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Arbeitsrecht & Urlaubsanspruch

Urlaubstage berechnen (BUrlG)

Teilzeit, Minijob & Sonderfälle verständlich erklärt. Anspruch korrekt ermitteln und typische Fehler vermeiden – mit Musterantrag.

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Urlaubsrechner

"Wie viele Urlaubstage stehen mir bei 3 Tagen Teilzeit zu?"

Berechnung

Bei 3 Tagen/Woche und 20 Tagen Vollzeit: 20 ÷ 5 × 3 = 12 Urlaubstage pro Jahr...

BUrlG-konform
Sofort verfügbar

Urlaubstage berechnen – BUrlG, Teilzeit & Minijob verständlich erklärt

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu – und wie rechne ich das bei Teilzeit oder Minijob um? Hier bekommen Sie eine klare, leicht verständliche Anleitung mit Beispielrechnungen. Kleine hochgestellte Zahlen führen zu den Quellen am Ende.

1) Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Gesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche (= 4 Wochen) bzw. 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche1.
  • Wartezeit für den vollen Jahresurlaub: 6 Monate Betriebszugehörigkeit2.
  • Teilurlaub/Zwölftelung z. B. bei Eintritt/Austritt im Jahr3.
  • Übertrag & Verfall : Urlaub grundsätzlich im Kalenderjahr; Übertrag bis 31. März möglich. Ein Verfall setzt heute voraus, dass der Arbeitgeber vorher klar und nachweisbar über Resturlaub und drohenden Verfall informiert und zur Urlaubsnahme auffordert456.
  • Verjährung : Die 3-jährige Verjährung beginnt erst, wenn der Arbeitgeber ordnungsgemäß informiert/aufgefordert hat7.
  • Krank im Urlaub : Krankheitstage mit Attest werden nicht auf den Urlaub angerechnet8.
  • Abgeltung bei Beendigung : Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt, wenn er wegen Beendigung nicht mehr gewährt werden kann4.

2) Umrechnung für Teilzeit und Minijob

Entscheidend ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche – nicht die Stunden. Faustformel:

Urlaubstage (Teilzeit) = Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit/Woche × eigene Arbeitstage/Woche

Beispiel: Betrieb gewährt 30 Tage bei 5-Tage-Woche. Sie arbeiten 3 Tage/Woche → 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage . Mindesturlaub analog: 20 ÷ 5 × 3 = 12 Tage .91

Bei unregelmäßigen Plänen (mal 3, mal 4 Tage) rechnen Sie auf Jahresbasis. Viele IHK-Merkblätter zeigen Rechenbeispiele9.

3) Eintritt, Austritt, Probezeit – was gilt?

  • Wartezeit 6 Monate bis zum vollen Anspruch2.
  • Teilurlaub von 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat (z. B. bei Eintritt/Austritt)3.
  • Urlaubsabgeltung bei Beendigung, wenn Urlaub nicht mehr gewährt werden kann4.

4) Übertrag, Verfall und Arbeitgeber-Hinweispflichten

Grundregel: Urlaub soll im Kalenderjahr genommen werden; Übertragung bis 31. März nur aus betrieblichen oder persönlichen Gründen. Außerdem verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor konkret und nachweisbar über Resttage und Verfallsfolgen informiert und zur Inanspruchnahme auffordert465.

Praxis-Tipp: Viele Arbeitgeber erinnern schriftlich mit Datum, Resttagen und klarer Aufforderung. Heben Sie diese Hinweise auf.

Verjährung startet ohne diese Hinweise nicht7.

5) Krankheit im Urlaub, Attest und Nachholen

Werden Sie im Urlaub krank, zählen die per Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaub. Diese Tage werden gutgeschrieben und können später genommen werden8.

6) Mini-Rechner & Beispiele

Beispiel A – 5-Tage-Woche, Mindesturlaub: 20 Tage/Jahr. Teilzeit 3 Tage/Woche → 20 ÷ 5 × 3 = 12 Tage 1.

Beispiel B – Betrieb gewährt 30 Tage: Teilzeit 4 Tage/Woche → 30 ÷ 5 × 4 = 24 Tage 9.

Beispiel C – Eintritt 1. 9., 5-Tage-Woche: Teilurlaub für 4 volle Monate → 4 × (20 ÷ 12) = 6,67 → 7 Tage 3.

7) Muster – kurzer Urlaubsantrag

Betreff: Urlaubsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich Urlaub vom [Datum] bis [Datum] im Umfang von [x] Arbeitstagen. Resturlaub laut Übersicht: [x] Tage. Bitte um Bestätigung bis [Datum]. Mit freundlichen Grüßen [Name/Adresse]

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie stets Vertrag/Tarifvertrag und interne Regelungen. Bei Unklarheiten lohnt eine Rückfrage – besonders zu Übertrag, Verfall, Elternzeit oder Langzeiterkrankung.

Quellen & weiterführende Links

  1. § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs Link
  2. § 4 BUrlG – Wartezeit Link
  3. § 5 BUrlG – Teilurlaub (Zwölftelung, Aufrundung) Link
  4. § 7 BUrlG – Zeitpunkt, Übertragbarkeit, Abgeltung Link
  5. BAG, 19.02.2019 – Verfall von Urlaubsansprüchen; Hinweis-/Aufforderungspflichten Link
  6. EuGH, C-684/16 (Shimizu) – Arbeitgeberpflichten vor Verfall Link
  7. BAG, 20.12.2022 – Verjährung von Urlaubsansprüchen (Presse 48/22) Link
  8. § 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs Link
  9. IHK – Berechnung von Urlaub bei Teilzeit (Formel & Beispiele) Link
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