Berlin · Mietrecht

Mietrecht Berlin 2026: Mietspiegel, Mieterhöhung & Mietpreisbremse

Berlin prüft Mieten seit 28.05.2026 mit dem qualifizierten Mietspiegel 2026. Für Mieterhöhungen gilt die 15-%-Kappungsgrenze, für neue Verträge die Mietpreisbremse im ganzen Stadtgebiet bis 31.12.2029.

Ø Nettokaltmiete (Mietspiegel)

7,71 €/m²

Median im Berliner Mietspiegel 2026

Mietspiegel

Qualifiziert (28.05.2026)

rund 1,6 Mio. Wohnungen, rund 17.000 Datensätze

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % / 3 Jahre

Kappungsgrenzen-Verordnung bis 10.05.2028

Mietpreisbremse (Neuvertrag)

max. 10 % über Vergleichsmiete

ganz Berlin, 01.01.2026 bis 31.12.2029

Von SpecterAI Redaktion

Direkte Einordnung

Welche Regel gilt für Ihre Miete in Berlin?

Berlin, Berlin

Der städtische Durchschnitt ist nicht automatisch die zulässige Miete Ihrer Wohnung. Entscheidend ist zuerst, ob Ihr Vermieter die laufende Miete erhöhen will oder ob Sie einen neuen Mietvertrag prüfen. Danach wird die konkrete Wohnung im Mietspiegel eingeordnet – anhand von Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung.

Mietspiegel•2026 · 28.5.2026Mietpreisbremse•gültig bis 31.12.2029Kappungsgrenze•15 % · bis 10.5.2028
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Laufender Mietvertrag

Bei einer normalen Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen Vergleichsmiete, Begründung, Wartefrist und Kappungsgrenze zusammen passen. In Berlin gilt eine Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.

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Neuer Mietvertrag

In Berlin gilt die Mietpreisbremse: Die Ausgangsmiete liegt grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Vormiete, Neubau und umfassende Modernisierung können Ausnahmen auslösen.

Überschlägige Beispiele

So unterscheiden sich die beiden Grenzen

Bestandsmiete: Kappungsgrenze

700 € Nettokaltmiete × 1,15 = höchstens 805,00 € nach der Prozentgrenze. Liegt die Vergleichsmiete darunter, ist bereits dort Schluss.

Neuvertrag: Mietpreisbremse

8,00 €/m² Vergleichsmiete × 1,10 = grundsätzlich 8,80 €/m². Vor einer Forderung müssen jedoch Vertragsbeginn und mögliche gesetzliche Ausnahmen geprüft werden.

Die Beispiele zeigen nur den Rechenweg. Sie ersetzen weder das konkrete Mietspiegelfeld noch die Prüfung des Schreibens oder Vertrags.

Schritt für Schritt

So prüfen Sie Ihren Fall in Berlin

  1. 1

    Seit 28.05.2026 gilt der Mietspiegel 2026. Er ersetzt den Mietspiegel 2024 und wurde von allen Mieter- und Vermieterverbänden der Arbeitsgruppe als qualifiziert anerkannt. Die Wohnung ordnen Sie online unter mietspiegel.berlin.de ein.

  2. 2

    Die Wohnlage entscheidet über das Mietspiegelfeld. Im Mietspiegel 2026 liegen 29,4 % der Wohnungen in einfacher, 49,9 % in mittlerer und 20,7 % in guter Wohnlage.

  3. 3

    Mieterhöhung im laufenden Vertrag: Die Miete muss bei Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert sein und darf höchstens bis zur Vergleichsmiete steigen. In Berlin sind es außerdem höchstens 15 % in drei Jahren – die Kappungsgrenzen-Verordnung gilt bis 10.05.2028.

  4. 4

    Neuer Mietvertrag: Die Anfangsmiete darf grundsätzlich höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen; die Berliner Verordnung gilt bis 31.12.2029. Ausnahmen sind höhere Vormiete, Neubau und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.

  5. 5

    Zu viel gezahlte Miete zurückfordern: Dafür ist eine Rüge nach § 556g BGB nötig. Erfolgt sie innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, kann grundsätzlich die seit Vertragsbeginn zu viel gezahlte Miete zurückverlangt werden.

  6. 6

    Kostenlose Mieterberatung im Bezirk: Alle Berliner Bezirke bieten offene Mieterberatungen an, die Mieterinnen und Mieter des Bezirks kostenlos nutzen können – etwa zu Mieterhöhung, Modernisierung und Kündigungsschutz.

Vor dem Rechner

Diese Angaben sollten Sie bereithalten

  • Mietvertrag, aktuelle Nettokaltmiete und Vertragsbeginn
  • Mieterhöhungsschreiben sowie Datum der letzten Erhöhung
  • Adresse, Wohnfläche, Baujahr und Wohnlage der Wohnung
  • Ausstattung, Modernisierungen und Ergebnis des offiziellen Rechners
SpecterAI

Das können Sie fragen

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Lokale Eckdaten

Mietspiegel und zuständiger Gerichtsbezirk

  • Qualifizierter Berliner Mietspiegel 2026, gültig seit 28.05.2026
  • Durchschnitt 7,71 €/m² Nettokaltmiete (Median
  • Mietspiegel 2024: 7,21 €/m²)
  • Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren nach der Kappungsgrenzen-Verordnung bis 10.05.2028
  • Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet nach der Verordnung vom 01.01.2026 bis 31.12.2029
Gerichtsbezirk

Zuständig ist das Amtsgericht des Bezirks, in dem die Wohnung liegt – zum Beispiel das Amtsgericht Mitte für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten. Über Berufungen entscheidet das Landgericht Berlin II.

Für außergerichtliche Unterstützung kommen örtliche Mietervereine und Schlichtungsstellen in Betracht.

Passende Vertiefung

Checklisten und Muster für den nächsten Schritt

Amtliche Grundlagen

Quellen für Berlin

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