Stand: 01.10.2026
Minijob 2027: Bin ich krankenversichert? Entscheidungsbaum und 633-€-Rechner für die Familienversicherung
Nicht durch den Minijob selbst: Wer geringfügig beschäftigt ist, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei (§ 7 Abs. 1 SGB V). Krankenversichert sind Sie 2027 über etwas anderes – Familienversicherung, Hauptjob, Leistungsbezug, Rente, Studium, freiwillige oder private Versicherung. Familienversichert bleiben können Sie mit Minijob, wenn Ihr gesamtes regelmäßiges Monatseinkommen höchstens 633 € beträgt und die übrigen Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt sind (ab 01.01.2027; § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 6 SGB V).
Direkt zum Entscheidungsbaum, zum Einkommensrechner, zu den Kosten der freiwilligen Versicherung oder zu den Änderungen 2027 und 2028. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
Der Minijob begründet keine eigene Krankenversicherung (§ 7 Abs. 1 SGB V). Schutz bietet etwa die Familienversicherung: Mit Minijob darf das gesamte regelmäßige Monatseinkommen ab 01.01.2027 höchstens 633 € betragen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 6 SGB V). Ohne Minijob gilt ein Siebtel der Bezugsgröße, 2026 also 565 €.
- Minijob und Versicherung
- keine eigene Krankenversicherung
- § 7 Abs. 1 SGB V
- Familienversicherung mit Minijob
- Gesamteinkommen bis 633 € (ab 01.01.2027; 2026: 603 €)
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 6 SGB V
- Familienversicherung ohne Minijob
- 565 € (2026); 2027 nur Entwurf
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V
- Arbeitgeber-Pauschalbeitrag
- gewerblich ab 01.01.2027 14,6 % plus Ø-Zusatzbeitrag (verkündet); Privathaushalt weiter 5 %
- § 249b Satz 1 SGB V n. F.; Satz 2 unverändert
- Ehegatten-Zuschlag
- ab 01.01.2028 2,5 Prozentpunkte (verkündet)
- § 242b SGB V
- Freiwillig: Mindestbemessung
- 1.318,33 € im Monat (2026)
- § 240 Abs. 4 SGB V
Stand: 01.10.2026 · keine Rechtsberatung
Kurzantwort und Stand 01.10.2026
Drei Kernsätze
- 1. Minijob: Er begründet keine eigene Krankenversicherung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
- 2. Familienversicherung: Die 633 € ab 01.01.2027 gelten für Ihr gesamtes regelmäßiges Monatseinkommen, nicht nur für den Lohn (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 6 SGB V).
- 3. Zwei Änderungen am Rand: Pauschalbeitrag des Arbeitgebers ab 01.01.2027 (§ 249b SGB V n. F.) und Ehegatten-Zuschlag ab 01.01.2028 (§ 242b SGB V). Beide ändern nichts an Ihrem eigenen Versicherungsschutz.
Stand 01.10.2026: Was gilt, was ist verkündet, was ist nur Entwurf
Die drei Statuswörter dieser Seite
- Gilt ab 01.01.2027Mindestlohn 14,60 € und Geringfügigkeitsgrenze 633 € – verkündet (MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268) und amtlich bekannt gemacht (BMAS, BAnz AT 20.11.2025 B1).
- Verkündet, noch nicht in KraftGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228, verkündet 29.07.2026): § 249b n. F. erst ab 01.01.2027, § 242b erst ab 01.01.2028 – nicht „gilt bereits“.
- Nur EntwurfBezugsgröße 2027 (4.130 €) laut Referentenentwurf vom 21.09.2026 und das Pflegeneuordnungsgesetz laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026.
Diese Seite beantwortet die Frage „Bin ich versichert?“ Stunden und Mindestlohn stehen im Stundenrechner zur Minijob-Grenze, die Arbeitgeberkosten im Kostenrechner für Arbeitgeber und die Ausnahmen vom Zuschlag im Ausnahmen-Check zum Zuschlag 2028.
Entscheidungsbaum: Wie bin ich 2027 mit Minijob krankenversichert?
Jedes Ergebnis ist ein eigenständiger Antwortblock mit Fundstelle. Beantworten Sie die Fragen von oben nach unten – die erste Frage, die zutrifft, bestimmt Ihren Weg.
Fünf Fragen in der Reihenfolge des Vorrangs (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Beantworten Sie jeweils die erste Frage, die auf Sie zutrifft.
Frage 1 von 5
Üben Sie neben dem Minijob eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus?
Privat versichert? Auch dann begründet der Minijob keinen Schutz; den Pauschalbeitrag zahlt der Arbeitgeber laut Minijob-Zentrale nur für gesetzlich Versicherte.
