Was bedeutet § 438 BGB für Sie?
§ 438 BGB regelt, wie lange kaufrechtliche Mängelansprüche geltend gemacht werden können: Regelmäßig 2 Jahre ab Ablieferung der Sache. Fünf Jahre gelten beim Kauf eines Bauwerks sowie einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Bei gebrauchten Sachen im Verbrauchsgüterkauf darf auf mindestens 1 Jahr nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 476 Abs. 2 BGB verkürzt werden. Für Werk- und Bauleistungen gelten dagegen insbesondere § 634a BGB und eigene Regeln.
Stand: August 2026. Allgemeine Rechtsinformation – keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welche Regeln sind besonders wichtig?
Für die erste Einordnung kommt es vor allem auf diese Punkte an:
- 2 Jahre
Regelmäßige Verjährungsfrist für Sachmängel ab Übergabe der Ware.
- Gebrauchtware
Eine Verkürzung auf mindestens 1 Jahr ist möglich, wenn der Verbraucher vor seiner Vertragserklärung eigens informiert wird und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB). Eine Individualaushandlung verlangt das Gesetz nicht.
- Bauwerke
5 Jahre beim Kauf eines Bauwerks und bestimmter Baustoffe, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangel verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bauleistungen sind davon zu unterscheiden.
- Hemmung und Neubeginn
Verhandlungen können die Verjährung nach § 203 BGB hemmen; ein Anerkenntnis kann sie nach § 212 BGB neu beginnen lassen. Ein Nacherfüllungsversuch allein bewirkt nicht automatisch in jedem Fall Hemmung oder Neubeginn; besondere Verbraucherschutzregeln wie § 475e BGB bleiben unberührt.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Beispiel: Ein Laptop wird am 10. März 2026 geliefert – die 2-jährige Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe und endet am 10. März 2028. Eine Reklamation im Dezember 2028 wäre bereits verjährt.
Häufige Fragen zu § 438 BGB
Wird die Gewährleistung durch Reparaturen verlängert?
Seit dem 31. Juli 2026 gilt das „Recht auf Reparatur“ für neue Kaufverträge: Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist die Nachbesserung (Reparatur) gewählt, verlängert sich die Frist für den reparierten Teil um 12 Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Für ältere Kaufverträge gilt die Verlängerung nicht.
Gilt die Beweislastumkehr länger als 12 Monate?
Nein, in den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Händler, danach müssen Sie das Vorliegen des Mangels beweisen.
Kann der Händler die Gewährleistung ausschließen?
Bei Neuware gegenüber Verbrauchern nicht – gesetzliche Gewährleistungsrechte können nicht abbedungen werden.
Welche amtlichen Quellen wurden verwendet?
Die verlinkten Fundstellen führen direkt zu den amtlichen Gesetzestexten und – soweit im Artikel zitiert – zu den Entscheidungen der zuständigen Bundesgerichte.
- § 438 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
- § 476 Abs. 2 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
- § 634a BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
- § 203 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
- § 212 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
- § 475e BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Quelle: Gesetze im Internet
