Was seit dem 29.07.2026 gilt
Die frühere 65%-EE-Vorgabe des § 71 GEG ist aufgehoben. Mit ihr sind auch die Folgeregelungen (§§ 71a bis 71p sowie §§ 72, 73 GEG) sowie die daran gekoppelten Übergangsfristen entfallen – einschließlich der Frist für Kommunen über 100.000 Einwohner, die zuvor vom 01.07.2026 auf den 01.11.2026 verschoben worden war und durch die Aufhebung gegenstandslos ist. Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen dürfen damit wieder ohne festen Erneuerbaren-Anteil eingebaut werden.
An die Stelle der starren Quote tritt ein Optionenkatalog (§ 42 GModG) sowie die sogenannte Bio-Treppe (§ 43 GModG): Für neu eingebaute fossile Heizungen steigt der Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise – 10 % ab dem 01.01.2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Wer jetzt eine fossile Heizung einbaut, sollte diese Folgekosten einkalkulieren.
Die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (§ 4 WPG) bleibt davon unberührt und läuft weiter; sie löst seit der Aufhebung des § 71 GEG jedoch keine unmittelbare Austauschpflicht für Bestandsgebäude mehr aus.
Kommunale Wärmeplanung & Technologiepfade
Wärmepläne definieren künftig Gebiete für Fernwärmeausbau, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen. Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Objekt in ein künftiges Netzgebiet fällt und ob Übergangslösungen (H2-ready, Hybridanlagen, Wärmepumpen) wirtschaftlich bleiben. Förderfähige Investitionen konzentrieren sich auf Wärmepumpen, Biomasse sowie Anschluss an Wärmenetze; für Härtefälle sind Technologieoffenheit und Übergangsfristen möglich.
Kostenumlage und Mieterkommunikation
Modernisierungskosten dürfen nach § 559 BGB mit bis zu 8 % jährlich auf die Miete umgelegt werden. Förderbeträge und steuerliche Vorteile müssen angerechnet werden; die mietrechtlichen Kappungsgrenzen (2/3-Euro-Schwelle) bleiben bestehen. Transparente Informationsschreiben, rechtzeitig angekündigte Baumaßnahmen und nachvollziehbare Berechnungen verhindern formelle Fehler und Streitigkeiten.
Checkliste Umsetzung
- Kommunale Wärmeplanung prüfen: Liegt ein Fernwärmegebiet oder eine H2-Strategie vor?
- Gebäudeanalyse starten: Energieberater beauftragen, hydraulischer Abgleich, Vorlauftemperaturen erfassen.
- Finanzierung & Förderung: Für KfW 458 eine BzA einholen, den Vertrag mit Förderbedingung schließen und den Antrag im KfW-Portal vor Vorhabenbeginn stellen.
- Mieterkommunikation: Modernisierungsankündigung rechtzeitig versenden, Kostentragung transparent machen.
- WEG-Beschlüsse: Sonderumlagen, Förderanträge und Lieferverträge rechtssicher dokumentieren.