Alle Ergebnisse zum Nachlesen (ohne Klicken, auch ohne JavaScript)
Frage 1: Üben Sie neben dem Minijob eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus? – Ja
Pflichtversichert über den Hauptjob
Sie sind als Beschäftigter pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Ein einzelner Minijob nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV daneben bleibt versicherungsfrei und wird nicht zusammengerechnet (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV).
- Bei mehreren Minijobs neben dem Hauptjob klären Krankenkasse oder Minijob-Zentrale den Einzelfall.
Fundstelle: § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V · § 7 Abs. 1 SGB V · § 8 Abs. 2 SGB IV
Frage 2: Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld)? – Ja
In der Regel pflichtversichert über den Leistungsbezug
Der Leistungsbezug begründet in der Regel Ihre Pflichtversicherung, nicht der Minijob.
- Arbeitslosengeld (SGB III): § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II: Nr. 2a.
- Das Bürgergeld wurde zum 01.07.2026 durch das Grundsicherungsgeld ersetzt (Bundesagentur für Arbeit).
- Der Minijob schützt Sie daneben nicht eigenständig (§ 7 Abs. 1 SGB V).
- Ausnahme: Wer zuletzt vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld privat krankenversichert war, wird dadurch nicht pflichtversichert (§ 5 Abs. 5a Satz 1 SGB V); ebenso nicht bei nur darlehensweiser Leistung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V).
Fundstelle: § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 2a SGB V · § 5 Abs. 5a SGB V · § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Frage 3: Beziehen Sie eine Rente und haben die Vorversicherungszeit der Krankenversicherung der Rentner erfüllt? – Ja
Pflichtversichert als Rentner
Sie sind als Rentner pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, KVdR).
- Wie ein Minijob daneben behandelt wird und ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist, klärt im Einzelfall Ihre Krankenkasse.
Fundstelle: § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V
Frage 4: Sind Sie Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule? – Ja
Student: zuerst Familienversicherung prüfen
Prüfen Sie zuerst die Familienversicherung; sonst sind Sie als Student pflichtversichert.
- Die Studentenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr) steht nicht in der Liste der Vorrangversicherungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V; nach § 5 Abs. 7 Satz 1 SGB V ist als Student nicht versicherungspflichtig, wer nach § 10 familienversichert ist (Rückausnahme: der eigene Ehegatte, Lebenspartner oder das Kind ist nicht versichert).
- Kinder sind familienversichert bis 18, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 bei Ausbildung oder Studium (§ 10 Abs. 2 SGB V).
- Mit Minijob gilt für das Gesamteinkommen die Grenze im Rechner.
Fundstelle: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 SGB V · § 5 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 7 Satz 1 SGB V
Frage 5: Ist Ihr Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse – und liegt Ihr Gesamteinkommen voraussichtlich unter der Grenze? – Ja
Familienversichert
Familienversicherung nach § 10 SGB V kommt in Betracht.
- Voraussetzungen kurz: kein Vorrang einer Pflicht- oder freiwilligen Versicherung, nicht versicherungsfrei oder befreit, nicht hauptberuflich selbständig (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 SGB V).
- Die Versicherungsfreiheit des Minijobs nach § 7 bleibt dabei außer Betracht (§ 10 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
- Die Einkommensgrenze prüfen Sie im Rechner.
Fundstelle: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5, Satz 2, Satz 6 SGB V
Keine der fünf Fragen trifft zu
Nichts davon: freiwillig gesetzlich, Auffangversicherung oder privat
Der Minijob selbst schützt Sie nicht (§ 7 Abs. 1 SGB V) – Sie brauchen eine eigene Absicherung.
- Möglich sind die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Auffang-Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder eine private Versicherung.
- Die Auffangversicherung greift, wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren oder bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren – nicht bei Pflichtversicherung nach Nr. 1 bis 12, freiwilliger oder Familienversicherung (§ 5 Abs. 8a Satz 1 SGB V).
- Auch als Privatversicherter begründen Sie durch den Minijob keinen Schutz; laut Minijob-Zentrale zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag nur für gesetzlich Versicherte.
Fundstelle: § 7 Abs. 1 SGB V · § 5 Abs. 1 Nr. 13, Abs. 8a SGB V · § 9 SGB V
Familienversichert mit Minijob: Gesamteinkommens-Rechner (633 € statt ein Siebtel)
Rechnen Sie Minijob-Entgelt und alle weiteren Einkünfte zusammen und vergleichen Sie die Summe mit der richtigen Grenze. Der Rechner läuft ohne Login.
Jahr
Art der Tätigkeit
Brutto; Sonderzahlungen auf 12 Monate umlegen
Mieten, Kapitalerträge, Rentenzahlbetrag, Selbständigeneinkünfte. Kapitalerträge zählen nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags (§ 20 Abs. 9 EStG, 1.000 € im Jahr; laut GKV-Spitzenverband).
Ergebnis
Einkommensgrenze eingehalten: Voraussetzung Nr. 5 ist erfüllt.
