Düsseldorfer Tabelle 2027: Was schon feststeht und was noch fehlt
Die Düsseldorfer Tabelle 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Bis zum 31.12.2026 gilt die Tabelle 2026 mit einem Mindestunterhalt von 486, 558 und 653 Euro. Der Mindestunterhalt für 2027 ist noch nicht festgelegt.
Absehbar ist bisher eine Stellschraube: das Kindergeld. Steigt es wie geplant auf 267 Euro, sinkt der Zahlbetrag um 4 Euro je minderjährigem Kind, solange die Tabellenbeträge gleich bleiben.
Direkt zum Vorschau-Rechner, zum Stand, zum Zeitplan oder zum Unterhaltsvorschuss. Zuletzt geprüft: 06.10.2026. Diese Seite behandelt deutsches Recht und ist keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
Die Düsseldorfer Tabelle 2027 ist am 6. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht; das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie üblicherweise im Dezember bekannt. Bis dahin gilt die Tabelle 2026. Der Mindestunterhalt 2027 steht noch aus. Geplant ist ein Kindergeld von 267 Euro, das den Zahlbetrag für sich genommen um 4 Euro senkt.
- Tabelle 2027
- noch nicht veröffentlicht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, üblicherweise im Dezember
- Mindestunterhalt 2027
- noch nicht festgelegt
- § 1612a Abs. 4 BGB; Verordnung endet mit 2026
- Gilt bis 31.12.2026
- 486 / 558 / 653 € Mindestunterhalt
- § 1 Mindestunterhaltsverordnung
- Kindergeld 2027
- 267 € geplant, nicht beschlossen
- BT-Drs. 21/8235 vom 28.09.2026
- Wirkung auf den Zahlbetrag
- − 4 € je minderjährigem Kind
- § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB, bei gleichen Tabellenbeträgen
- Gilt ab
- 01.01.2027
- neue Tabelle zum Jahreswechsel
Stand: 6. Oktober 2026 · keine Rechtsberatung
Was am 06.10.2026 feststeht
Die Tabelle 2026 gilt bis zum Jahresende. Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro (§ 1 Mindestunterhaltsverordnung), Kindergeld 259 Euro. Alle Beträge stehen auf der Seite zur Düsseldorfer Tabelle 2026.
Kindergeld 267 Euro ab Januar 2027 laut BT-Drs. 21/8235. Derselbe Entwurf hebt den Kinderfreibetrag für beide Eltern zusammen auf 7.128 Euro.
Was noch fehlt
Drei Dinge entscheiden über die Tabelle 2027, keines davon liegt vor.
- Mindestunterhalt: Das Bundesjustizministerium legt ihn alle zwei Jahre durch Verordnung fest (§ 1612a Abs. 4 BGB). Die geltende Verordnung nennt Werte bis 2026.
- Tabelle: Prozentsätze der höheren Einkommensgruppen, Einkommensgrenzen, Bedarf volljähriger Kinder, Bedarfskontrollbeträge und Selbstbehalte bestimmt das Oberlandesgericht Düsseldorf mit den anderen Oberlandesgerichten.
- Kindergeld: Bundestag und Bundesrat haben über die Erhöhung noch nicht entschieden. Bis dahin gelten 259 Euro.
Vorschau-Rechner: Zahlbetrag 2026 und 2027
Der Rechner zeigt den Zahlbetrag der Tabelle 2026 und daneben eine Vorschau für 2027. Sie wählen, ob nur das Kindergeld steigt oder zusätzlich der Mindestunterhalt nach dem Kinderfreibetrag des Entwurfs. Beides ist eine Rechnung und keine Tabelle.
Einkommensgruppen der Tabelle 2026
Annahme für 2027
Zahlbetrag 2026
428,50 € / Monat
Tabellenbetrag 558 €
Vorschau 2027
424,50 € / Monat
Tabellenbetrag unverändert
Unterschied
− 4 € / Monat
− 48 € im Jahr
Rechenweg der Vorschau
2026: 558 € − 129,50 € = 428,50 €
Was die Vorschau nicht weiß
Sie ersetzt weder die Tabelle 2027 noch eine Unterhaltsberechnung.
- Mindestunterhalt: Die zweite Annahme rechnet mit einem Existenzminimum von 7.128 Euro im Jahr. 2026 lag der Kinderfreibetrag bei 6.828 Euro, der Mindestunterhalt aber wurde aus 6.696 Euro gerechnet. Die Verordnung kann also niedriger ausfallen.
- Höhere Gruppen und Volljährige: Die Prozentsätze und Einkommensgrenzen der Gruppen 2 bis 15 sind aus der Tabelle 2026 übernommen. Für volljährige Kinder rechnet die zweite Annahme wie 2026 mit 125 Prozent der zweiten Altersstufe. Beides kann das Oberlandesgericht ändern.
- Ihr Fall: Einkommensbereinigung, Zahl der Unterhaltsberechtigten und Selbstbehalt verändern die Einstufung. Dafür gibt es den vollständigen Rechner.
Was bedeutet das für Sie?
