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§ 185 StGB Beleidigung: einfach erklärt

§ 185 StGB einfach erklärt: Wann eine Äußerung eine Beleidigung ist, Strafantrag binnen 3 Monaten und Unterlassungsansprüche gegen Beleidigungen.

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Was bedeutet § 185 StGB für Sie?

§ 185 StGB stellt die Beleidigung unter Strafe: Wer einen anderen in seiner Ehre angreift – verbal, schriftlich oder durch Gesten –, wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt: Ein Strafantrag binnen 3 Monaten ab Kenntnis ist erforderlich. Parallel dazu stehen zivilrechtliche Ansprüche: Unterlassung, Widerruf und bei schweren Fällen eine Geldentschädigung – besonders wichtig bei Beleidigungen in sozialen Medien.

Stand: August 2026. Allgemeine Rechtsinformation – keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Welche Regeln sind besonders wichtig?

Für die erste Einordnung kommt es vor allem auf diese Punkte an:

  • Ehrenangriff

    Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung – auch durch Taten oder Unterlassungen.

  • Strafe

    Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe; bei öffentlicher Beleidigung oder durch Verbreiten eines Inhalts (z. B. Online) bis zu 2 Jahre (§ 185 Abs. 2 StGB).

  • Antragsdelikt

    Strafantrag binnen 3 Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter.

  • Online

    Beweise sofort sichern (Screenshots); Plattformen zur Löschung verpflichten – auch gegen anonyme Profile ist Ermittlung möglich.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Beispiel: Ein Kommentar nennt den Autor „Betrüger“. Ob dies als Tatsachenbehauptung nach §§ 186 oder 187 StGB oder als Werturteil nach § 185 StGB einzuordnen ist, hängt vom Kontext, der Beweisbarkeit und gegebenenfalls der Wahrheit der Aussage ab. Screenshots sichern die Beweise; Strafantrag und zivilrechtliche Ansprüche sind jeweils gesondert zu prüfen.

Häufige Fragen zu § 185 StGB

Wann ist eine Kritik noch keine Beleidigung?

Kritik an Verhalten oder Leistungen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt – erst die Herabsetzung der Person selbst ist beleidigend.

Was tun bei Beleidigungen auf Facebook, X oder Instagram?

Screenshots sichern, Plattform melden (Löschungspflicht), Strafantrag stellen und ggf. Unterlassungsanspruch geltend machen.

Kann ich Geld für eine Beleidigung verlangen?

In schweren Fällen der Persönlichkeitsverletzung ja (Geldentschädigung); sonst stehen Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz im Vordergrund.

Welche amtlichen Quellen wurden verwendet?

Die verlinkten Fundstellen führen direkt zu den amtlichen Gesetzestexten und – soweit im Artikel zitiert – zu den Entscheidungen der zuständigen Bundesgerichte.

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