- Gesamteinkommen pro Monat
- 550,00 €
- 450,00 € + 100,00 €
- Geringfügigkeitsgrenze 2027
- 633,00 €
- 83,00 € Abstand (unter der Grenze)
Das Ergebnis betrifft nur die Einkommensgrenze (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Ob Familienversicherung besteht, hängt auch von den übrigen Voraussetzungen ab; die Krankenkasse entscheidet.
So rechnet der Rechner
Die 633 € sind keine Zusatzfreigrenze für den Lohn, sondern die Grenze für Ihr gesamtes regelmäßiges Monatseinkommen (§ 10 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. Satz 1 Nr. 5 SGB V).
- Gesamteinkommen: Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, insbesondere Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (§ 16 SGB IV).
- Kein Überwiegen nötig: Das Minijob-Entgelt muss laut GKV-Spitzenverband nicht überwiegen. Ein Minijob ohne weitere Einkünfte gilt stets als innerhalb der Grenze.
- Nur der echte Minijob: Die Sonderregel erfasst nur den entgeltgeringfügigen Minijob nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV bzw. § 8a i. V. m. Nr. 1 – nicht die kurzfristige Beschäftigung und nicht die geringfügige Selbständigkeit. Bei kurzfristiger Beschäftigung zählt das Entgelt laut GKV-Spitzenverband mangels Regelmäßigkeit nicht mit; bei geringfügiger Selbständigkeit bleibt es bei einem Siebtel der Bezugsgröße.
- Brutto gerechnet: Der Rechner setzt das Brutto-Minijobentgelt an (vorsichtig gerechnet). Bei pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 40a EStG) können laut GKV-Spitzenverband keine Werbungskosten abgezogen werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 € (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG); die GKV-Arbeitshilfe von 2022 nennt noch 1.200 €.
Vier durchgerechnete Beispiele
Drei Beispiele eigene Berechnung, das vierte aus der GKV-Arbeitshilfe von 2022. Alle mit den Werten für 2027 gerechnet.
| Beispiel | Rechnung | Gesamteinkommen | Grenze | Ergebnis | Prüfen |
|---|---|---|---|---|---|
| Minijob und MieteinkünfteBeispiel (eigene Berechnung) | Minijob 600 € + Mieteinkünfte 50 € | 650,00 € | 633 € (Minijob) | Grenze überschritten | |
| Minijob und KapitalerträgeBeispiel (eigene Berechnung) | Minijob 450 € + Kapitaleinkünfte 100 € (nach Sparer-Pauschbetrag) | 550,00 € | 633 € (Minijob) | Grenze eingehalten | |
| Ohne Minijob, nur RenteBeispiel (eigene Berechnung) | Rente (Zahlbetrag) 580 € | 580,00 € | 565 € (geltend 2026)590 € Entwurf | Offen: hängt am Entwurf | |
| Beispiel des GKV-SpitzenverbandsGKV-Spitzenverband, Stand 2022 | Minijob 470 € x 12 + 240 € Weihnachtsgeld + 360 € Kapitalerträge = 6.240 € / 12 (im Rechner: 490 € + 30 €) | 520,00 € | 633 € (Minijob) | Grenze eingehalten |
Beim dritten Beispiel zeigt die Seite bewusst keinen Wert als feststehend: über 565 € (2026, geltend), unter 590 € (2027, nur Entwurf) – der Ausgang hängt an der noch nicht beschlossenen Verordnung. Das GKV-Beispiel stammt aus 2022 und ist hier mit den heutigen Grenzen gerechnet; damals galt eine niedrigere Geringfügigkeitsgrenze.
Sonderregeln in Kürze
- Abfindungen: Sie werden als zuletzt erzieltes Monatsentgelt auf die Folgemonate verteilt (§ 10 Abs. 1 Satz 4 SGB V).
- Renten: Sie zählen mit dem Zahlbetrag, ohne den auf Kindererziehungszeiten entfallenden Teil (§ 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V).
- Kinder mit Minijob: Es gilt dieselbe Grenze, zusätzlich gelten die Altersgrenzen: 18, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit, bis 25 bei Ausbildung oder Studium, bei Behinderung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne Altersgrenze (§ 10 Abs. 2 SGB V).
- Werkstudenten: Wer mehr als geringfügig beschäftigt ist, unterliegt laut GKV-Spitzenverband der allgemeinen Siebtel-Grenze.
Minijob und Krankenversicherung
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Zwei Minijobs, Minijob plus Hauptjob, kurzfristige Beschäftigung: Wann der Minijob seinen Status verliert
Ob Sie versicherungsfrei bleiben, hängt davon ab, ob die Beschäftigung noch geringfügig ist. Die drei typischen Fälle und ein Stolperstein:
Zwei Minijobs
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; liegen sie zusammen regelmäßig über 633 €, ist keiner mehr ein Minijob.
- Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV, Wegfall der Geringfügigkeit nach Satz 2.
