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Teilkrankschreibung 2028: Wie viel Geld? Rechner 25/50/75 %

Ab 01.01.2028 Teilarbeitsunfähigkeit zu 25, 50 oder 75 % (§ 44c SGB V): anteiliges Gehalt plus Teil-Krankengeld berechnen. Ablauf, Zustimmung, FAQ.

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Von SpecterAI Redaktion

Teilkrankschreibung ab 2028: So viel Geld gibt es bei 25, 50 oder 75 Prozent

Direkte Antwort: Ab dem 01.01.2028 kann der Arzt bei einer längeren Erkrankung (voraussichtlich mehr als vier Wochen) eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen (§ 44c SGB V n.F.). Stimmt der Arbeitgeber binnen sieben Tagen zu, arbeiten Sie anteilig und erhalten dafür anteiliges Gehalt. Für den kranken Anteil gibt es in den ersten sechs Wochen anteilige Entgeltfortzahlung, danach teilweises Krankengeld – bis zur Beitragsbemessungsgrenze etwa das normale Krankengeld mal dem Prozentsatz.

Direkt zum Rechner oder zum Ablauf mit dem Arbeitgeber. Diese Seite behandelt deutsches Recht und ist keine Rechtsberatung.

Auf einen Blick

Ab dem 01.01.2028 kann der Arzt bei einer voraussichtlich mehr als vierwöchigen Erkrankung eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen (§ 44c SGB V n.F.). Stimmt der Arbeitgeber zu, arbeiten Sie anteilig: sechs Wochen anteilige Entgeltfortzahlung, danach teilweises Krankengeld für den kranken Anteil.

Start
01.01.2028
Art. 8 Abs. 3, BGBl. 2026 I Nr. 228
Stufen
25, 50 oder 75 % der Wochenarbeitszeit
§ 44c Abs. 1 SGB V n.F.
Arbeitgeber
Zustimmung binnen 7 Kalendertagen
§ 44c Abs. 2 SGB V n.F.
Geld
anteiliges Gehalt plus Teil-Krankengeld
§ 44 Abs. 1a, § 47 Abs. 1a SGB V n.F.

Stand: 19. September 2026 · keine Rechtsberatung

Rechner: Gehalt und Teil-Krankengeld nach der Entgeltfortzahlung

Der Rechner zeigt die Phase nach den ersten sechs Wochen, wenn statt der Entgeltfortzahlung das teilweise Krankengeld der Krankenkasse greift.

Umfang der Teilarbeitsunfähigkeit

Anteiliges Gehalt (brutto, 50 % Arbeit)

1.900 €

Teil-Krankengeld (50 %, brutto)

1.125 €

Zusammen pro Monat (brutto)

3.025 €

Regelentgelt 3.800 €Gehalt 1.900 €Basis 1.900 €1.125 € Teil-Krankengeld

Näherung nach § 47 Abs. 1a SGB V n.F.: Das Regelentgelt (höchstens die Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 5.812,50 €) wird um das anteilige Gehalt reduziert; davon 70 %, maximal 90 % des entgangenen Nettos. Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die Werte für 2028 stehen noch nicht fest.

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Ablauf: vom Attest bis zur Arbeitsaufnahme

  1. 1

    Ärztliche Feststellung

    Bei einer Erkrankung, die voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig macht, stellt der Arzt mit Ihrer Einwilligung eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent fest.

  2. 2

    Anzeige an den Arbeitgeber

    Sie teilen dem Arbeitgeber Ihre Bereitschaft mit, teilweise zu arbeiten, und nennen Umfang und attestierten Zeitraum.

  3. 3

    Antwort binnen sieben Tagen

    Der Arbeitgeber muss innerhalb von sieben Kalendertagen antworten. Ohne Zustimmung gilt der ganze Zeitraum als volle Arbeitsunfähigkeit.

  4. 4

    Arbeitsaufnahme in Textform

    Stimmt er zu, nennt er in Textform den Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Bis dahin gilt volle Arbeitsunfähigkeit.

  5. 5

    Beenden jederzeit möglich

    Beide Seiten können die Teilarbeitsunfähigkeit vorzeitig in Textform beenden; dann gilt wieder volle Arbeitsunfähigkeit.

Rechtsgrundlage sind § 44c SGB V (Teilarbeitsunfähigkeit), § 44 Abs. 1a SGB V (teilweises Krankengeld) und § 47 Abs. 1a SGB V (Berechnung) in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 228), die nach dessen Art. 8 Abs. 3 am 01.01.2028 in Kraft treten.

Zwei Phasen: Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld

Erste sechs Wochen

Für die geleistete Arbeit zahlt der Arbeitgeber anteiliges Gehalt (§ 44c Abs. 4). Für den kranken Anteil besteht ein anteiliger Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 44c Abs. 7). Zusammen entspricht das in der Regel dem vollen Gehalt. Die Sechs-Wochen-Grenze verlängert sich nicht.

