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§ 355 BGB Widerrufsrecht: einfach erklärt

§ 355 BGB einfach erklärt: 14 Tage Widerrufsfrist, Beginn der Frist, verlängerte Fristen bei fehlender Belehrung und die Widerrufserklärung.

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Was bedeutet § 355 BGB für Sie?

§ 355 BGB verankert das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Für viele Verträge (Fernabsatz, außerhalb von Geschäftsräumen) gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Beginnt die Frist nicht ordnungsgemäß, weil die Widerrufsbelehrung fehlt, verlängert sie sich auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Der Widerruf ist per Textform möglich – die E-Mail genügt, die Frist gilt als gewahrt, wenn die Erklärung rechtzeitig abgesendet wird.

Stand: August 2026. Allgemeine Rechtsinformation – keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Welche Regeln sind besonders wichtig?

Für die erste Einordnung kommt es vor allem auf diese Punkte an:

  • 14 Tage

    Widerrufsfrist bei Fernabsatz- und Haustürverträgen; beginnt ab Erhalt der Ware bzw. Vertragsschluss.

  • Belehrung

    Fehlt die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.

  • Textform

    Widerruf per Brief, Fax oder E-Mail – die rechtzeitige Absendung genügt.

  • Rückabwicklung

    Zahlungen sind grundsätzlich binnen 14 Tagen zurückzugewähren. Beim Warenkauf darf der Händler die Erstattung jedoch bis zum Rückerhalt der Ware oder bis zum Versandnachweis zurückhalten (§ 357 Abs. 4 BGB).

Wie sieht das in der Praxis aus?

Beispiel: Der Online-Händler liefert am 1. Juni – die Widerrufsfrist endet am 15. Juni. Schickt der Kunde am 15. Juni per E-Mail den Widerruf ab, ist die Frist gewahrt.

Häufige Fragen zu § 355 BGB

Welche Verträge kann ich widerrufen?

Typischerweise Online-Käufe, Haustür- und Telefonverträge, Verbraucherdarlehen; ausgenommen sind z. B. versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung und maßgefertigte Ware.

Muss ich für den Widerruf ein Formular nutzen?

Nein, eine freie Textform genügt – das Musterformular des Händlers ist optional, aber bequem.

Wer trägt die Rücksendekosten?

Der Händler kann sie dem Verbraucher auferlegen, wenn er rechtzeitig darauf hingewiesen hat; sonst trägt er sie selbst.

Welche amtlichen Quellen wurden verwendet?

Die verlinkten Fundstellen führen direkt zu den amtlichen Gesetzestexten und – soweit im Artikel zitiert – zu den Entscheidungen der zuständigen Bundesgerichte.

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