- Folge: Versicherungspflicht als Beschäftigter (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Sie tritt grundsätzlich erst mit Bekanntgabe der Entscheidung der Einzugsstelle bzw. des Rentenversicherungsträgers ein (Satz 3). Ausnahme: Der Arbeitgeber hat vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt, den Sachverhalt aufzuklären (Satz 4).
Beispiel (eigene Berechnung): zusammengerechnet kein Minijob mehr
Minijob neben Hauptjob
Ein einzelner Minijob neben einer nicht geringfügigen Beschäftigung wird nicht zusammengerechnet.
- Grundlage: § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV (Ausnahme von der Zusammenrechnung).
- Eine Zusammenrechnung mit der nicht geringfügigen Beschäftigung erfolgt nur, wenn diese Versicherungspflicht begründet (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
- Wie ein zweiter oder dritter Minijob neben dem Hauptjob einzuordnen ist, klären Krankenkasse oder Minijob-Zentrale im Einzelfall.
Unvorhersehbares Überschreiten
Ein unvorhersehbares Überschreiten schadet nicht, wenn die Grenze innerhalb eines Zeitjahres in höchstens zwei Kalendermonaten um jeweils höchstens den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird (§ 8 Abs. 1b SGB IV).
Berechnet (eigene Berechnung). Vertiefung im Stundenrechner zur Minijob-Grenze.
Stolperstein: kurzfristige Beschäftigung und Selbständigkeit
Die 633-€-Sonderregel der Familienversicherung gilt nicht für kurzfristige Beschäftigung und nicht für geringfügige Selbständigkeit – bei der kurzfristigen Beschäftigung ist sie aber auch nicht nötig.
- Wortlaut: § 10 Abs. 1 Satz 6 SGB V nennt nur § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a i. V. m. Nr. 1 SGB IV.
- Folge: Bei kurzfristiger Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) zählt das Entgelt laut GKV-Spitzenverband mangels Regelmäßigkeit nicht mit und steht der Familienversicherung unabhängig von der Höhe nicht entgegen; für übrige regelmäßige Einkünfte gilt ein Siebtel der Bezugsgröße (2026: 565 €). Bei geringfügiger Selbständigkeit (§ 8 Abs. 3 SGB IV) bleibt es bei einem Siebtel der Bezugsgröße.
Quelle: Wortlaut § 10 Abs. 1 SGB V und GKV-Spitzenverband.
Nicht familienversichert: Was kostet die freiwillige Versicherung mit Minijob?
Mindestens fallen Beitragssatz und Zusatzbeitrag auf ein Drittel der Bezugsgröße an (Mindestbemessung, § 240 Abs. 4 SGB V). Die Tabelle zeigt beide Beitragssätze und trennt geltende Werte von Entwurfswerten.
Freiwillige Versicherung: Größenordnung des Mindestbeitrags
Eigene Berechnung auf der Mindestbemessung, ohne Pflegeversicherung. Zusatzbeitrag 2,9 % = Richtgröße, nicht Ihr Satz.
| Jahr / Status | Bezugsgröße | Mindestbemessung pro Monat | KV 14,6 % (§ 241) | KV 14,0 % (§ 243) | Zusatzbeitrag 2,9 % | Summe 14,6 % + 2,9 % | Summe 14,0 % + 2,9 % |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026geltend | 3.955,00 € | 1.318,33 € | 192,48 € | 184,57 € | 38,23 € | 230,71 € | 222,80 € |
| 2027Entwurf | 4.130,00 € | 1.376,67 € | 200,99 € | 192,73 € | 39,92 € | 240,91 € | 232,65 € |
Die Zeile 2027 beruht ausschließlich auf der Bezugsgröße 4.130 € aus dem Referentenentwurf vom 21.09.2026 und ist nicht beschlossen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 ist noch nicht bekannt gegeben.
Eigener Zusatzbeitrag
Mindestbeitrag-Größenordnung, ohne Pflegeversicherung
Jahr
Beitragssatz
Mindestbeitrag-Größenordnung, ohne Pflegeversicherung
rund 230,71 € im Monat
Ihre Krankenkasse nennt den genauen Beitrag; dazu kommt die Pflegeversicherung.
Was Sie beim Beitrag beachten sollten
Die Tabelle zeigt eine Größenordnung, keinen festen Beitrag.
- Rechenweg: Mindestens ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag (§ 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V); bei 30 Tagen im Monat (§ 223 Abs. 2 Satz 2 SGB V) ist das ein Drittel der Bezugsgröße. Darauf entfallen Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitrag, zuzüglich Pflegeversicherung.
- Zwei Beitragssätze: Ob für Sie 14,6 % (§ 241 SGB V) oder der ermäßigte Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V, abhängig vom Krankengeldanspruch nach § 44 Abs. 2 SGB V) gilt, nennt Ihre Kasse. Deshalb zeigen wir beide.
