eindeutige Anordnungen prüfen.
  • Vorsorge: Vollmacht und medizinische Wünsche konkret, zugänglich und widerrufbar gestalten.
Gesetzliche Erbfolge

Wer erbt ohne Testament?

Ohne wirksames Testament erben die Verwandten nach Ordnungen. Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung lebt, gehen spätere Ordnungen leer aus (§ 1930 BGB).

  • 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel. Kinder erben zu gleichen Teilen; an die Stelle eines verstorbenen Kindes treten dessen Kinder (§ 1924 BGB).
  • 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen. Leben beide Eltern, erben sie allein zu gleichen Teilen (§ 1925 BGB).
  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge, etwa Onkel, Tanten und Cousins (§ 1926 BGB).
  • Ehegatte: neben Kindern ein Viertel, neben Eltern, Geschwistern oder Großeltern die Hälfte (§ 1931 Abs. 1 BGB). In der Zugewinngemeinschaft kommt pauschal ein Viertel hinzu (§ 1371 Abs. 1 BGB) – neben Kindern erbt der Ehegatte dann die Hälfte, neben Eltern drei Viertel.
  • Bei Gütertrennung und einem oder zwei Kindern erben Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB).
  • Unverheiratete Lebensgefährten und nicht adoptierte Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht – für sie braucht es ein Testament.
Berliner Testament

Berliner Testament: Absicherung mit Bindung

Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden der gesamte Nachlass an Dritte fällt, meist an die Kinder. Im Zweifel sind diese dann Erben des zuletzt Versterbenden (§ 2269 BGB).

  • Form: Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten (§ 2265 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG). Es genügt, wenn einer es eigenhändig schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB).
  • Wechselbezüglichkeit: Verfügungen, die einer nicht ohne die des anderen getroffen hätte, stehen und fallen miteinander – bei gegenseitiger Erbeinsetzung wird das im Zweifel angenommen (§ 2270 BGB).
  • Widerruf zu Lebzeiten: nur durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten, nicht einseitig durch ein neues Testament (§ 2271 Abs. 1, § 2296 BGB).
  • Nach dem ersten Todesfall erlischt das Widerrufsrecht. Der Längerlebende ist an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden, außer er schlägt das ihm Zugewendete aus (§ 2271 Abs. 2 BGB).
  • Die Kinder sind beim ersten Erbfall enterbt und können deshalb ihren Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB).
Nach dem Erbfall

Checkliste für die ersten Wochen

Nach einem Todesfall laufen kurze Fristen. Diese Schritte haben Vorrang.

  • Testament abliefern: Wer ein Testament besitzt, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, sobald er vom Tod erfährt (§ 2259 BGB).
  • Nachlass erfassen: Konten, Immobilien, Verträge und Schulden auflisten, damit ein überschuldeter Nachlass vor Fristablauf auffällt.
  • Ausschlagung prüfen: Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, bei einem Testament nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht; sechs Monate, wenn der Erblasser nur im Ausland wohnte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB).
  • Ausschlagung erklären: gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift des Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 BGB).
  • Erbschein: Verlangen Bank oder Grundbuchamt einen Erbnachweis, erteilt das Nachlassgericht ihn auf Antrag (§ 2353 BGB).
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein eigenhändiges Testament wirksam?

Es muss grundsätzlich vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum helfen, spätere Zweifel über Reihenfolge und Gültigkeit zu vermeiden.

Wie viel erbt der Ehegatte neben Kindern?

Gesetzlich ein Viertel (§ 1931 BGB). Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich das um ein weiteres Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB), sodass der Ehegatte neben Kindern typischerweise die Hälfte erbt.

Wer kann einen Pflichtteil verlangen?

Pflichtteilsberechtigt können insbesondere Abkömmlinge, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern sein, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen ausgeschlossen wurden.

Wie lange kann man ein Erbe ausschlagen?

In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund; sechs Monate, wenn der Erblasser nur im Ausland wohnte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB). Die Erklärung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Sie bestimmt, wer in festgelegten Lebensbereichen rechtsgeschäftlich handeln darf, wenn Sie dies selbst nicht können oder wollen.

Wo sollten wichtige Dokumente liegen?

Sie müssen sicher, aktuell und im Ernstfall auffindbar sein. Je nach Dokument kommen Vertrauensperson, notarieller Weg oder amtliche Register in Betracht.

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