Specter beantwortet die Frage mit Ihrem Ergebnis als Grundlage.
Kostenlos nach Anmeldung. Ihre Frage steht dann im Chat und wird erst gesendet, wenn Sie es bestätigen.
Den Unterhalt für mehrere Kinder mit Höher- oder Herabstufung und Selbstbehalt rechnet der Kindesunterhalt-Rechner nach der geltenden Tabelle.
Erste Einkommensgruppe: heute und in der Vorschau
Die erste Einkommensgruppe entspricht für Minderjährige dem Mindestunterhalt. Die Tabelle stellt den geltenden Zahlbetrag neben beide Annahmen für 2027.
Zahlbetrag in der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto)
2026: geltende Tabelle. 2027: eigene Rechnung, Kindergeld 267 € laut Entwurf, nicht beschlossen.
Seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
| Alter des Kindes | Tabellenbetrag 2026 | Zahlbetrag 2026 | 2027, nur Kindergeld | 2027, mit Mindestunterhalt |
|---|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 € | 356,50 € | 352,50 € | 383,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 558 € | 428,50 € | 424,50 € | 460,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 653 € | 523,50 € | 519,50 € | 561,50 € |
| ab 18 Jahren | 698 € | 439 € | 431 € | 476 € |
Lesebeispiel: Für ein achtjähriges Kind zahlt ein Elternteil in der ersten Gruppe heute 428,50 €. Bliebe der Tabellenbetrag bei 558 Euro und stiege nur das Kindergeld, wären es 424,50 €.
Ihre konkrete Situation
Frag Specter zu Ihrem Fall – kostenlos.
Kostenloses Konto erstellen · Keine Kreditkarte
Wann die Düsseldorfer Tabelle 2027 kommt
Die Tabelle entsteht in drei Schritten: Existenzminimum, Mindestunterhalt, Tabelle. Die Beträge der ersten Einkommensgruppe folgen für Minderjährige aus dem Mindestunterhalt; alles Weitere legt das Oberlandesgericht fest.
- Herbst 2026Der 16. Existenzminimumbericht der Bundesregierung wird erwartet; so steht es in der Begründung des Steuerentwurfs. Er nennt das sächliche Existenzminimum eines Kindes für 2027, an dem der Mindestunterhalt hängt (§ 1612a Abs. 1 BGB).
- danachDas Bundesjustizministerium legt den Mindestunterhalt für die nächsten zwei Jahre durch Verordnung fest. Der Bundesrat muss nicht zustimmen (§ 1612a Abs. 4 BGB). Die geltende Verordnung endet mit den Werten für 2026.
- 08.10.2026Der Bundestag berät in erster Lesung den Entwurf der Einkommensteuerreform. Er enthält das Kindergeld von 267 Euro ab Januar 2027.
- Dezember 2026Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht die neue Tabelle üblicherweise im Dezember für das Folgejahr, zusammen mit Selbstbehalten und Anmerkungen.
- 01.01.2027Ab diesem Tag gilt die Düsseldorfer Tabelle 2027.
Wir stellen diese Seite um, sobald der Mindestunterhalt verkündet ist. Dann stehen hier die Beträge der ersten Einkommensgruppe für 2027, einige Wochen vor der vollständigen Tabelle.
Was Sie bis zum Jahreswechsel tun sollten
Bis zum 31.12.2026 ändert sich nichts an Ihrer Zahlung. Was danach gilt, hängt davon ab, wie Ihr Unterhalt geregelt ist.
- Dynamischer Titel: Lautet der Titel auf einen Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts abzüglich des jeweiligen anteiligen Kindergeldes, folgt der Betrag zum 1. Januar den neuen Werten (§ 1612a Abs. 1 BGB). Nennt er das Kindergeld als festen Betrag, ändert sich nur der Mindestunterhalt. Der Prozentsatz bleibt.
- Fester Betrag: Ein Titel über einen festen Eurobetrag bleibt bestehen, bis er abgeändert wird. Bei gerichtlichen Entscheidungen setzt das eine wesentliche Änderung der Verhältnisse voraus (§ 238 FamFG); für Vergleiche und Jugendamtsurkunden gilt § 239 FamFG.
- Ohne Titel: Wer ohne Titel zahlt, sollte den neuen Betrag ab Januar übernehmen. Eine Urkunde über den Unterhalt nimmt das Jugendamt kostenlos auf.
- Dauerauftrag: Tragen Sie sich den Dezember ein: Die neue Tabelle erscheint kurz vor dem Jahreswechsel, der Dauerauftrag muss zum Januar passen.
Die Termine, an denen die Familienkasse das Kindergeld 2027 überweist, stehen auf der Seite Kindergeld-Auszahlungstermine 2027. Wie der Mindestunterhalt im Gesetz geregelt ist, erklärt § 1612a BGB einfach erklärt.
Unterhaltsvorschuss 2027
Der Unterhaltsvorschuss ist der Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes für ein erstes Kind (§ 2 Abs. 1 und 2 UVG). Ein höheres Kindergeld senkt ihn deshalb um den vollen Betrag, ein höherer Mindestunterhalt hebt ihn.