- Pflegeversicherung: Sie kommt hinzu. Einen Euro-Betrag nennt diese Seite dafür nicht.
- Minijob-Entgelt: Laut Minijob-Zentrale bleibt das Entgelt eines Minijobs mit Verdienstgrenze in der Krankenversicherung beitragsfrei; beim Beitrag zur Pflegeversicherung wird der Verdienst laut Minijob-Zentrale dagegen berücksichtigt. Bei einem kurzfristigen Minijob wird der gesamte Verdienst berücksichtigt.
Wie es zum Wechsel kommt: Fristen
Wenn die Familienversicherung endet, etwa weil das Gesamteinkommen über der Grenze liegt
- Nahtlos weiter: Die Versicherung setzt sich mit dem Folgetag als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 Satz 1 SGB V).
- Zwei Wochen: Sie können innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis Ihrer Kasse den Austritt erklären – er wirkt nur mit Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall (§ 188 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V).
- Drei Monate: Der Beitritt ist sonst binnen drei Monaten nach Ende der Versicherung anzuzeigen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Vorversicherungszeit: 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder 12 Monate ununterbrochen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Ohne Absicherung: Es kann die Auffang-Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen.
Zum Kassenwechsel und zur freiwilligen Mitgliedschaft: Krankenversicherung wechseln.
Drei Änderungen 2027 und 2028 im Überblick – und was sie für Ihren Schutz bedeuten
Keine dieser Änderungen macht den Minijob selbst zur Krankenversicherung. Die Spalte „Status“ trennt strikt nach geltend, verkündet und Entwurf.
Drei Änderungen für Minijobber mit Blick auf die Krankenversicherung
Stand 01.10.2026 · Zeilen 4 und 5 sind reine Entwürfe
| Änderung | Gilt ab | Rechtsgrundlage | Status am 01.10.2026 | Was es für Ihren Versicherungsschutz bedeutet |
|---|---|---|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze 633 € (Mindestlohn 14,60 €) | 01.01.2027 | § 1 MiLoV5 (BGBl. 2025 I Nr. 268), § 8 Abs. 1a SGB IV, BMAS-Bekanntmachung BAnz AT 20.11.2025 B1 | Gilt / bekannt gemachtVerkündet bzw. bekannt gemacht, gilt ab 01.01.2027 | Die Familienversicherungsgrenze mit Minijob steigt von 603 € auf 633 € (§ 10 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. Satz 1 Nr. 5 SGB V). Der Minijob selbst bleibt ohne eigenen Schutz. |
| Arbeitgeber-Pauschalbeitrag gewerblich: bis 31.12.2026 13 %, ab 2027 14,6 % plus Ø-Zusatzbeitrag (voraussichtlich 17,5 %, falls 2,9 %); Privathaushalt 5 % unverändert | 01.01.2027 | § 249b Satz 1 SGB V n. F. (Art. 1 Nr. 64 GKV-BSS, BGBl. 2026 I Nr. 228) | VerkündetVerkündet am 29.07.2026, noch nicht in Kraft; Ø-Zusatzbeitrag 2027 noch nicht bekannt | Zahlt der Arbeitgeber, kostet Sie nichts und begründet keinen eigenen Schutz (§ 7 Abs. 1 SGB V). |
| Ehegatten-Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten | 01.01.2028 | § 242b SGB V (Art. 1 Nr. 63 GKV-BSS), § 10 Abs. 6 SGB V n. F. | VerkündetVerkündet, noch nicht in Kraft | Betrifft das zahlende Mitglied für einen nach § 10 versicherten Ehegatten oder Lebenspartner. Ein Minijob des Partners steht nicht im Ausnahmenkatalog (Wortlaut-Schluss). Die Familienversicherung bleibt bestehen. |
| Bezugsgröße 2027: 4.130 € (daraus 590 € Familienversicherung ohne Minijob, 1.376,67 € Mindestbemessung freiwillig) | 01.01.2027 geplant | Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vom 21.09.2026 | EntwurfNur Entwurf; Bundesregierung und Bundesrat stehen aus | Bis dahin gelten die 2026-Werte (565 € und 1.318,33 €). Die Seite wird nachgezogen. |
| Pflege-Arbeitgeberbeitrag bei Minijobs und Pflege-Ehegatten-Zuschlag | 01.01.2028 (Entwurf) | Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 | EntwurfNur Entwurf, laut Bundesregierung gelten die Änderungen „damit noch nicht“ | Nur Ausblick, hier ohne Zahlen. Der Minijob-Status ändert sich dadurch voraussichtlich nicht (Einordnung, keine Gesetzesaussage). |
633 € ab 01.01.2027
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt von 603 € auf 633 €.
Mindestlohn 14,60 € (§ 1 MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268); Berechnung 14,60 € x 130 / 3 = 632,67 €, aufgerundet auf 633 € (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Für Familienversicherte mit Minijob steigt damit die Einkommensgrenze mit.
