Haustiere in der Mietwohnung Was erlaubt ist – mit Vorlage für die Erlaubnis
Hund, Katze oder Hamster: was der Vermieter verbieten darf, welche Klauseln unwirksam sind und wie Sie die Erlaubnis sauber einholen.
Kleintiere: ohne Erlaubnis
Fische, Vögel, Hamster und Schildkröten im Käfig oder Becken gehören zum normalen Wohnen.
Hund und Katze: kein Pauschalverbot
„Keine Hunde und Katzen“ im Formularvertrag ist unwirksam. Es wird im Einzelfall abgewogen.
Zwei Vorlagen zum Kopieren
Antrag an den Vermieter und Erlaubniserklärung zum Unterschreiben.
Haustiere im Mietrecht: die kurze Antwort
Ob Sie ein Tier halten dürfen, hängt von der Tierart und von Ihrem Mietvertrag ab. Der BGH hat dazu zwei Grundsatzurteile gefällt: Kleintiere in geschlossenen Behältnissen sind immer erlaubt (VIII ZR 340/06), und ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen ist unwirksam (VIII ZR 168/12).
Stand: 27.09.2026
| Tierart | Erlaubnis nötig? | Was gilt |
|---|---|---|
| Kleintiere in Käfig, Becken oder Terrarium (Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten) | Nein | Gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch; eine Klausel, die auch dafür die Zustimmung verlangt, ist unwirksam (BGH VIII ZR 340/06). |
| Hund oder Katze | Je nach Vertrag | Pauschalverbot unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Ohne wirksame Regelung entscheidet eine Abwägung im Einzelfall – fragen Sie vorher schriftlich. |
| Andere Tiere (z. B. große Reptilien, mehrere Hunde) | Ja, in der Regel | Keine Kleintiere: Es gilt ebenfalls die Abwägung nach Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere. Für bestimmte Hunde gelten zusätzlich die Hundegesetze der Länder. |
Hund oder Katze: Was in der Abwägung zählt
Fehlt eine wirksame Regelung, gehört die Haltung von Hund oder Katze zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn eine Abwägung im Einzelfall zu Ihren Gunsten ausfällt. Eine schematische Lösung gibt es nicht. Der BGH nennt diese Punkte (VIII ZR 168/12):
- Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere
- Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses
- Anzahl, Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn
- Anzahl und Art anderer Tiere im Haus und die bisherige Handhabung durch den Vermieter
- besondere Bedürfnisse des Mieters, etwa bei einem Blinden-, Behindertenbegleit- oder Therapiehund
Umgekehrt muss der Vermieter eine Hunde- oder Katzenhaltung nicht in jedem Fall erlauben. Die Abwägung findet auch statt, wenn der Vermieter auf Unterlassung klagt.
Mietvertrag: Welche Haustier-Klausel hält?
„Der Mieter darf keine Hunde und Katzen halten.“
Unwirksam – verbietet ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall (BGH VIII ZR 168/12).
„Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“
Unwirksam – nimmt andere Kleintiere wie Hamster und Schildkröten nicht aus (BGH VIII ZR 340/06).
Tierhaltung nur mit Erlaubnis, die im freien Ermessen des Vermieters steht (ohne Ausnahme für Kleintiere)
Unwirksam – für einen solchen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt sieht der BGH kein berechtigtes Interesse (so zusammengefasst in VIII ZR 168/12).
Kleintiere frei, Hunde und Katzen nur mit Zustimmung nach Abwägung im Einzelfall
Entspricht dem Maßstab des BGH. Zu genau dieser Formulierung gibt es in den genannten Urteilen keine Entscheidung.
Keine Regelung im Vertrag
Kleintiere erlaubt; bei Hund und Katze entscheidet die Abwägung (BGH VIII ZR 340/06).
Ist eine Klausel unwirksam, gilt nicht etwa eine abgeschwächte Fassung, sondern die gesetzliche Regel – also die Abwägung im Einzelfall.
Vorlage 1: Antrag auf Erlaubnis für Hund oder Katze
Fragen Sie vor dem Einzug des Tiers und so, dass Sie den Zugang nachweisen können. Konkrete Angaben zu Tier, Größe und Haltung erleichtern dem Vermieter die Entscheidung.
Vorlage 2: Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung
Diese Erklärung kann der Vermieter ausfüllen und unterschreiben. So ist später klar, für welches Tier die Erlaubnis gilt und welche Auflagen vereinbart wurden.
Vorlagen zur Orientierung. Passen Sie sie an Ihren Fall an; keine Rechtsberatung.
Sie möchten untervermieten?
Für einen Teil der Wohnung haben Sie bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB), seit dem BGH-Urteil vom 28.01.2026 aber nicht für eine Untervermietung mit Gewinn. Alles dazu, mit Musterantrag und Gewinn-Check: Untervermietung: Erlaubnis beantragen.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter Haustiere im Mietvertrag verbieten?
Nicht pauschal. Eine Formularklausel, nach der der Mieter „keine Hunde und Katzen“ halten darf, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12). Ob Hund oder Katze erlaubt sind, entscheidet dann eine Abwägung im Einzelfall. Kleintiere in geschlossenen Behältnissen gehören ohnehin zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Brauche ich für Kleintiere eine Erlaubnis?
Nein. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten und andere Kleintiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, dürfen Sie ohne Zustimmung halten. Eine Klausel, die auch dafür die Zustimmung des Vermieters verlangt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZR 340/06).
Muss der Vermieter eine Katze oder einen Hund erlauben?
Nicht in jedem Fall. Gibt es keine wirksame Regelung, wird abgewogen: Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Größe und Lage der Wohnung, Interessen der Nachbarn, andere Tiere im Haus, die bisherige Handhabung des Vermieters und besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH VIII ZR 168/12). Fällt die Abwägung zu Ihren Gunsten aus, gehört die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Gibt es eine Vorlage für die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, auf dieser Seite finden Sie zwei Vorlagen zum Kopieren: einen Antrag des Mieters auf Erlaubnis zur Hunde- oder Katzenhaltung und eine Erlaubniserklärung, die der Vermieter unterschreiben kann. Passen Sie Tierart, Anzahl und Auflagen an Ihren Fall an.
Wo finde ich die Regeln zur Untervermietung?
Die Untervermietung erklären wir ausführlich auf der Seite „Untervermietung“ unter /untervermietung – mit Musterantrag und dem Gewinn-Check nach dem BGH-Urteil vom 28.01.2026 (VIII ZR 228/23).
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und die Hausordnung und stellen Sie Anfragen schriftlich und nachweisbar.
Quellen
- BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12 (Hunde- und Katzenverbot) und Pressemitteilung Nr. 47/2013
- BGH, Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZR 340/06 (Kleintiere, Zustimmungsvorbehalt)
- § 535 BGB – vertragsgemäßer Gebrauch
- § 307 BGB – Inhaltskontrolle von Formularklauseln
- § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
