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§ 2303 BGB Pflichtteil: einfach erklärt

§ 2303 BGB einfach erklärt: Wer einen Pflichtteil bekommt, wie hoch er ist (die Hälfte des Erbteils) und wie er geltend gemacht wird.

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Was bedeutet § 2303 BGB für Sie?

§ 2303 BGB sichert nahen Angehörigen trotz Enterbung einen Geldanspruch: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruchsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten und – nur unter engen Voraussetzungen – die Eltern. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und ist sofort fällig; er verjährt nach 3 Jahren (bei Verletzung des Pflichtteilsanspruchs beginnend mit Kenntnis). Schenkungen des Erblassers können den Pflichtteil durch Ergänzungsansprüche wieder auffüllen.

Stand: August 2026. Allgemeine Rechtsinformation – keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Welche Regeln sind besonders wichtig?

Für die erste Einordnung kommt es vor allem auf diese Punkte an:

  • Höhe

    Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – als Geldanspruch, nicht als Sachwert.

  • Berechtigte

    Abkömmlinge, Ehegatten/Lebenspartner und (nur ohne Abkömmlinge) die Eltern.

  • Fälligkeit

    Der Anspruch ist mit dem Erbfall fällig; Erben können keine aufschiebenden Bedingungen setzen.

  • Pflichtteilsergänzung

    Schenkungen werden grundsätzlich über 10 Jahre abgeschmolzen. Bei einer Schenkung an den Ehegatten beginnt diese Frist jedoch erst mit Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 BGB).

Wie sieht das in der Praxis aus?

Beispiel: Der Erblasser enterbt seinen Sohn zugunsten einer Stiftung. Wäre der Sohn gesetzlicher Erbe zu 1/2, steht ihm ein Pflichtteil von 1/4 des Nachlasswerts als Geldsumme zu.

Häufige Fragen zu § 2303 BGB

Kann ich den Pflichtteil entziehen?

Nur bei schweren Verfehlungen nach § 2333 BGB (z. B. Straftaten gegen den Erblasser) und nur per Testament mit Angabe des Grundes.

Verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Ja, regelmäßig nach 3 Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Beeinträchtigung, spätestens nach 30 Jahren.

Werden Schenkungen angerechnet?

Ja, über § 2325 BGB grundsätzlich mit jährlicher Abschmelzung innerhalb von 10 Jahren. Bei Schenkungen an den Ehegatten läuft die Zehnjahresfrist erst ab Auflösung der Ehe, sodass auch ältere Zuwendungen relevant sein können.

Welche amtlichen Quellen wurden verwendet?

Die verlinkten Fundstellen führen direkt zu den amtlichen Gesetzestexten und – soweit im Artikel zitiert – zu den Entscheidungen der zuständigen Bundesgerichte.

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