Pauschalbeitrag ab 01.01.2027
Der Arbeitgeber zahlt für gewerbliche Minijobs 14,6 % plus durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.
So lautet § 249b Satz 1 SGB V n. F. (Art. 1 Nr. 64 GKV-BSS, in Kraft ab 01.01.2027). Bis 31.12.2026 gilt noch die alte Fassung mit 13 %; gesetze-im-internet.de zeigt aktuell diese. Voraussichtlich 17,5 %, falls der Durchschnitts-Zusatzbeitrag 2027 wieder 2,9 % beträgt; er wird bis 01.11.2026 im Bundesanzeiger erwartet. Privathaushalt bleibt bei 5 %. Für privat krankenversicherte Minijobber fällt laut Minijob-Zentrale kein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung an. Mehr zu den Kosten: Arbeitgeberkosten 2027.
Ehegatten-Zuschlag ab 01.01.2028
Mitglieder zahlen für einen familienversicherten Ehegatten 2,5 Prozentpunkte Zuschlag – allein.
§ 242b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V. Der Euro-Betrag hängt vom beitragspflichtigen Einkommen des zahlenden Mitglieds ab. Ein Minijob des Partners steht nicht im Ausnahmenkatalog – das ist ein Schluss aus dem Wortlaut, keine amtliche Aussage. Kinder betrifft der Zuschlag nicht. Angaben zu den Ausnahmen sind ab 01.01.2028 zu melden (§ 10 Abs. 6 SGB V n. F.). Alle Ausnahmen im Ausnahmen-Check.
Einordnung
Für Ihren Schutz zählt vor allem die Einkommensgrenze, nicht der Pauschalbeitrag.
- Grenze: Die höhere Geringfügigkeitsgrenze verschiebt nur, wie viel Gesamteinkommen Sie mit Minijob haben dürfen, ohne die Familienversicherung zu verlieren.
- Arbeitgeberseite: Der Pauschalbeitrag belastet den Arbeitgeber, nicht Sie, und begründet keinen Versicherungsschutz.
- Zuschlag: Er trifft das zahlende Mitglied, nicht den Minijobber; die Familienversicherung bleibt bestehen.
- Entwurfsvorbehalt: Alles, was an der Bezugsgröße 2027 hängt, steht unter Entwurfsvorbehalt.
Ausblick, nur Entwurf: Das Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss 30.09.2026) sieht vor, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung ab 01.01.2028 auch bei Minijobs anfällt und ein Pflege-Ehegatten-Zuschlag eingeführt wird; Bundestag und Bundesrat stehen aus, laut Bundesregierung gilt: „Die vorgeschlagenen Änderungen gelten damit noch nicht“ (bundesregierung.de). Das Detail zum Arbeitgeberbeitrag bei Minijobs und zum Datum 01.01.2028 stützt sich auf den Kabinettsentwurf des BMG (§ 59b SGB XI-E) und die Minijob-Zentrale (Aktuelle Minijob-Vorhaben).
Häufige Fragen zu Minijob und Krankenversicherung 2027
Bin ich 2027 im Minijob krankenversichert?
Nicht durch den Minijob selbst: Wer geringfügig beschäftigt ist, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei (§ 7 Abs. 1 SGB V).
Schutz kommt aus der Familienversicherung (§ 10 SGB V), aus Hauptjob, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Rente oder Studium (§ 5 Abs. 1 SGB V) oder aus einer freiwilligen oder privaten Versicherung. Auch der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (§ 249b SGB V) verschafft Ihnen keinen eigenen Schutz.
Welcher Weg für Sie passt, zeigt der Entscheidungsbaum oben auf dieser Seite.
Bin ich mit einem 633-Euro-Minijob familienversichert?
Ja, das ist möglich, wenn Ihr gesamtes regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen höchstens 633 € beträgt (ab 01.01.2027; 2026: 603 €) und die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. Satz 6 SGB V).
Die 633 € ergeben sich aus 14,60 € x 130 / 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Es zählt nicht nur der Lohn, sondern jedes Einkommen; ein Minijob ohne weitere Einkünfte gilt laut GKV-Spitzenverband stets als innerhalb der Grenze.
Zählen Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Rente neben dem Minijob für die Familienversicherung?
Ja, die Grenze gilt für das gesamte Gesamteinkommen, also die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV).
Beispiel (eigene Berechnung): Minijob 600 € plus Mieteinkünfte 50 € ergeben 650 € und liegen über 633 €. Renten zählen mit dem Zahlbetrag, ohne den auf Kindererziehungszeiten entfallenden Teil (§ 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V).
Kapitalerträge zählen nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags (§ 20 Abs. 9 EStG, 1.000 € im Jahr; laut GKV-Spitzenverband). Maßgeblich sind Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten, nicht die Einnahmen; Einzelheiten klärt Ihre Krankenkasse. Mit dem Rechner auf dieser Seite prüfen Sie Ihren Fall.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze der Familienversicherung ohne Minijob 2027?
