Direkte Einordnung
Welche Regel gilt für Ihre Miete in Leipzig?
Der städtische Durchschnitt ist nicht automatisch die zulässige Miete Ihrer Wohnung. Entscheidend ist zuerst, ob Ihr Vermieter die laufende Miete erhöhen will oder ob Sie einen neuen Mietvertrag prüfen. Danach wird die konkrete Wohnung im Mietspiegel eingeordnet – anhand von Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung.
Laufender Mietvertrag
Bei einer normalen Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen Vergleichsmiete, Begründung, Wartefrist und Kappungsgrenze zusammen passen. In Leipzig gilt eine Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.
Neuer Mietvertrag
In Leipzig gilt die Mietpreisbremse: Die Ausgangsmiete liegt grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Vormiete, Neubau und umfassende Modernisierung können Ausnahmen auslösen.
Überschlägige Beispiele
So unterscheiden sich die beiden Grenzen
Bestandsmiete: Kappungsgrenze
700 € Nettokaltmiete × 1,15 = höchstens 805,00 € nach der Prozentgrenze. Liegt die Vergleichsmiete darunter, ist bereits dort Schluss.
Neuvertrag: Mietpreisbremse
8,00 €/m² Vergleichsmiete × 1,10 = grundsätzlich 8,80 €/m². Vor einer Forderung müssen jedoch Vertragsbeginn und mögliche gesetzliche Ausnahmen geprüft werden.
Die Beispiele zeigen nur den Rechenweg. Sie ersetzen weder das konkrete Mietspiegelfeld noch die Prüfung des Schreibens oder Vertrags.
Schritt für Schritt
So prüfen Sie Ihren Fall in Leipzig
- 1
Zuerst unterscheiden: Für eine laufende Erhöhung nach § 558 BGB prüfen Sie Vergleichsmiete, Fristen und Kappungsgrenze. Index- und Staffelmieten sowie Modernisierungs- und Betriebskostenanpassungen folgen eigenen Regeln. Die 10-%-Mietpreisbremse betrifft dagegen grundsätzlich die Anfangsmiete eines neuen Vertrags.
- 2
Bei einer Bestandsmieterhöhung nach § 558 BGB muss die Miete bei Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert sein; das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen. In Leipzig gilt zusätzlich höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren und nie mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete. Bei Zustimmung wird die erhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang geschuldet.
- 3
Bei einer Neuvermietung: Die SächsMPBVO gilt in Leipzig vom 01.01.2026 bis 30.06.2027. Grundsätzlich darf die Anfangs-Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vormiete, eine erstmals nach dem 01.10.2014 genutzte und vermietete Wohnung sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung müssen gesondert geprüft werden. Für die Rückforderung überzahlter Miete ist grundsätzlich eine Rüge nach § 556g BGB erforderlich.
- 4
Im offiziellen Rechner die Straße eingeben; Wohnlage und Lagefaktor werden automatisch zugeordnet. Danach Wohnfläche, Baujahr, Erneuerung und Ausstattungsmerkmale anhand von Mietvertrag, Übergabeunterlagen und Wohnungsbeschreibung prüfen.
- 5
Der Mietspiegel 2025–2027 ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er ordnet Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung in einen Mittelwert und eine Spanne ein; die gesamtstädtische Durchschnittsmiete von 6,56 €/m² ist kein Ergebnis für jede einzelne Wohnung.
- 6
Für Mietverträge, die vor dem 01.07.2025 geschlossen wurden, ist der damals geltende Mietspiegel maßgeblich; der aktuelle Rechner rechnet nur mit dem Mietspiegel 2025–2027. Die SächsKappGrVO gilt vom 01.07.2025 bis 30.06.2027.
Vor dem Rechner
Diese Angaben sollten Sie bereithalten
- Mietvertrag, aktuelle Nettokaltmiete und Vertragsbeginn
- Mieterhöhungsschreiben sowie Datum der letzten Erhöhung
- Adresse, Wohnfläche, Baujahr und Wohnlage der Wohnung
- Ausstattung, Modernisierungen und Ergebnis des offiziellen Rechners
Das können Sie fragen
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Lokale Eckdaten
Mietspiegel und zuständiger Gerichtsbezirk
- Qualifizierter Mietspiegel Leipzig 2025–2027 (gültig 01.07.2025–30.06.2027)
- gesamtstädtische Durchschnittsmiete 6,56 €/m²
- Kappungsgrenze für Bestandsmieten 15 % in 3 Jahren (SächsKappGrVO bis 30.06.2027)
- Mietpreisbremse für neue Mietverträge im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich höchstens 10 % über der Vergleichsmiete (SächsMPBVO bis 30.06.2027).
Amtsgericht Leipzig / Landgericht Leipzig
Passende Vertiefung
Checklisten und Muster für den nächsten Schritt
Amtliche Grundlagen
Quellen für Leipzig
- Mietspiegel Leipzig 2025–2027 (Stadt Leipzig)
- Broschüre Leipziger Mietspiegel 2025–2027
- Mietspiegelrechner Leipzig (Stadt Leipzig)
- Mietpreisbremse in Leipzig (Stadt Leipzig)
- Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (gültig ab 2026)
- Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung 2025–2027
- § 558 BGB – Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete
- § 558b BGB – Zustimmung und Wirksamwerden
- § 556d BGB – Mietpreisbremse bei Mietbeginn
- § 556g BGB – Rüge und Rückforderung
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