Was bedeutet § 2247 BGB für Sie?
§ 2247 BGB erlaubt das eigenhändige Testament: handschriftlich geschrieben und unterschrieben – ohne Notar. Zwei Formfehler machen es unwirksam: nicht von Hand geschrieben oder keine Unterschrift. Ort und Datum sind keine Wirksamkeitsvoraussetzung – fehlen sie, kann das Testament aber an Beweiskraft verlieren, etwa wenn mehrere Testamente miteinander in Streit stehen. Wer maschinenschreibt oder eine nicht unterschriebene Datei hinterlässt, hat kein wirksames Testament – dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
Stand: August 2026. Allgemeine Rechtsinformation – keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welche Regeln sind besonders wichtig?
Für die erste Einordnung kommt es vor allem auf diese Punkte an:
- Handschriftlich
Der gesamte Text muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein – Maschinenschrift ist unwirksam.
- Ort & Datum
Zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber wichtig zur Feststellung der zeitlichen Rangfolge.
- Mehrere Testamente
Ein späteres Testament hebt ein früheres auf, soweit es ihm widerspricht.
- Notarielles Testament
Sicherer: beurkundet beim Notar, wird amtlich verwahrt und erspart im Grundbuchverfahren den Erbschein. Für die testamentarische Verfügung über Immobilien genügt das eigenhändige Testament – notarielle Beurkundung ist nur für Verträge unter Lebenden (z. B. Grundstückskauf, § 311b BGB) Pflicht.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Beispiel: Ein handschriftlich geschriebenes, datiertes und unterschriebenes Testament „Meine Wohnung erbt meine Nichte“ ist wirksam – es enthält aber keine Pflichtteilsklauseln, sodass enterbte nahe Angehörige ihren Pflichtteil fordern können.
Häufige Fragen zu § 2247 BGB
Was passiert, wenn das Testament nicht handschriftlich ist?
Es ist formunwirksam – es gilt die gesetzliche Erbfolge, das Schriftstück kann höchstens als Indiz für den Willen dienen.
Kann ich mein Testament selbst aufbewahren?
Ja, aber die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht ist sicherer – sie verhindert Verlust und öffnet den Zugang zum Erbschein.
Was ist der Unterschied zum notariellen Testament?
Das notarielle Testament ist beurkundet, wird amtlich verwahrt, kann Erbvertragsinhalte aufnehmen und erleichtert den Erbnachweis (kein Erbschein nötig).
Welche amtlichen Quellen wurden verwendet?
Die verlinkten Fundstellen führen direkt zu den amtlichen Gesetzestexten und – soweit im Artikel zitiert – zu den Entscheidungen der zuständigen Bundesgerichte.
- § 2247 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
- § 311b BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