Sie liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V): 2026 sind das 565 € (3.955 € / 7, § 1 SVBezGrV 2026).
Für 2027 liegt nur der Referentenentwurf vom 21.09.2026 vor (Bezugsgröße 4.130 €, rechnerisch 590 €); er ist noch nicht beschlossen, die Seite wird nachgezogen. Die 633 € gelten nur, wenn Sie tatsächlich einen Minijob nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV ausüben.
Gilt die 633-Euro-Grenze der Familienversicherung auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung oder als geringfügig Selbständiger?
Nein. Die Sonderregel nennt nur die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV bzw. § 8a SGB IV i. V. m. Nr. 1. Bei kurzfristiger Beschäftigung (Nr. 2) zählt das Entgelt laut GKV-Spitzenverband generell nicht als regelmäßig und steht der Familienversicherung unabhängig von der Höhe nicht entgegen; für Ihre übrigen regelmäßigen Einkünfte gilt ein Siebtel der Bezugsgröße, 2026 also 565 €.
Bei geringfügiger Selbständigkeit (§ 8 Abs. 3 SGB IV) bleibt es bei einem Siebtel der Bezugsgröße (§ 10 Abs. 1 SGB V; GKV-Spitzenverband).
Was kostet die freiwillige Krankenversicherung, wenn ich mit Minijob nicht familienversichert bin?
Mindestens fallen Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitrag auf die Mindestbemessung an, das ist ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 Satz 1, § 223 Abs. 2 SGB V). 2026 sind das 1.318,33 € Bemessung; bei 14,6 % plus 2,9 % rechnerisch rund 230,71 € (bei 14,0 % plus 2,9 %: rund 222,80 €), zuzüglich Pflegeversicherung.
Die 2027-Werte liegen nur als Entwurf vor (Bemessung 1.376,67 €). Ihre Krankenkasse nennt den genauen Beitrag.
Laut Minijob-Zentrale bleibt das Entgelt eines Minijobs mit Verdienstgrenze in der Krankenversicherung beitragsfrei; beim Beitrag zur Pflegeversicherung wird der Verdienst laut Minijob-Zentrale dagegen berücksichtigt.
Wie lange habe ich Zeit, mich freiwillig zu versichern, wenn die Familienversicherung endet?
In der Regel müssen Sie nichts tun: Die Versicherung setzt sich mit dem Folgetag als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 Satz 1 SGB V), außer Sie erklären innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis Ihrer Kasse den Austritt.
Der Austritt wirkt nur mit Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall (Satz 2). Ein Beitritt ist sonst binnen drei Monaten nach Ende der Versicherung anzuzeigen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 SGB V); die Vorversicherungszeit beträgt 24 Monate in fünf Jahren oder 12 Monate ununterbrochen.
Fehlt jede Absicherung, kann die Auffang-Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen.
Wie ist man bei zwei Minijobs 2027 krankenversichert?
Zwei Minijobs nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV).
Übersteigen die Entgelte zusammen regelmäßig 633 €, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor (Satz 2) und Sie sind als Beschäftigter pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Die Versicherungspflicht tritt grundsätzlich erst mit dem Tag ein, an dem die Einzugsstelle oder der Rentenversicherungsträger die Entscheidung bekannt gibt (Satz 3); das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt aufzuklären (Satz 4).
Beispiel (eigene Berechnung): 2 x 350 € = 700 € liegen über 633 €. Ein einzelner Minijob neben einem Hauptjob wird nicht zusammengerechnet; weitere Minijobs klärt die Krankenkasse im Einzelfall.
Zahlt mein Arbeitgeber 2027 mehr Krankenversicherung für meinen Minijob – und bin ich dann besser abgesichert?
Ja, der gewerbliche Arbeitgeber zahlt ab 01.01.2027 mehr, Sie sind dadurch aber nicht besser abgesichert.
Er trägt dann nach § 249b Satz 1 SGB V n. F. den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V) plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V) statt bisher 13 %; voraussichtlich sind das 17,5 %, falls der Durchschnitts-Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 % bleibt (noch nicht bekannt gegeben).
Privathaushalte bleiben bei 5 %. Der Beitrag verschafft Ihnen keinen eigenen Schutz und wird nur für gesetzlich Versicherte gezahlt (§ 7 Abs. 1, § 249b SGB V; Minijob-Zentrale). Status: verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228), in Kraft ab 01.01.2027.
Muss ich 2028 für meinen familienversicherten Ehepartner mit Minijob einen Zuschlag zahlen?
Ja, ab 01.01.2028, sofern keine Ausnahme greift.
Dann erheben die Krankenkassen vom Mitglied für einen nach § 10 familienversicherten Ehegatten oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz (§ 242b Abs. 1 Satz 1 SGB V, Art. 1 Nr. 63 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); das Mitglied trägt ihn allein (Abs. 2).
