Tech & Compliance · Stand 2026

EU-KI-Verordnung 2026: Roadmap zur Compliance

Der AI Act tritt stufenweise in Kraft. Wir erklären, welche Unternehmen jetzt handeln müssen, wie Risikoklassen definiert werden und welche Dokumentationspflichten gelten.

2. Februar 2025

Kapitel I und II sowie die meisten Verbote des Artikels 5 gelten. Die neuen Verbote nach Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben ba und bb sowie die ergänzenden Absätze 1a und 1b gelten erst ab 2. Dezember 2026.

2. August 2025

Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V mit den GPAI-Modellpflichten, Kapitel VII und XII sowie Artikel 78 gelten grundsätzlich; Artikel 101 ist ausgenommen. Für vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle gilt die Übergangsfrist bis 2. August 2027.

2. August 2026

Die allgemeine Anwendung beginnt; die Transparenzpflichten nach Artikel 50 greifen grundsätzlich. Die zentralen Hochrisiko-Pflichten nach Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten für Anhang III ab 2. Dezember 2027 und für Anhang I ab 2. August 2028.

Zeitplan & Übergangsfristen

Der AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft. Kapitel I und II gelten grundsätzlich seit 2. Februar 2025; die neuen Verbote nach Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben ba und bb sowie die ergänzenden Absätze 1a und 1b gelten erst ab 2. Dezember 2026. Seit 2. August 2025 gelten Kapitel V mit den GPAI-Modellpflichten sowie die in Artikel 113 genannten Governance- und Sanktionskapitel; vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle haben nach Artikel 111 Absatz 3 bis 2. August 2027 Zeit. Die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme nach Artikel 50 greifen grundsätzlich ab 2. August 2026; für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, gilt für Artikel 50 Absatz 2 die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Die zentralen Hochrisiko-Pflichten gelten für Anhang III ab 2. Dezember 2027 und für Anhang I ab 2. August 2028. Bereits vorher in Verkehr gebrachte Hochrisiko-Systeme fallen nach Artikel 111 Absatz 2 grundsätzlich nur bei wesentlicher Änderung unter Kapitel III; für Systeme zur Verwendung durch Behörden gilt spätestens der 2. August 2030.

Risikoklassen verstehen

Die Einteilung in „minimal“, „begrenzt“, „hoch“ und „verboten“ dient hier nur als redaktionelle Orientierung. Der AI Act arbeitet mit konkreten Verboten, Transparenzpflichten, Hochrisiko-Kategorien und Regeln für GPAI-Modelle. Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III umfassen beispielsweise bestimmte HR-Anwendungen und kritische Infrastruktur; Produkte oder Sicherheitsbauteile nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I können etwa Medizinprodukte betreffen. Für sie gelten die einschlägigen Kapitel-III-Pflichten nach den genannten Anwendungsdaten. GPAI-Modelle unterliegen dagegen den eigenständigen Pflichten des Kapitels V; das ist von den System-Transparenzpflichten nach Artikel 50 zu trennen.

Compliance-Checklist 2026

  1. Inventarisierung: Welche KI-Systeme laufen im Unternehmen? Welche Einordnung nach dem AI Act ist einschlägig? Die Begriffe „minimal“, „begrenzt“, „hoch“ und „verboten“ dienen hier nur als redaktionelle Orientierung.
  2. Daten-Governance bei Hochrisiko-KI: Trainings- und Evaluationsverfahren dokumentieren, Bias- und Qualitätsmetriken festhalten.
  3. Technische Doku & Logs: Die in Artikel 18 genannten Unterlagen zehn Jahre bereithalten; automatisch erzeugte Hochrisiko-Protokolle nach Artikel 19 grundsätzlich mindestens sechs Monate aufbewahren.
  4. Menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI: Verantwortlichkeiten definieren, Schulungen dokumentieren und geeignete Eingriffs- oder Abschaltmöglichkeiten vorsehen.
  5. Vertragsupdate als Compliance-Empfehlung: Lieferanten- und Kundenverträge mit KI-spezifischen Garantien und Haftungsregeln ergänzen.

Technische Dokumentation & Logging

Hochrisiko-KI benötigt – soweit die einschlägigen Kapitel-III-Pflichten anwendbar sind – technische Unterlagen mit Zweckbeschreibung, Trainings- und Testverfahren, Modellarchitektur und Evaluierungsmetriken. Die in Artikel 18 genannten Unterlagen hält der Anbieter zehn Jahre bereit; automatisch erzeugte Protokolle bewahrt er nach Artikel 19 grundsätzlich mindestens sechs Monate auf, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen. Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen nach Artikel 53 unter anderem eine Urheberrechtsstrategie auf den Weg bringen und eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen; für Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Pflichten nach Artikel 55. Ein zentrales Model-Register und konsequente Versionsdokumentation können dabei als interne Compliance-Maßnahmen sinnvoll sein.

Vertrags- und Haftungsfragen

Anbieter und Nutzer sollten Haftungsregelungen prüfen, etwa zu Trainingsdaten, Auditrechten, Notfallprozessen und Support-Leveln; konkrete Vertragsklauseln sind dabei eine Compliance-Empfehlung und keine pauschale Vertragsvorgabe des AI Act. Für Hochrisiko-KI gelten einschlägige Pflichten zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und zur Überwachung. Bußgelder reichen bei Verstößen gegen die Verbote des Artikels 5 bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres; für andere Verstöße gelten nach Artikel 99 niedrigere Höchstgrenzen.

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FAQ zur EU-KI-Verordnung

Welche Systeme gelten als Hochrisiko-KI?

Dazu zählen u. a. bestimmte KI-Systeme im HR-Bereich, bei Kreditwürdigkeitsprüfungen und in kritischer Infrastruktur. Die Einstufung richtet sich nach Artikel 6 sowie den Anhängen I und III. Die zentralen Hochrisiko-Pflichten gelten für Anhang III ab 2. Dezember 2027 und für Anhang I ab 2. August 2028; Registrierungspflichten nach Artikel 49 gelten nur, soweit einschlägig.

Was müssen Anbieter von GPAI-Modellen beachten?

Der AI Act spricht von Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modelle). Sie müssen u. a. technische Modelldokumentation für das Büro für Künstliche Intelligenz und zuständige Behörden auf Anfrage bereithalten, Informationen für nachgelagerte Anbieter bereitstellen, eine Urheberrechtsstrategie auf den Weg bringen und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die Verbote des Artikels 5 bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für andere Verstöße gelten niedrigere Höchstgrenzen nach Artikel 99.