Cannabisgesetz 2026: Besitz, THC & Bußgelder
Stand 2026: 25g Besitz legal? THC-Grenzwert im Verkehr, Social Clubs, Konsumorte und aktuelle Bußgeldtabelle. Ihr aktueller Rechtscheck in 2 Minuten.
- 1Fall schildern
- 2Prüfung mit § & Urteil
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Was ist das Cannabisgesetz (CanG / KCanG)?
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt erstmals den privaten Besitz, Konsum und Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene - mit klaren Grenzen und Ausnahmen.
Wichtig: Die Legalisierung ist keine Freigabe! Es gelten strenge Regeln zu Besitzgrenzen, Anbau, Weitergabe und Jugendschutz. Verstöße können weiterhin zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein konkreter Vorfall erlaubt, bußgeldbewehrt oder strafbar ist, können Sie den Sachverhalt im KI-Rechtsassistenten prüfen und die nächsten Schritte strukturiert einordnen.
Schnellcheck: Besitz, Konsum, Anbau und Autofahren
Besitz
25 g öffentlich, 50 g am Wohnsitz als Kernwerte prüfen. Höhere Mengen können bußgeld- oder strafrechtlich relevant werden.
Eigenanbau
Bis zu 3 Pflanzen pro volljähriger Person am Wohnsitz, geschützt vor Zugriff durch Minderjährige und Dritte.
Konsumort
Schulen, Spielplätze, Jugendeinrichtungen, bestimmte Sportstätten und Fußgängerzonen-Zeiten besonders prüfen.
Straßenverkehr
THC-Grenzwert, Probezeit, Alter und Mischkonsum mit Alkohol getrennt bewerten.
Für konkrete Vorwürfe zählt die genaue Kombination aus Menge, Ort, Alter, Weitergabe, Verkehrssituation und Bundesland.
Hintergrund: Warum wurde Cannabis teillegalisiert?
Die Bundesregierung begründet die Teillegalisierung mit mehreren Zielen:
- Gesundheitsschutz verbessern: Kontrolle der Qualität und Vermeidung von verunreinigtem Schwarzmarkt-Cannabis
- Entkriminalisierung: Konsumenten sollen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden
- Organisierte Kriminalität bekämpfen: Reduktion des illegalen Drogenhandels
- Justiz entlasten: Weniger Ressourcen für Verfolgung von Bagatelldelikten
- Prävention stärken: Aufklärung statt Kriminalisierung
Das Gesetz ist zunächst befristet und wird wissenschaftlich begleitet, um die Auswirkungen auf Gesundheit, Verkehrssicherheit und Jugendschutz zu bewerten.
Was ist aktuell erlaubt?
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren folgendes:
✓ Besitz von Cannabis
- • Bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum (getrocknetes Cannabis)
- • Bis zu 50 Gramm am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
- • Insgesamt maximal 50 Gramm pro Person erlaubt
- • Überschreitung 25–30 g (öffentlich) oder 50–60 g (privat): Ordnungswidrigkeit
- • Ab 30 g (öffentlich) bzw. 60 g (privat): Straftat (Quelle: BMG)
✓ Eigenanbau zu Hause
- • Bis zu 3 Cannabispflanzen pro volljähriger Person (unabhängig vom Geschlecht der Pflanze)
- • Anbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Wohnung, Haus, Garten)
- • Jugendschutz: Pflanzen müssen vor Zugriff Dritter – insbesondere Minderjähriger – geschützt sein