Ein Minijob des Partners steht nicht im Ausnahmenkatalog (§ 242b Abs. 1 Satz 2 SGB V) und befreit nach dem Wortlaut daher nicht; das ist ein Schluss aus dem Gesetzestext, keine amtliche Aussage. Ausnahmen gibt es unter anderem bei einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt, bei Pflege und ab der Regelaltersgrenze.
Der Euro-Betrag hängt vom beitragspflichtigen Einkommen des zahlenden Mitglieds ab.
Bin ich als Student mit Minijob familienversichert oder pflichtversichert?
Zuerst kommt die Familienversicherung in Betracht, sonst die Pflichtversicherung als Student.
Als Kind sind Sie bis zur Altersgrenze familienversichert, bei Studium längstens bis 25 (§ 10 Abs. 2 SGB V); mit Minijob gilt für Ihr Gesamteinkommen die Grenze von 633 € (§ 10 Abs. 1 Satz 6 SGB V).
Die Studentenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr) steht nicht in der Aufzählung der Vorrangversicherungen in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V; nach § 5 Abs. 7 Satz 1 SGB V ist als Student nicht versicherungspflichtig, wer nach § 10 familienversichert ist (Rückausnahme: der eigene Ehegatte, Lebenspartner oder das Kind ist nicht versichert).
Werkstudenten mit mehr als geringfügiger Beschäftigung unterliegen laut GKV-Spitzenverband der Siebtel-Grenze. Die Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse.
Bin ich im Minijob krankenversichert, wenn ich Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehe?
Dann sind Sie in der Regel über den Leistungsbezug pflichtversichert, nicht über den Minijob.
Arbeitslosengeld begründet die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, Grundsicherungsgeld nach Nr. 2a i. V. m. § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II; der Minijob begründet keinen eigenen Schutz (§ 7 Abs. 1 SGB V). Das Bürgergeld wurde zum 01.07.2026 durch das Grundsicherungsgeld ersetzt (Bundesagentur für Arbeit).
Ausnahme: Wer zuletzt vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld privat krankenversichert war, wird dadurch nicht pflichtversichert (§ 5 Abs. 5a Satz 1 SGB V); ebenso nicht bei nur darlehensweiser Leistung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Zur Anrechnung des Minijob-Einkommens auf die Leistung macht diese Seite keine Aussage.
Weiterführend: Ausnahmen-Check zum Zuschlag 2028, Stundenrechner zur Minijob-Grenze und Krankenversicherung wechseln.
Quellen, Rechenstand und nächste Aktualisierung
Stand 01.10.2026
Rechenstand dieser Seite; Quellenliste unten
Das steht noch aus:
- Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2027 bis 01.11.2026 (§ 242a Abs. 2 SGB V).
- Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027.
- Das parlamentarische Verfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Wir aktualisieren die Seite, sobald diese Werte feststehen.
Meinen Fall prüfen lassen
Schildern Sie Specter Ihre Konstellation: Minijob, weitere Einkünfte, Familienstand und wer gesetzlich versichert ist. Specter nennt Ihnen die passende Fallgruppe, die einschlägigen Paragrafen und die Fristen (zwei Wochen nach § 188 Abs. 4 SGB V, drei Monate nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 SGB V).
Die verbindliche Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse. Rechner und Entscheidungsbaum laufen ohne Login.
Meinen Fall prüfen lassenDie Seite wird aktualisiert, sobald der Zusatzbeitragssatz 2027 und die Rechengrößen 2027 feststehen.
Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Sie ersetzt nicht die Einzelfallprüfung durch Ihre Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger.
Amtliche Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Art. 1 Nr. 63 und 64, Art. 8)
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 7 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 1: geringfügige Beschäftigung)
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 1, 2, 2a, 9, 11, 13; Abs. 8a)
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung (Beitrittsrecht)
- § 188 SGB V (Abs. 4: Fortsetzung als freiwillige Mitgliedschaft)
- § 240 SGB V – Mindestbemessung freiwillig Versicherter (Abs. 4)
- § 249b SGB V – Pauschalbeitrag bei geringfügiger Beschäftigung (Fassung bis 31.12.2026)
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeitsgrenze
- § 16 SGB IV – Gesamteinkommen
- § 1 MiLoV5 – Mindestlohn 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027)
- § 1 SVBezGrV 2026 – Bezugsgröße 2026 (3.955 € im Monat)
- Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze 603 € / 633 € (BAnz AT 20.11.2025 B1)
- Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (Stand 21.09.2026, nur Entwurf)
- Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7)
- Krankenversicherung im Minijob
- Aktuelle Minijob-Vorhaben (Pauschalbeitrag ab 2027)
- Grundsätzliche Hinweise zum Gesamteinkommen in der Familienversicherung (Stand 29.09.2022)