Danach

Weiter anteiliges Gehalt für die Arbeit. Für den kranken Anteil zahlt die Krankenkasse teilweises Krankengeld, berechnet aus dem um das anteilige Gehalt reduzierten Regelentgelt (§ 47 Abs. 1a). Das ist meist mehr als volles Krankengeld allein.

Für wen sich die Frage nach dem Krankengeld ab 2027 wegen eines Jobendes stellt, gilt eine eigene Neuregelung: der Krankengeld-Rechner 2027 bei Kündigung (60 Prozent).

Häufige Fragen zur Teilkrankschreibung

Ab wann gibt es die Teilkrankschreibung?

Die Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c SGB V und das teilweise Krankengeld nach § 44 Abs. 1a SGB V treten am 01.01.2028 in Kraft (Art. 8 Abs. 3 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228). Das Gesetz ist verkündet; die Einzelheiten zur ärztlichen Feststellung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 01.01.2027 in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.

Kann man teilweise krankgeschrieben werden?

Ja, ab dem 01.01.2028. Möglich ist das für Versicherte mit einer nicht nur geringfügigen Erkrankung, bei der nach ärztlicher Einschätzung eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen zu erwarten ist. Der Arzt stellt mit Ihrer Einwilligung eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit fest (§ 44c Abs. 1 SGB V n.F.).

Kann man einen halben Tag krankgeschrieben werden?

Nicht stunden- oder tageweise. Die Teilarbeitsunfähigkeit bemisst sich nach 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Bei 50 Prozent arbeiten Sie also etwa die Hälfte Ihrer Wochenstunden; die Verteilung klären Sie mit dem Arbeitgeber. Bis Ende 2027 gibt es nur die volle Krankschreibung.

Muss der Arbeitgeber der Teilkrankschreibung zustimmen?

Ja. Sie zeigen dem Arbeitgeber Umfang und Zeitraum an; er muss innerhalb von sieben Kalendertagen mitteilen, ob er zustimmt. Lehnt er ab oder schweigt er, gilt die Teilarbeitsunfähigkeit für den gesamten Zeitraum als volle Arbeitsunfähigkeit (§ 44c Abs. 2 und 3 SGB V n.F.). Einen Anspruch auf einen angepassten Arbeitsplatz gibt es nicht.

Wie viel Geld bekomme ich bei einer Teilkrankschreibung von 50 Prozent?

Für die erbrachte Arbeit zahlt der Arbeitgeber anteiliges Arbeitsentgelt. In den ersten sechs Wochen erhalten Sie für den krankheitsbedingten Anteil zusätzlich anteilige Entgeltfortzahlung, zusammen also in der Regel Ihr volles Gehalt. Danach zahlt die Krankenkasse für den kranken Anteil teilweises Krankengeld. Es wird aus dem um das anteilige Gehalt reduzierten Regelentgelt berechnet (§ 47 Abs. 1a SGB V n.F.) und entspricht damit bei Gehältern bis zur Beitragsbemessungsgrenze etwa dem normalen Krankengeld mal dem Prozentsatz der Teilarbeitsunfähigkeit; darüber fällt es niedriger aus.

Verlängert die Teilkrankschreibung die Entgeltfortzahlung?

Nein. Nach § 44c Abs. 7 SGB V n.F. gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz mit einem anteiligen Anspruch; die Höchstdauer der Entgeltfortzahlung verlängert sich dadurch nicht.

Kann ich die Teilkrankschreibung vorzeitig beenden?

Ja. Sie können dem Arbeitgeber in Textform mitteilen, dass Sie die Arbeit nicht mehr oder nicht im vereinbarten Umfang leisten können. Auch der Arbeitgeber kann seine Zustimmung in Textform zurücknehmen. Ab dann gilt wieder volle Arbeitsunfähigkeit (§ 44c Abs. 3 SGB V n.F.).

Was ist der Unterschied zur stufenweisen Wiedereingliederung?

Bei der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell bleiben Sie voll arbeitsunfähig und steigern die Arbeitszeit schrittweise. Die Teilarbeitsunfähigkeit ist eine eigene ärztliche Feststellung zu einem festen Anteil von 25, 50 oder 75 Prozent mit anteiligem Gehalt. Das Gesetz sieht vor, beide Instrumente bis 2029 zu vergleichen und zu evaluieren.

Fazit

Die Teilkrankschreibung kommt 2028 und setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Finanziell lohnt sie sich vor allem nach der Entgeltfortzahlung: Anteiliges Gehalt plus Teil-Krankengeld liegen meist über dem vollen Krankengeld. Rechnen Sie Ihren Fall durch und klären Sie Umfang und Zeitraum früh mit Arzt und Arbeitgeber.

Krankengeld- oder Arbeitgeberschreiben prüfen lassen

Laden Sie Bescheid oder Schreiben hoch. SpecterAI ordnet Teilarbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Krankengeld ein – als rechtliche Orientierung, nicht als Ersatz für eine Einzelfallberatung.

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Hinweis: SpecterAI liefert rechtliche Orientierung und keine Rechtsberatung.

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