Einkommensgrenzen & Staffelungen
Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Elterngeldanspruch, sobald das zu versteuernde Einkommen (ZvE) des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums mehr als 175.000 EUR beträgt. Die Grenze gilt sowohl für Alleinerziehende als auch für Paare – das bedeutet: überschreitet schon ein Elternteil das Limit, entfällt der Anspruch für beide. Planen Sie daher Bonuszahlungen, Abfindungen oder Beteiligungsausschüttungen rechtzeitig und prüfen Sie den aktuellen Steuerbescheid.
Übergangsphase Januar–März 2025
Für Kinder, die zwischen dem 1. Januar und 31. März 2025 geboren oder adoptiert werden, gelten abgesenkte Schwellen von 150.000 EUR (Alleinerziehende) bzw. 200.000 EUR (Paare). Danach greift die einheitliche 175.000-EUR-Grenze. Wer die Geburt noch in die Übergangsphase plant, sollte Anträge frühzeitig einreichen und Einkommensprognosen sauber dokumentieren, damit keine Rückforderung entsteht.
Partnermonate 2025 gestalten
Zwei Partnermonate bleiben obligatorisch. Der Partnerschaftsbonus umfasst künftig zwei bis maximal vier Monate, in denen beide Eltern 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten (§ 4b BEEG). Teilzeitvereinbarungen und Homeoffice müssen nachweisbar sein – Arbeitszeitkonten, Stundennachweise und Arbeitgeberbestätigungen sollten Sie deshalb gesammelt mit dem Antrag einreichen.
Einkommensberechnung vorbereiten
Basis ist das ZvE des vorletzten Kalenderjahres vor der Geburt. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, kann das Elterngeld vorläufig bewilligt werden – wird die Grenze im endgültigen Bescheid überschritten, fordert die Behörde nach. Stimmen Sie daher mit Steuerberater:in mögliche Gestaltungsspielräume (z. B. Verschiebung freiwilliger Boni) ab und dokumentieren Sie Einkünfte aus Selbstständigkeit, Kapital oder Vermietung separat.
Checkliste für den Antrag 2025
- Aktuellen Steuerbescheid prüfen: Liegt das Einkommen unter den neuen Grenzen?
- Monatsplanung: Kombinationsmodell aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus festlegen.
- Partnerschaftsbonus abstimmen: 24–32 Wochenstunden pro Partner einhalten.
- Fristen im Blick behalten: Antrag spätestens drei Monate nach Geburt stellen.
- Unterlagen digital vorbereiten: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Arbeitszeitbestätigung Arbeitgeber.
FAQ zur Reform
Ab wann gelten die neuen Grenzen?
Für Geburten ab dem 01.04.2025 gilt die Grenze von 175.000 EUR. Für Kinder im Zeitraum 01.01.–31.03.2025 gelten Übergangsgrenzen (150.000 EUR Alleinerziehende, 200.000 EUR Paare). Maßgeblich ist das ZvE laut Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres.
Wie wird der Partnerschaftsbonus 2025 berechnet?
Der Bonus umfasst zwei bis vier zusätzliche Monate, in denen beide Eltern 24–32 Wochenstunden arbeiten. Ausgezahlt wird ElterngeldPlus, Voraussetzung sind nachweisbare Teilzeitvereinbarungen.
Welche Auswirkungen gibt es auf ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus kann weiterhin doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld. Einkommen während Teilzeitarbeit wird nach der neuen Deckelung angerechnet.