Unterhaltsvorschuss je Monat
2026: geltend. 2027: eigene Rechnung nach beiden Annahmen, nicht beschlossen.
Seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
| Alter des Kindes | 2026 | 2027, nur Kindergeld | 2027, mit Mindestunterhalt |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 227 € | 219 € | 250 € |
| 6 bis 11 Jahre | 299 € | 291 € | 327 € |
| 12 bis 17 Jahre | 394 € | 386 € | 428 € |
Häufige Fragen zur Düsseldorfer Tabelle 2027
Gibt es die Düsseldorfer Tabelle 2027 schon?
Nein, am 6. Oktober 2026 ist sie noch nicht veröffentlicht.
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt die Düsseldorfer Tabelle 2026 mit einem Mindestunterhalt von 486, 558 und 653 Euro. Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht die neue Tabelle üblicherweise im Dezember.
Vorher muss das Bundesjustizministerium den Mindestunterhalt für 2027 durch Verordnung festlegen; auch das steht noch aus.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2027?
Das steht noch nicht fest. Die Mindestunterhaltsverordnung nennt nur Werte bis 2026: 486 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren.
Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes. Rechnet man mit dem Kinderfreibetrag von 7.128 Euro, den der Entwurf der Einkommensteuerreform für 2027 ansetzt, ergäben sich 517, 594 und 695 Euro. Das ist eine Rechnung und kein amtlicher Wert; die Verordnung kann niedriger ausfallen.
Sinkt der Unterhalt 2027, wenn das Kindergeld steigt?
Für sich genommen ja; unter dem Strich entscheidet der neue Mindestunterhalt.
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen, bei volljährigen das volle (§ 1612b Abs. 1 BGB). Steigt das Kindergeld wie geplant von 259 auf 267 Euro, sind das 4 Euro weniger Zahlbetrag je minderjährigem und 8 Euro je volljährigem Kind.
Steigt der Tabellenbetrag gleichzeitig um mehr als 4 Euro, wird der Zahlbetrag für Minderjährige höher; steigt er um weniger, sinkt er.
Muss ich meinen Unterhaltstitel 2027 ändern lassen?
Soweit der Titel dynamisch formuliert ist, nicht.
Lautet er auf einen Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts, folgt der Betrag dem neuen Mindestunterhalt (§ 1612a Abs. 1 BGB). Das Kindergeld folgt nur, wenn der Titel das jeweilige Kindergeld abzieht und keinen festen Betrag nennt; der titulierte Prozentsatz selbst bleibt.
Ein Titel über einen festen Eurobetrag bleibt dagegen unverändert, bis er abgeändert wird. Bei gerichtlichen Entscheidungen setzt das eine wesentliche Änderung der Verhältnisse voraus (§ 238 FamFG); für Vergleiche und Jugendamtsurkunden gilt § 239 FamFG.
Was ändert sich 2027 beim Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist der Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes für ein erstes Kind (§ 2 UVG). 2026 sind das 227, 299 und 394 Euro.
Stiege nur das Kindergeld auf 267 Euro, wären es je 8 Euro weniger. Wie hoch der Vorschuss 2027 tatsächlich ist, entscheidet sich erst mit dem neuen Mindestunterhalt.
Ab wann muss ich nach der neuen Tabelle zahlen?
Die neue Tabelle gilt ab dem 1. Januar 2027, sobald sie veröffentlicht ist.
Bis dahin bleibt es bei den Beträgen der Tabelle 2026. Wer nach einem dynamischen Titel oder ohne Titel zahlt, rechnet den neuen Betrag zum Jahreswechsel aus; ein Titel über einen festen Betrag gilt weiter, bis er abgeändert ist.
Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Leitlinie, an der sich die Familiengerichte orientieren.
Fazit
Für 2027 gibt es noch keine Tabelle und keinen Mindestunterhalt; sicher ist nur, dass bis Ende Dezember die Tabelle 2026 gilt. Kommt das höhere Kindergeld, sinkt der Zahlbetrag für sich genommen leicht. Ob er unter dem Strich steigt, entscheidet die Verordnung zum Mindestunterhalt.
Unterhalt für Ihren Fall berechnen lassen
Specter bereinigt das Einkommen, stuft nach der Tabelle ein und prüft, ob ein bestehender Titel angepasst werden kann. Der Rechner oben funktioniert ohne Anmeldung.
Hinweis: Diese Seite liefert allgemeine rechtliche Information und Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 6. Oktober 2026.
Amtliche Quellen
- Düsseldorfer Tabelle – Übersicht und aktuelle Tabelle
- § 1 Mindestunterhaltsverordnung – Mindestunterhalt 2025 und 2026
- § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
- § 1612b BGB – Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
- BT-Drs. 21/8235 vom 28.09.2026 – Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Gesetzentwurf der Bundesregierung, nicht beschlossen)
- § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes
- § 2 UVG – Umfang der Unterhaltsleistung
- § 238 FamFG – Abänderung gerichtlicher Entscheidungen
- § 239 FamFG – Abänderung von Vergleichen und Urkunden

