Was bedeutet § 1612a BGB für Sie?
§ 1612a BGB garantiert minderjährigen Kindern einen Mindestunterhalt – gestaffelt nach Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17 Jahre) und Die Beträge werden durch Rechtsverordnung regelmäßig angepasst (2026: 486 € / 558 € / 653 € je Altersstufe). Der Mindestunterhalt gilt nur für minderjährige Kinder – für Volljährige gelten eigene Regeln. Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet. Wer mehr verdient, zahlt nach der Düsseldorfer Tabelle – der Mindestunterhalt ist dabei nur die unterste Einkommensgruppe.
Stand: August 2026. Allgemeine Rechtsinformation – keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welche Regeln sind besonders wichtig?
Für die erste Einordnung kommt es vor allem auf diese Punkte an:
- Beträge 2026
Nur minderjährige Kinder – 0–5: 486 €, 6–11: 558 €, 12–17: 653 € je Monat (2026). Für volljährige Kinder gelten die Bedarfsregeln des § 1610 BGB mit der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.
- Kindergeld
Die Hälfte des Kindergelds wird auf den Barunterhalt angerechnet (2026: 259 € je Kind).
- Düsseldorfer Tabelle
Der Mindestunterhalt entspricht der 1. Einkommensgruppe; höhere Einkommen rücken in höhere Gruppen.
- Regelmäßige Anpassung
Der Mindestunterhalt leitet sich aus dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum minderjähriger Kinder ab; die konkreten Beträge bestimmt die Mindestunterhaltsverordnung.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Beispiel: Ein 10-jähriges Kind – Mindestunterhalt 558 €, abzüglich 129,50 € halbem Kindergeld, ergibt einen Barunterhaltsbetrag von 428,50 € (bei Einkommensgruppe 1).
Häufige Fragen zu § 1612a BGB
Gilt der Mindestunterhalt auch für volljährige Kinder?
Nein – § 1612a BGB betrifft nur minderjährige Kinder (3 Altersstufen). Für volljährige Kinder gelten eigene Bedarfs- und Anrechnungsregeln (4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle).
Kann ich unter dem Mindestunterhalt bleiben?
Nur bei eigener Leistungsunfähigkeit unter den Selbstbehaltsgrenzen – sonst besteht ein Anspruch auf den Mindestbetrag.
Wird der Mindestunterhalt automatisch erhöht?
Ein dynamischer Titel, der einen Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts nennt, passt sich automatisch an. Nur ein statischer Titel über einen festen Eurobetrag muss für eine Erhöhung regelmäßig geändert oder abgeändert werden.
Welche amtlichen Quellen wurden verwendet?
Die verlinkten Fundstellen führen direkt zu den amtlichen Gesetzestexten und – soweit im Artikel zitiert – zu den Entscheidungen der zuständigen Bundesgerichte.
- § 1612a BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
- § 1610 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
